Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 714

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 714 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 714);  000145 -- 734 - WS 3HS 001 - l23-3/'81" hung des Untersuchungsführers nutzbar Der Untersuchungs z ü n-rer benötigt andererseits reale und ob.iekxive Informationen über seine Leistungen, genessen an den Forderungen der politisch-operativen Arbeit, der Rechtsnormen, den uigaben-und Zielstellungen des Leiters sowie des Kollektivs und an den Erfordernissen des bearbeiteten ErmittlungsVerfahrens. Für die Erlangung derartiger Informationen bietet die Kontrolle von Ermittlungsverfahren günstige liöglichkeiten. Der Untersuchungsführer erhält im Verlauf und im -Ergebnis der Vorgangskontrolle die Bestätigung für gute Leistungen und Ergebnisse, aber auch Hilfe und Unterstützung bei der Erkennung und wirksamen Überwindung von Fehlern und Unzulänglichkeiten. lie Kontrolle ist daher immer auf die otmulierunr aes Un-t e rsu chun gs führ e rs zur Erhöhung deiner poläi&ßh-o peraziven und anderen Fähigkeiten und Bereitschaft gsp. Jtecn besseren Leistungen auszurichten, ras srfordert&Ä Kontrollierenden Leiter grundsätzlich,positive FersiKeitseigenschafxen und Verhaltensweisen im Verlaufs delwntrolle zu fördern, bei erforderlicher Kritik.an aositive Arbeitsergebnisse anzuknüpfen und Verbal zenswsiCgfu vermeiden, die das gelostvertrauen des Untersuchuaprnrers und sein Ansehen irn Kol- lektiv untergraben u., Das erfordert von Leiter ierns die ständige BeachtiiÄges Grundsatzes, daß sich Kon Lrolle und Vertrauen niclSCisschließen, sondern einander bedingen. Dieser wesentliche Aspekt der vorgangsbezogenen Kontrolle verlangt beispielsweisedie aktive Einbeziehung des Untersuchungsführers in Kontrollhandlungen, das Fordern und Fördern von Begründungen über Handlungen, die er im Laufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens durchführte. Ständig zu fordern sind Einschätzungen des Untersuchungsführers zur Nützlichkeit, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit der Kontrollhandlungen und ihrer Ausv/ertung, was die Akzeptierung berechtigter Kritik am Kontrollierenden einschließt. Von den für die Durchführung der Kontrolle verantwortlichen Leitern sind neben ihrer Vorbildwirkung unbedingt auch solche Verhaltensweisen bei der Durchführung von Kontrollen und ihrer Auswertung zu fordern v/ie Taktgefühl und Geduld bei der Erläuterung von Feststellungen, klare und eindeutige Kopie AR p;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 714 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 714) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 714 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 714)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht möglich, die Gesamtbreite tschekistischer Tätigkeit zu kompensieren. Voraussetzung für das Erreichen der politisch-operativen Ziel Stellung ist deshalb, die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners.

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