Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 341

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 341 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 341); 3 S t Ü r. - -3: - Gm cj ! Q 0 li ü ro WS JHS 001 233/31 und Einsichten su führen. Als Voraussetzung ist grundsätzlich erforderlich, in der Beschuldigtenvernehmung die unbedingte Obereinstinnung von Wort und Tat durch den Untersuchungsführer zu gewährleisten. Insbesondere darf keine Konfrontation dadurch entstehen, daß Beschuldigte Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die rechtlich unbegründete Verweigerunn von Rechten durch das Untersuchungsorgan einer Bewertung über die Absichten des Untersuchungsführers zugrundelegen können. Auch muß das Auftreten des Untersuchungsführers den Rechtsarundsätzen entsorechen, damit nicht daraus Widersprüche entstehen können. Die zu erreichende Erkenntnis Beschuldigter, es geht in der Untersuchung alles nach Recht und Gesetz zu, schafft einen günstigen Boden für die gesamte Führung der Beschuldigtenvernehmungt Die Durchsetzung der dargestellten Arbp:itsw,eise trägt weiterhin dazu bei, in der Beschuldigtenvernphiung Voraussetzungen für die Realisierung der erzieherischen Funktion des sozialistischen Straf rechts--zu begründen. In den vom MfS bearbeiteten Ermittlunrsvcrfehren soll di& Baöchuldictenvernehmunn insbe-sondere auch bei lätern die-Überzeugung scharfen bzvv. Feinden und Unbelehrbaren durch''das'" Auf decken und Nachweisen der Zusammen- / - hänoe der Straftat eindringlich demonstrieren, daß keine Straf-tat unaufgedeckt bleibt und niemand einer gerechten Reaktion auf seine festgestellte Straftat entgehen kann. Bei geeigneten Personon soll die Beschuldigtenvernehmung Voraussetzungen schaffen, daß Möglichkeiten der Erziehung zu späterem gesellschaftsgemäßem Verhalten wahrgenommen werden können. Durch die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Vorgehen des Untersuchungsführers bei der Wahrung der Rechte Beschuldigter sowie bei der Ausrichtung der Vernehmung auf die Wahrheitsfeststellung werden auch Potenzen in der Be-schuldigtenvernehmung nutzbar, um bestimmten Formen des feindlichen Vorgehens zu begegnen, die über das Verhalten Beschuldigter einen wesentlichen Einfluß auf die Führung der Beschuldigtenvernehmung ausüben können.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 341 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 341) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 341 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 341)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der und anderer sozialistischer Länder vorliegen, und die beteiligten Personen dürfen keiner anderen in Zentralen Operativvorgängen bearbeiteten Bande zuzuordnen sein. Die beantragende Diensteinheit muß Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet sowie zur unmittelbaren operativen Bearbeitung operativen Kontrolle von im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden feindich-negativen Personen und Personengruppen eingesetzt sind.

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