Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 453

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 453 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 453); 53 - WS 3HS 001' - 233/81 so daß er Gefahr läuft, einem daraufaufgebauten falschen Ge ständnis zu glauben, weil es in seine Erwartungshaltung paßt. Ein späterer Widerruf des Geständnisses durch den Beschuldigten mit der Begründung, er habe die Details vom Untersuchungsführer erfahren, läßt sich nicht abwehren. Der Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser Teile des Geständnisses ist nicht susräumbar; diese Details des Tatwissens stehen für die Beweisführung nicht mehr zur Verfügung. Die Forderung nach Dokumentierung sämtlicher möglicherweise bevveiserheblichen Mitteilungen des Untersuchungsführers in der Vernehmung bezieht sich ausdrücklich auf Details, die Tatwissen sind oder sein können. Es kann nicht verlangt werden, daß such jegliche Mitteilungen allgemeiner Art an den Beschuldigten dokumentiert werden müssen. Beispielsweise ist die vernehmungstaktische Einwirkung auf den Beschuldigten-, relat iv häufig da-rauf ausgerichtet, diesen davon zu überzeugen, daß das MfS umfassende Kenntnisse über die MacheT'.s'ch-aften des Gegners be-sitzt um damit oder auf ähnliche ’Vqjlsc beim Beschuldigten die Auffassung hervorzurufen, djaS das Untersuchungsorgan auch über ff die Handlungen des Beschuldigten informiert ist. Solche Mit- % Nif teilunpen qeben dem Beschuldigten keine Orientierungen über den konkreten Inhalt /des Vissens des MfS und sind deshalb nicht beweiserbeblich, da sie den konkreten Inhalt der Aussagen des Beschuldigten nicht beeinflussen können. Die Anwendung der zusätzlichen Schallaufzeichnung zur Ookumen-tierunn der Beschuldiqtenvernehmuno Gemäß § 105 (2) StPO ist es zulässig, von jeder beliebigen Vernehmung (Beschuldigten- und Zeugenvernehmung) eine zusätzliche Schallaufzeichnung zum Vernehmungsprotokoll anzufertigen. Sie ist Beweismittel nur in Verbindung mit dem Protokoll über die Beschuldigtenvernehmung und unter der Voraussetzung, daß ihre Richtigkeit vom Beschuldigten bestätigt ist. Die Schallaufzeichnung kann nicht als Ersatz für das Vernehmungsprotokoll verwendet werden, auch nicht zeitweilig. Die strafprozessualen Regelungen über die Schallaufzeichnung sind unseres Erachtens;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 453 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 453) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 453 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 453)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität und der Wirksamkeit der SioherungstaaBnahaen der Abteilung XX? aufmerksam machen, ohne dabei die gesamte Breite der umfassenden Zusammenarbeit der Diensteinheiten Staatssicherheit bei der Sicherung von Beweismaterial im Aufnahmeprozeß - Einige während . Auf nahftf?p rozesses zu beachteu; nsyclogische Probleme i?f. Die Dokumentierung der Ergebnisse des Aufnahmeprozesses.

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