Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 234

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 234 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 234); 000231 WS DHS 001 - 233/81 "23 - zu widersprechen, wonach die Verdächtigenbefragungin der Regel nur bei der Klärung von geringfügigen Straftaten zur Verdachtsprüfung angewandt werden sollte, beispielsweise wenn damit gerechnet werden kann, daß die Voraussetzungen der Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht vorliegen. Nur ausnahmsweise soll die Verdächtigenbefragung bei der Klärung von Hinweisen auf Verbrechen oder andere schwerwiegende Straf- 1 taten zur Anwendung kommen. Damit wird durch das Strafverfahrensrecht der Tatsache Rechnung getragen, daß die Verdächtigenbef ragung grundsätzlich den mehr oder minder deutlich artikulierten Vorwurf an den Verdächtigen beinhaltet, möglicherweise als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in Frage zu kommen. Handelt es sich bei dem aufzuklärenden Geschehen um eine schwere Straftat, so kann dieer\allein durch das Stattfinden der Verdächtigenbef ragung.,,entsteinende Vorwurf £ r rff. für den Verdächtigen außerordentlich sehW'drjwiegend erscheinen und die Qualität einer BeschuldigungffnSfehmen. Deshalb halten wir bei schwerwiegenden Straftaten die Beschränkung der Verdacht igenbefragung auf Ausnanj§efi aus gesamtgesellschaftlicher Sicht prinzipiell für richtig*‘"sind jedoch der Auffassung, - 2 daß diese Ausnahmefälie-?,exakter bestimmt werden müssen. # £ v , / Aus der Sicht des Verantwortungsbereichs der Untersuchungsorgane des MfS müssen insbesondere der Grad der GesellschaftsoefEhrlichkeit der möglichen Straftat und die daraus sowie aus der jeweiligen konkreten politischen und politisch-operativen Situation resultierenden Sicherheitsbec’ürfnisse die entscheidenden Kriterien für die Zulässiokeit der Befragung von Verdächtigen bei der Untersuchung schwerwiegender Straftaten sein. Bei der Untersuchung politisch-operativ bedeutungsvoller Vorkommnisse, insbesondere nach Zuführungen und Festnahmen von 3 Vgl. Lehrbuch "Strafverfshrensrecht", 5. 243/249, Weidlich "Die Prüfung der Anzeige s. 0. 0., S. 61 2 Im Lehrbuch "Strafverfahrensrecht" wird leöialich beispielhaft auf Vorkommnisse (Verkehrsunfälle, Havarien, Schlägereien) mit mehreren Beteiligten verwiesen, bei denen die Verdächtigen-befragung zur Anwendung kommt , um den Tatbeitraq der einzelnen Beteiligten z:u klären (a. a. 0., S. 249).;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 234 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 234) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 234 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 234)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit gewährleisten. Im Zusammenhang damitlistzzu sichern, daß Entscheidungen über die Durchführung operativer Maßnahmen stets auf der Grundlage einer exakten Analyse der Sicherheitslage ilMyorgang getroffen werden.

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