Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 130

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 130 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 130); 130 - j 0 0 0 1 2 9 vvc 005 /■( -7 -* / O *1 CL O w/- w.; 4 91 und o r *70 O O 00 47, s tä nde 108 bi die og 105 StPO, für des Sachverständigengutachten die bis 45 StPO, für die Bcschuldintennussaoen die 45, 51 , 91 , 105 und 105 StPO, für Boweisgcgen-und Aufzeichnungen die Oy 49 bis 51 sowie 104, s 121 StPO und für Aussagen von Kollektivvertretern 35 bis 37 StPO. 2. die Dev/eisnittol werden dem Staatsanwalt oder den Untor-sucSiunosorönnen vor einen Strnfycrfn!~ren als An 1 eß für die Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsvorfehren gemäß P 95 StPO bekannt und dadurch in das Strafverfahren einge-führt. Dem strafprozessual vorgeschriebenen Weg ist Genüge getan, wenn der Anlaß aktenkundig nonacht, und zumindest im Rahmen eines st ra f nrozessuslen Pr Orr ilnnsverf shrens durch das Untersuchunoscrqan cenrüfi Voraussetzunq fu r die Einführung eines Oev/eismitt-s .scti das Strafverfahren auf diesem Wege ist, daß das Ddweolsmittel zuvor auf gesetzlich zulässige Art und Weise erlangt worden ist, wie das im voranqeciannenen Absöfirritt deutlich oemacht wurde. “ % %/ - In der ersten Alternative wird beispielsweise das Beweismittel Zeugenaussage durch die Vornahme einer Zeugenvernehmung durch das Untersuchungsorgan gesichert. Diese Zeugenvernehmung kann als Prüfungshandlung im strafprozessualen Prüfungsverfähren oder als Ermittlunnshandlung im Ermittlungsverfahren erfolgen. Bei ihrer Vorbereitung und Durchführung sind die Vorschriften der 25 - 34 StPO strikt durchzusetzen und einzuhalten. In der zweiten Alternative werden andere Beweismittel, 'die in der Regel nicht durch das Untersuchungsorgan und außerhalb des Strafverfahren auf gesetzlicher Grundlage gesichert worden sind, zu einem Anlaß für die Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahren durch das Untersuchungsorgan gemäß P 92 StPO und dadurch in das Strafverfahren eingeführt. Beispielsweise kenn auf diese Weise die offizielle Mitteilung der Ab- 1 Vgl. dazu im einzelnen Abschnitt 3.1.3. der A rbeit;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 130 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 130) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 130 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 130)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten hat sich unter strikter Wahrung der EigenVerantwortung weiter entwickelt. In Durchsetzung der Richtlinie und weiterer vom Genossen Minister gestellter Aufgaben;, stand zunehmend im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit,im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung sowie zur Verhinderung von Störungen im Untersuchungshaftvollzug erforderlich ist, Inhaftierte Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland sind unbedingt von inhaftierten Bürgern der getrennt zu verwahren. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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