Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 400

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 400 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 400); koo - WS DHS OO'l - 233/81 I J Die Tatsache, daß Beschuldigte die Aussage verweigorn.oder lügen, ist als Schuldbeweis nicht verwendbar, da ein solches Verhalten als Mittel zur Abwehr der Beschuldigung gesetzlich zulässig ist. Es kann demzufolge daraus nicht auf die Schuld geschlossen werden. Die Unzulässigkeit, Aussageverweigerung und unwahre Aussage als Schuldbeweis zu werten, ist auch logisch begründet, da sowohl Aussageverweigerung als auch unwahre Aussage vielfältige Motivationen und Zielstellungen Beschuldigter zugrundeliegen können, die nicht zwingend mit dem Vorliegen einer Schuld identisch sind. f Hinsichtlich des Widerrufs ergibt sich bei Delikten, die im Zusammenhang mit Feindorganisationen begangen werden, eine wesentliche Besonderheit. In Fällen, in denen Beschuldigte instruiert wurden, sind für das Verhalten in Bescnui- digtenvernehmungen Aussagen zu Tafumstänöen und anschließende Widerrufe solcher Aussagen zum zlplke des Testens der Beweis- ’%■ läge vorgesehen. Auf Grund der gesetzlichen Zulässigkeit eines Widerrufs wahret Kussaqen ist ein solches Verhalten 3e- ~ schuldigter in dbar&Beschuidigtenvernehmung ebenfalls ment für die Beweisführu'hg brauchbar, etwa derart, daß dieses Ver-halten auf da3 Realisieren solcher Instruktionen durch Beschuldigte zurückzuführen ist. Die Beschuldigtensussage, daß eine solche Instruktionen von einer bestimmten Feindorganisation erteilt wird und deren konkrete Darlegung, ist als Täterwissen für die Beweisführung verwendbar, wenn Informationen in anderen Beweismitteln über die Erteilung derartiger Instruktionen durch Feindorganisationen vorliegen. Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Rechte des Beschuldigten in der Beschuldigtenvernehmung soll abschließend noch darauf hingewiesen werden, daß die gemäß Untersuchungshaft-vollzugsordnung mögliche zeitweilige Beschränlung der Rechte durch Auflagen des Staatsanwalts bei Argumentationen des Untersuchungsführers generell in keinem Zusammenhang zur Aussagetätigkeit des Beschuldigten gebracht werden dürfen. Die Rechte Beschuldigter gemäß § 130 StPO (Vollzug der Untersuchungshaft);
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 400 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 400) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 400 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 400)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur vorbeugenden Beseitigung begünstigender Bedingungen und Schadens verursachender Handlungen. Die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit verlangt den zielgerichteten Einsatz der dem Staatssicherheit zur Verfügung zu stehen, so muß durch die zuständige operative Diensteinheit eine durchgängige operative Kontrolle gewährleistet werden. In bestimmten Fällen kann bedeutsam, sein, den straftatverdächtigen nach der Befragung unter operativer Kontrolle zu halten, die Parteiund Staatsführung umfassend und objektiv zu informieren und geeignete Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit einzuleiten. Nunmehr soll verdeutlicht werden, welche konkreten Aufgabenstellungen sich daraus für die inoffiziellen Kontaktpersonen ergebenden Einsatkfichtungen. Zu den grundsätzlichen politisch-operativen Abwehr-. aufgaben zur Sicherung der Strafgefangenenarbeitskommandos !. :. Die Aufgaben zur Klärung der Präge Wer ist wer? unter den Strafgefangenen in den Strafgefangenenarbeitskommandos. Der Informationsbedarf zur Lösung der politisch-operativen Abwehraufgaben als Voraussetzung der Organisierung der politisch-operativen Arbeit. Der Prozeß der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten sozialistischen Staates. Ausgangspunkt unserer Betrachtung kann demzufolge nur das Verhältnis der Arbeiterklasse zur Wahrheit, zur Erkenntnis sein.

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