Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 351

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 351 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 351); WS OHS 001 - 233/81 BS tU c V 351 Für die Gewährleistung des Beweiswertes der Beschuldigten--------- aussage ist darüber hinaus die Einhaltung der weiteren gesetzlichen Bestimmungen über den Verlauf der Beschuldigtenvernehmung von Bedeutung. Wie im einzelnen noch begründet wird, ist die gemäß § 105 (2) StPO zwingend vorgeschriebene Mitteilung an den Beschuldigten über das gegen ihn eingeleitete Er-mittlungsverfahren und über die erhobene Beschuldigung am Beginn der Erstvernehmung sowie die Belehrung über seine Rechte gemäß § 61 StPO Voraussetzung für die Verwertung der Beschuldigtenaussage als Beweismittel. Auch die Einhaltung der Vorschrift des § 47 (2) StPO, dem Beschuldigten Gelegenheit zu geben, sich zusammenhängend zu der gegen ihn, erhobenen Beschuldigung zu äußern, kann im Einzelfall beweiserhebliche Bedeutung erlangen, insbesondere in solchen Ermittlungsverfahren, in denen die Art‘und Weise des Zustandekommens der Beschul-digtenaussege beweiserhebliche Bedeujtyhp Erlangt. Das Oberste Gericht der DDR hat in der Richtlinie“"zur Beweisführung ausdrücklich festgestellt, daß gegebenenfalls die Umstände, unter denen eine Aussage zustande- gekommen ist in die Beweiswürdigung einzubeziehen sind Dss hat wichtige Konsequenzen für die Dokumentierung des" \%pjäufs der Beschuldigtenvernehmung, die im einzelnen im Abschnitt 4.1.4, dargestellt ist. Die Gewinnung operativer Informationen. Dieser Informationsbedarf ist in großem Umfange mit den rechtlichen Infornationsforderungen identisch oder läßt sich aus diesen begründen. Er kann somit unter den rechtlichen Voraussetzungen des Ermittlungsverfahrens erarbeitet werden. Es ist gesetzlich möglich, dazu die Beschuldigtenvernehmung zu nutzen. Es besteht jedoch auch die Notwendigkeit, von Beschuldigten Informationen zu gewinnen, die nicht mit dem rechtlich fixierten Umfang und Inhalt des Ermittlungsverfahrens in Bezug gesetzt werden können. Ihre Erarbeitung kann nicht unter Berufung auf Aufgaben des Ermittlungsverfahrens vorgenommen werden und soll, 1 Vgl. OG-Richtlinie zur Beweisführung, a. a. 0., S. 25;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 351 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 351) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 351 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 351)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage. Als Grundlage dienen folgende Dokumente: Dienstanv eisung über die politisch-operative Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Abteilungen der BezirksverwaltungenAerwal-tungen für Staatssicherheit, Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Bestimmungen für den Verteidigungszustand unter besonderer Berücksichtigung der Kennziffer. Das Ziel der spezifisch-operativen Informations- und Auswertungstätigkeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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