Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 491

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 491 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 491); r9 1 - WS JIL8 OOl - -j Aus tauscliblci Zeuse In WalirnelTimiag des Aussagcverv:eigci'um.gsrecluts l-.axm dci '-Jl-erlclärcn, er möchte zum Beschulclxct eil nxcb ~ uvissaseii- "LrL Falle ist das in. einem Frotolzoll zu vermerken. Es ist xn j eu e i Falle auch in das Protolcoll auf zunelimen, wenn der Zeue a/u-J-üin zustehende Aussageven;eigenmssrcclite verzientst. Der Zeuge leann auch vralxrencl der Vornelirans clas Aus sdei ex \. e gerungsreclit , dessen Verzicht er zunächst erlclärt natte, xn Ansprucli nehuen. In diesem Fall muß eine D cd cum e bisliei'xgen Aussagen, des Zeugen, erfolgen, ixnd cs xs u aic-der Ausse.geven.-cigerung zu protolcollioren. Dxe sui Oj. ii11 erung d er 1-1 r- Erl-lci.rvLT.ig e tätigt eil Aussagen sind im Bev;e 1 sführungsprozeß strafprozessual nxcj.it verwertbar, Es muß grundsätzlich beachtet w erden, daß von dam Aussagevei weigercmgsr eclit auch nocli währcndJ‘"clyr ‘ 'ger xclit.lieinen haup uX en liandlung Gebrauch geuiaeht uerij% lugin und. dann eine solche Zeugenaussage nid (§ 225 (3) StPO). Zeugenaussage nicht melir als Bteuisnittel zur Verfuguiiü steno .yf*- ff Erstattet der Z eugef'l iii SrEtillung der sich aus $ 225 StGB ergebenden PF 1 -i rfnh gegen einen nahen Angehörigen, wegen einer in § 225 ( 1 )/Ziffer 1 - *8 StPO bezeichncten Straftat ist er verpf licht e.t / dln gesamten 5 traf verfahr en - ungeachtet eines be-stehenden und. in § 26 (l) Ziffer 1-3 StPO bezeiclineten Verhältnisses zum Beschuldigten - als Zeugje auszusagen und durch eine vollständige und v.'ahrheitsgemäße Zeugenaussage zur Bev;eisfü.lirvuig und damit zur Aufhlärungdcr Straftat beiautragen. Diese Zeugenaussage bleibt als Beweismittel strafprozessual verwertbar und. he nicht durch die Berufung des Zeugen auf ein Aussageverv/eigerungs-recht auf gehoben werden. Die gesetzliche Anzeigepflicht schließt das Aus sageverweigerungsrecht Gemäß § 26 (l) generell aus. Bin solches Aussageverv;eigerungsrecht steht einem derartigen Zeugen nicht zu. V.'erden Zeugen an Brinittlungrsverfal'iren gegen Personen vernommen., mit denen sie nicht im Sinne dos 3 26 ( 1 ) Ziffer 1-3 StPO in Beziehung stellen, kann sich im Zusanmnenlicuag damit die hotwendig der Aussage zu nahen Angehörigen des Zeugen ergeben, wenn diese ; Kopie 6S-.ü~ ■ !g : 8 nn;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 491 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 491) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 491 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 491)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage. Als Grundlage dienen folgende Dokumente: Dienstanv eisung über die politisch-operative Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Abteilungen der BezirksverwaltungenAerwal-tungen für Staatssicherheit, Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Bestimmungen für den Verteidigungszustand unter besonderer Berücksichtigung der Kennziffer. Das Ziel der spezifisch-operativen Informations- und Auswertungstätigkeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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