Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 158

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 158 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 158); I i ; I . i,, 00 0157 ' I" 158 VV3 jHS 001 - 233/31 Auch diese hier nur allgemein genannten Beweiserfordernisse müssen im Untercuchungsplan in Abhängigkeit von dem konkreten Sachverhalt und den Bedingungen der jeweiligen Ermittlungsverfahren ihren Niederschlag finden. Sie können ganz oder teilweise mit den straf- und strafverfahrensrcchtlichen Beweiserfordernissen zusammcnfallen, können jedoch auch völlig selbständige Bedeutung erlangen. Beispielsweise kann bei Strafverfehren gegen BRD-Bürger wegen staatsfeindlichen Menschenhandels gemäß B 105 StGB der mangelhafte technische Zustand des benutzten Schleu-sungsfahrzeugs oder die Drogenabhängigkeit des Schleusers für die strafrechtliche Beurteilung des Sachverhalts relativ unbedeutend sein (3 110 Ziff. 3 StGB sei ausgeschlossen) und lediglich bei der Strafzumessung Bedeutung erlangen. Unter dem erwähnten politisch offensiven Aspekt gewinnt aber gerade dieser‘msjjfcßnd zentrale Bedeutung, wenn international unanfbewiesen werden soll, daß kriminelle Menschenhändlernden im Interesse der '.criminellen Bereicherung selbst primitive Sicherheitsbostinnungen mißachten und skrupellos Menschenleben aufs Spiel setzen. Es ist :estzustelleff* Jeß die Realisierung dieser und weiterer Beweiserfordernisse ‘4n der Reosl nicht allein von der Unter- cT suchungs3btei!iungei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahnen bewältigt worTkann, sondern fast immer der Unterstützung durch andere politisch-operative Diensteinheiten bedarf. Das trifft im übrigen - wie noch zu beweisen sein wird - such auf viele der sich aus den straf- und strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen ergebenden Beweiserfordernisse zu. 2.3.3. Die Dialektik des Beweisverfahrens und ihre Konsequenzen für die Begründung des Wahrheitswertes von Untersuchungs-erqebnissen Wir wenden uns in diesem Unterabschnitt der Forschungsarbeit der Frage zu, wie in der Untersuchungssrbeit im MfS und im Strafverfahren der Beweis geführt werden kann. Zwar ist diese;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 158 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 158) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 158 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 158)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung weg, gibt es auch keine Veranlassung für die Anordnung Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft. Das gilt sowohl für das Ermittlungsverfahren als auch für das gerichtliche Verfahren.

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