Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 161

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 161 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 161); 85 tU 000160 - i 61 - vvs jhs coi - 233/nr Ebonso ist die Lage bei j eder anderen mittels Fotografie gesicherten Feststellung, beispielsweise die Totortfoton rafie bei ungesetzlichen Gronzdurchbrüchen, Fotografien von Fcstnnhnesituationen, Fotos von bestimmten bei der WohnungsrSurchsuchung entooetten Verstecks. Wegen ihres hohen 3eweiswertes worden fotogrnfischo Darstellungen vorzugsweise auch zur Demonstration von Feststellungen in Sachverständigengutachten (z. 3. bei Schriftsachverständig.enout achten, daktyloskopischen Gutachten) genutzt. Zusammen mit den dazugehörenden Erläuterungen (Tatortbefundbericht, Festnahtneberieht , Protokoll Ober die. Wohnungsdurchsuchung , Sachverständigen gutachton) vermitteln solche Fotografien immer zahlreiche Finzelfakten ; deren Tatsachencharaktor. für jeden O f i'-.vU-r.,\ ; n itf- n-:.T. CI-1 Srunn r4rR nkundio ist ■ f ü r , die- Foto- grafie Fakten widerspiegelt, ist die für jeden DDR-Bürger offenkundige Tatsache, daß mittels der Fotografie wahrheitsgemäße Abbildungen eines Ausschnittes der objektiven Realität erzeugt worden können. (ln Einzelteil kann eine Fotografie allerdings technisch bedingt oder manipuliert wicht ige Einzelheiten auch unv-pllstlrcin oder falsch vvidorspiGoeln. Das macht deutlich f 5gJs in solchen Fallen Wahrheitswert der aus der Fotoorf:ywff entnommonen "Tatsache“ zu verif izioren) . Tatsschoncharakter tragen vislf%€'tige weitere Informationen. Beispielsweise kann, bereits die äußere Beschaffenheit einer VorschluSsa c H e -tlvre ausdrückliche Bezeichnung und Registrierung als VV%4?if eis frei darüber Aufschluß geben, daß es siclyßfcion betreffenden Unterlagen um ceheimzuhaltendep LTSJmcnto handelt . Auch von diesen Fakt kann sich Qcr):er durch Inaugenscheinnahme vergewissern. Die Schallaufzeichnu.no über die Vernehmung des Beschuldigten vermittelt die wahrheitsgemäße Information, daß c! or bc*s chuldinte eine bestimmte Aussage tatsächlich getätigt hat . Wenn notwendig, kann diese Tatsache durch einen Sachverständigen begründet werden. Diese einfachen Tatsachen oder Fakten sind im Beweisführungsprozeß - wie im Abschnitt 2.2.3. bereits festgestellt - als “offenkundige Tatsachen" zugleich Beweisgründe zur Bestimmung des Wahrheitswerts von Aussagen über solche einfachen Sachverhalte. Die Aussagen als ideelle Beweismittel enthalten zwar ebenfalls solche einfachen Fakten, aber sie sind nicht ohne weiteres als solche erkennbar. Es muß immer einkalkuliert werden, daß subjektive Komponenten des Wahrnehmungs-, Einpräguncs Gedachtsnis- und ’Viodergabeprozesses des Aussagenden die-Widerspiegelung des betreffenden Faktes verzerren. Aussagen bedürfen folglich grundsätzlich der Überprüfung, bevor ihnen ein Beweis-wert zugesprochen werden kann. Wichtige Überprüfungsmöglich-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 161 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 161) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 161 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 161)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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