Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 264

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 264 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 264); 264 WS 3HS 001 - 233/31 1. Austauschblatt C 5 02.62 sonen und Sachverhalten für eine spätere strafprozessuale Beweisführung in einem Strafverfahren besonders wichtige Beweismittel gesichert werden. Es macht unseres Erachtens allerdings auch deutlich, daß die Tätigkeit der Untersuchungsabteilungen im Zusammenhang mit der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse stärker als bisher mit der Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt abgeschlossen werden muß, wenn im Verlauf des straf prozessualen Prüfungsverfahrens Beweismittel gesichert wurden, die den Verdacht des Vorliegens einer Straftat bereits begründen. Das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wird in der Regel gemäß § 143 (1) StPO vorläufig einzustellen sein. Die gesicherten Beweismittel bleiben unbegrenzt in jedem späteren Strafverfahren verwendbar. Zur Durchführung von Befragungen mit politisch-2-operativer Zielstellung durch die Untersuchunqsabteil'qpg%pAies MfS V Der Verfassungsauftrag des MfS, dents,c?iutz der sozialzstiscnsn Ordnung und des friedlichen/'Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, erfordert.-.Wsfüng vielfältiger Aufgaben euren das Ministerium für Staatssicherheit. Dementsprechend werden die Untersuchungäbteiiungen des MfS häufig und in relativ großem Umfang ausschließlich mit politisch-operativer Zielstellung tätig. Dabei geht es, entsprechend den Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit, vor allem um die differenzierte Nutzung der strafprozessualen Befugnisse des Untersuchungsorgans sowie des sozialistischen Rechts insgesamt für die Lösung spezifischer politisch-operativer Aufgaben des MfS. Einen besonderen Stellenwert im Rahmen solcher Aktivitäten der Untersuchungsabteilungen des MfS nehmen Berra-gungen von Personen ein, die planmäßig mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung durchgeführt werden. Darüber hinaus ergeben sich mitunter im Verlaute der Durchführung von VerdächtigenbefTagungen gemäß § 95 (2) StPO durch die Untersuchungsabteilungen unvorhergesehene Möglichkeiten der Verwirklichung derartiger politisch-operativer Zielstellungen. Wegen der praktischen Bedeutung halten wir es für zweckmäßig, an dieser Stelle die dabei zu beachtenden rechtlichen Zusammenhänge zu erläutern.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 264 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 264) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 264 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 264)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader einen Fachschulabschluß besitzen oder sich in einer Fachschulausbildung befinden. Wir gehen davon aus, daß auch künftig die Fachschulausbildung die Hauptform der Qualifizierung unserer mittleren leitenden Kader in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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