Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 125

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 125 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 125);  C 0 012 4 C - 125 - WS Di IS 001 - 230/31 finden kann dadurch nicht bewiesen werden. Letztlich wird dadurch lediglich die in der .2coe 1 euch vorher schon zulässige v’ahrschc inl: . c h Leits; !US5 s n e begründet, daß die Aussagen des Beschuldigten wahr sein können. Anders ist die Lage, wenn den MfS gesicherte Erkenntnisse darüber vorliegen, daß eine bestimmte -Gaststätte in Westberlin vorzugsweise von einer bestimmten Menscnen-händlerbnnde genutzt wird . In einem solchen Falle ist die Aussage eines Beschuldigten über ein Treffen mit dem Bsndenchef in dieser Gaststätte nicht nur eine für des St refverfehren bedeutungsvolle Information, sondern sie semmenhana mit den gesicherten Erkenntnissen f ver fah in ZüS r/ c 0 h 1 j und Au s s aoe v ein wichtiger Beweisgrund zur Erlangung der Gewißheit über die konkrete Sende sein, in deren Auftrag der Beschuldigte tätig wurde. Selbstverständlich genügt hier kein Auszug aus einem Adreßbuch zur Beweisführung über diese Zusammenhänge, sondern es ist eine Auskunft gemäß Anweisung 3/30 des Ministers erfordern lieh oder in den Akten müssen die diesbezüglichen Erkennt nisse dos MfS in anderer Form dokumentiert werden. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen versuchten Straftaten des ungesetzlichen die über das sozialistische AuslafPthc werden eis Beweismittel in der kel- für die Fahrt ins Ausland benutzte Fahrtauswep.so, Geldumtauschbescheinigungen, Hotelrechnungen -n Schlußbericht Angeboten. Diese Gegenstände. Zeichnungen haben ebenfalls eine betveisrechtlichfijbc'dtung , wenn die Entschlußfes-sunn des Beschuldigte zum ungesetzlichen Grenzübertritt bereits in der DDi? :Grnnzübertritts, ngen wurden. soaar in einer,. olgte. Sie stehen in diesen Fällen ten Beziehunn zu den beweiserheblichen VorbercLtunnshendlungen. Ihre Bolle im Beweisprozeß geht jedoch nicht darüber hinaus; sie haben insbesondere keine beweiserheblicho Bedeutung für die Begründung des V/ahrheitswertes der Aussage, des Beschuldigten, daß er bei diesem Ausländsaufenthalt einen Grenzdurchbruch vorgehabt habe. Beispielsweise wäre der Schluß unbegründet, da der Beschuldigte zu den anderen Umständen die Wahrheit gesagt habe , müsse auch seine Aussage über seine- Absicht des ungesetzlichen Grenzübertritts wahr sein. Gegenstände, Aufzeichnungen, Aussagen usw. dagegen, die nicht beweiserhebliche Einzelheiten der Beschuldigtenaussage betreffen, sind keine Beweismittel. Beispielsweise wäre es in dem letzten der oben genannten Beispiele unnötig, Fahrtausweise, Geldumtsuschbescheini-gungen usw. als "Beweismittel" für das Strafverfahren anzubieten, wenn der Entschluß zum Grenzdurchbruch vom;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 125 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 125) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 125 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 125)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Klärung von gelungenen Schleustmgen Grenzübertritten bekanntwerdende Rückverbindungen eine unverzügliche Informierung der zuständigen Diensteinheiten und eine abgestimmte Kontrolle und Bearbeitung erfolgt.

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