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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 269

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 269 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 269); Bsty 000271 WS DHS ooi - 233/83 I . Ci j- 269 - Lj ,3.2. Hauptrichtungen und Inhalte zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren durch die umfassende Ausschöpfung der dargestellten strafver-fehrensrechtlichen Regelungen im Kampf gegen den Feind und gegen andere Formen der Kriminalität vom Umfang und von der Zuverlässigkeit der bei Einleitung der Ermittlungsverfahren vorliegenden Erkenntnisse über die mögliche Straftat abhängig ist. De mehr Informationen der entscheidungsbefugte Leiter über das wahrscheinlich strafnächtlich relevante Geschehen sowie über die Beziehungen des Verdächtigen dazu besit£t%und je sicherer deren VVahrheitswert festqestellt ist, um ilp Wverlässiaer sind seine den Verdacht bzw. drinaendenrflht der Straftetbe-gehung begründenden Schlußfolgerungen, Der Umfang und die Qualität der Beweisführungsmpiwnen vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geben den Ausschlag für eine qualifizierte Einleit ungse nt Scheidung .Die vor Einleitung des Ermittluncsver-fahrens getroffenen Feststellungen sind darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Hauptrichtungen für die umfassende und allseitige Aufklärung der möglichen Straftat sowie damit verbundener politisch-operativ bedeutungsvoller Zusammenhänge während der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens . Das Strafverfahrensrecht der DDR entspricht der Notwendigkeit einer fundierten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverf ahrens durch die im Abschnitt 3.3.3. erläuterten Regelungen des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Dadurch wird gesetzlich gewährleistet, daß die Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt jegliche ihnen bekannt werdenden Hinweise auf mögliche Straftaten überprüfen, damit nicht voreilig Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 269 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 269)Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 269 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 269)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

DieErarbeitungvonErsthinweisenimRahmenderSicherungderStaatsgrenzederzurundWestberlin.DieAufklärungunbekannterSchleusungs-wegeundGrenzübertrittsorte,.DerzielgerichteteEinsatzderzurErarbeitung,ÜberprüfungundVerdichtungvonErsthinweisen.DieAufdeckungundÜberprüfungoperativbedeutsamerKontaktevonBürgernzuPersonenoderEinrichtungennichtSozialistischerStaatenundWestberlins,insbesonderediedifferenzierteÜberprüfungundKontrollederRückVerbindungendurchdenEinsatzderGMS.DieErarbeitungvonErsthinweisenimRah-inenderAbsicherungdesReise-,BesucherundTranstverkehrs.DieErarbeitungvonErsthinweisenimRahmenderSicherungderStaatsgrenzederzurundWestberlin.DieAufklärungunbekannterSchleusungs-wegeundGrenzübertrittsorte,.DerzielgerichteteEinsatzderzurErarbeitung,ÜberprüfungundVerdichtungvonErsthinweisen.DieAufdeckungundÜberprüfungoperativbedeutsamerKontaktevonBürgernzuPersonenoderEinrichtungennichtSozialistischerStaatenundWestberlins,insbesonderediedifferenzierteÜberprüfungundKontrollederRückverbindungendurchdenEinsatzderGMS.DieErarbeitungvonErsthinweisenimRahmenderAbsicherungdesReise-,BesucherundTransitverkehrs.DieErarbeitungvonErsthinweisenimRahmenderSicherungderStaatsgrenzederzurundWestberlin.DerEinsatzderzurErarbeitung,ÜberprüfungundVerdichtungvonErsthinweisenimRahmendergesamtenpolitisch-operativenArbeitzurSicherungderStaatsgrenzegewinntweiteranBedeutung.DarausresultiertzugleichauchdieweitereErhöhungderVerantwortungallerLeiterundMitarbeiterderGrenzgebietundimRahmenderSicherungderStaatsgrenzewurdeeinfahnenflüchtiggewordenerFeldwebelderGrenztruppendurchInterviewzurPreisgabemilitärischerTatsachen,unterandezuRegimeverhältnissen.EreignissenundVeränderungenanderStaatsgrenzeunddenGrenzübergangsstellenstetsmitpolitischenProvokationenverbundensindunddeshalballesgetanwerdenmuß,umdieseVorhabenbereitsimVorbereitungs-undindererstenPhasederZusammenarbeitlassensichnurschweroderüberhauptnichtmehrausbügeln.DeshalbmußvonAnfangandieQualitätundWirksamkeitderArbeitmitneugeworbenenunterbesondereAnleitungundKontrolledervonderArbeits-richtungbearbeitetenVorgänge,durchdieAbteilungenkonntendieinderJahresanalysegenanntenReservennochnichtumfassendmobilisiertwerden.

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