Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 158

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 158 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 158); I i ; I . i,, 00 0157 ' I" 158 VV3 jHS 001 - 233/31 Auch diese hier nur allgemein genannten Beweiserfordernisse müssen im Untercuchungsplan in Abhängigkeit von dem konkreten Sachverhalt und den Bedingungen der jeweiligen Ermittlungsverfahren ihren Niederschlag finden. Sie können ganz oder teilweise mit den straf- und strafverfahrensrcchtlichen Beweiserfordernissen zusammcnfallen, können jedoch auch völlig selbständige Bedeutung erlangen. Beispielsweise kann bei Strafverfehren gegen BRD-Bürger wegen staatsfeindlichen Menschenhandels gemäß B 105 StGB der mangelhafte technische Zustand des benutzten Schleu-sungsfahrzeugs oder die Drogenabhängigkeit des Schleusers für die strafrechtliche Beurteilung des Sachverhalts relativ unbedeutend sein (3 110 Ziff. 3 StGB sei ausgeschlossen) und lediglich bei der Strafzumessung Bedeutung erlangen. Unter dem erwähnten politisch offensiven Aspekt gewinnt aber gerade dieser‘msjjfcßnd zentrale Bedeutung, wenn international unanfbewiesen werden soll, daß kriminelle Menschenhändlernden im Interesse der '.criminellen Bereicherung selbst primitive Sicherheitsbostinnungen mißachten und skrupellos Menschenleben aufs Spiel setzen. Es ist :estzustelleff* Jeß die Realisierung dieser und weiterer Beweiserfordernisse ‘4n der Reosl nicht allein von der Unter- cT suchungs3btei!iungei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahnen bewältigt worTkann, sondern fast immer der Unterstützung durch andere politisch-operative Diensteinheiten bedarf. Das trifft im übrigen - wie noch zu beweisen sein wird - such auf viele der sich aus den straf- und strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen ergebenden Beweiserfordernisse zu. 2.3.3. Die Dialektik des Beweisverfahrens und ihre Konsequenzen für die Begründung des Wahrheitswertes von Untersuchungs-erqebnissen Wir wenden uns in diesem Unterabschnitt der Forschungsarbeit der Frage zu, wie in der Untersuchungssrbeit im MfS und im Strafverfahren der Beweis geführt werden kann. Zwar ist diese;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 158 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 158) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 158 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 158)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit dem Plan beachtet werden, daß er - obwohl zu einem Zeitpunkt fixiert, zu dem in der Regel bereits relativ sichere Erkenntnisse zu manchen Erkenntnissen über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht.

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