Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 233

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 233 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 233); WS DHS 001 233/81 - 233 - stehenden Beweismittel zu beachtenden Anforderungen im Ermittlungsverfahren mit denen in Prüfungsverfahren identisch sind. Wir wollen uns hier wegen ihrer besonderen Bedeutung in von den Untersuchunqsorganen des MfS durchzuführenden Prüfungsver-fehren mit einigen Aspekten der Durchführung'der Verdschtigen-befragung, der Zuführung des Verdächtigen sowie der erkennungsdienstlichen Maßnahmen befassen. Die Befragung des Verdächtigen Die Verdächticienbefracursn besitzt in der Untersuchungspraxis des MfS einen hohen Stellenwert. Obwohl darüber in der Linie IX keine statistischen Annaben vorlieqen, kann im 'Ergebnis der im Forschungsprozeß vorgenommenen Untersuchungen gesichert da-von ausgegangen werden, daß kaum Prüfunn3\f6.rfahren durch die Untersuchungsorgens des MfS durchgefjrNk werden, in denen der Verdächtige nicht befragt wird, ulbei ist typisch, daß die Verdachtigenbefragung meiaf zum Abschluß des Prüfungs-Verfahrens ststtfindet und%i,dle Ergebnisse anderer bereits durchgeführten strafprozis,Dualen Prüfungshandlungen und oftmals auch politisch-operative Prüfunasmaßnshmen aufbaut. Dennoc f sind die Ergebnisse! der -Verdacht igenbe f ragu ng häufig für die Entscheidung über die Einleitung oder Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens von ausschlaggebender Bedeutung. Diese Praxis der Handhabung der Verdächtigenbefrogung in der Untersuchungsarbeit des MfS entspricht den spezifischen Bedingungen des Kampfes des MfS gegen häufig konspirativ und subversiv vorgehende feindliche Kräfte und muß deshalb auch in Zukunft beibehalten werden. Bei oberflächlicher Betrachtung scheint dieses Vorgehen durch die Untersuchungsorgane des MfS allerdings der Orientierung der einschlägigen strafprozeßrechtliehen Literatur in der DDR. 1 Diese Feststellung bezieht sich aus schließlich auf solche Prüfungsverfahren, die mit der Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgeschlossen wurden. Zu Prüfungsverfahren, die mit anderen Abschlußentscheidungen endeten, lagen uns keine repräsentstiven Unterlegen vor.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 233 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 233) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 233 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 233)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen von feindlich-negative Handlungen begünstigenden Umständen und Bedingungen sowie zur Durchsetzung anderer schadensverhütender Maßnahmen zu nutzen. Damit ist in den Verantwortungsbereichen wirksam zur Durchsetzung der Politik der gerichtete Lösung der Hauptaufgabe Staatssicherheit . Der politisch-operative realisiert sich im spezifischen Beitrag Staatssicherheit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung, Staatsdisziplin und des Schutzes der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er und er Oahre. Höhere qualitative und quantitative Anforderungen an Staatssicherheit einschließlich der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Partei, zur Aufklärung und Entlarvung feindlicher Plane und Aktionen sowie zur umfassenden Klärung des Straftatverdachts und seiner Zusammenhänge beitragen. Dazu bedarf es zielstrebigen und überlegten Vorgehens des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage entsprechend begründeter schriftlicher Vorschläge der Leiter der Abteilungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen.

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