Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 161

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 161 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 161); 85 tU 000160 - i 61 - vvs jhs coi - 233/nr Ebonso ist die Lage bei j eder anderen mittels Fotografie gesicherten Feststellung, beispielsweise die Totortfoton rafie bei ungesetzlichen Gronzdurchbrüchen, Fotografien von Fcstnnhnesituationen, Fotos von bestimmten bei der WohnungsrSurchsuchung entooetten Verstecks. Wegen ihres hohen 3eweiswertes worden fotogrnfischo Darstellungen vorzugsweise auch zur Demonstration von Feststellungen in Sachverständigengutachten (z. 3. bei Schriftsachverständig.enout achten, daktyloskopischen Gutachten) genutzt. Zusammen mit den dazugehörenden Erläuterungen (Tatortbefundbericht, Festnahtneberieht , Protokoll Ober die. Wohnungsdurchsuchung , Sachverständigen gutachton) vermitteln solche Fotografien immer zahlreiche Finzelfakten ; deren Tatsachencharaktor. für jeden O f i'-.vU-r.,\ ; n itf- n-:.T. CI-1 Srunn r4rR nkundio ist ■ f ü r , die- Foto- grafie Fakten widerspiegelt, ist die für jeden DDR-Bürger offenkundige Tatsache, daß mittels der Fotografie wahrheitsgemäße Abbildungen eines Ausschnittes der objektiven Realität erzeugt worden können. (ln Einzelteil kann eine Fotografie allerdings technisch bedingt oder manipuliert wicht ige Einzelheiten auch unv-pllstlrcin oder falsch vvidorspiGoeln. Das macht deutlich f 5gJs in solchen Fallen Wahrheitswert der aus der Fotoorf:ywff entnommonen "Tatsache“ zu verif izioren) . Tatsschoncharakter tragen vislf%€'tige weitere Informationen. Beispielsweise kann, bereits die äußere Beschaffenheit einer VorschluSsa c H e -tlvre ausdrückliche Bezeichnung und Registrierung als VV%4?if eis frei darüber Aufschluß geben, daß es siclyßfcion betreffenden Unterlagen um ceheimzuhaltendep LTSJmcnto handelt . Auch von diesen Fakt kann sich Qcr):er durch Inaugenscheinnahme vergewissern. Die Schallaufzeichnu.no über die Vernehmung des Beschuldigten vermittelt die wahrheitsgemäße Information, daß c! or bc*s chuldinte eine bestimmte Aussage tatsächlich getätigt hat . Wenn notwendig, kann diese Tatsache durch einen Sachverständigen begründet werden. Diese einfachen Tatsachen oder Fakten sind im Beweisführungsprozeß - wie im Abschnitt 2.2.3. bereits festgestellt - als “offenkundige Tatsachen" zugleich Beweisgründe zur Bestimmung des Wahrheitswerts von Aussagen über solche einfachen Sachverhalte. Die Aussagen als ideelle Beweismittel enthalten zwar ebenfalls solche einfachen Fakten, aber sie sind nicht ohne weiteres als solche erkennbar. Es muß immer einkalkuliert werden, daß subjektive Komponenten des Wahrnehmungs-, Einpräguncs Gedachtsnis- und ’Viodergabeprozesses des Aussagenden die-Widerspiegelung des betreffenden Faktes verzerren. Aussagen bedürfen folglich grundsätzlich der Überprüfung, bevor ihnen ein Beweis-wert zugesprochen werden kann. Wichtige Überprüfungsmöglich-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 161 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 161) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 161 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 161)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit den Leitern weiterer operativer Diensteinheiten sowie das Zusammenwirken mit dem Prozeßgericht in Vorbereitung und Durchführung der ist erforderlich: genaue Festlegung der vom einzuführenden zu lösenden politisch-operativen Aufgaben entsprechend dem Ziel des Operativen Vorganges, Erarbeitung eines Anforderungebildes für den einzuführenden auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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