Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 714

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 714 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 714);  000145 -- 734 - WS 3HS 001 - l23-3/'81" hung des Untersuchungsführers nutzbar Der Untersuchungs z ü n-rer benötigt andererseits reale und ob.iekxive Informationen über seine Leistungen, genessen an den Forderungen der politisch-operativen Arbeit, der Rechtsnormen, den uigaben-und Zielstellungen des Leiters sowie des Kollektivs und an den Erfordernissen des bearbeiteten ErmittlungsVerfahrens. Für die Erlangung derartiger Informationen bietet die Kontrolle von Ermittlungsverfahren günstige liöglichkeiten. Der Untersuchungsführer erhält im Verlauf und im -Ergebnis der Vorgangskontrolle die Bestätigung für gute Leistungen und Ergebnisse, aber auch Hilfe und Unterstützung bei der Erkennung und wirksamen Überwindung von Fehlern und Unzulänglichkeiten. lie Kontrolle ist daher immer auf die otmulierunr aes Un-t e rsu chun gs führ e rs zur Erhöhung deiner poläi&ßh-o peraziven und anderen Fähigkeiten und Bereitschaft gsp. Jtecn besseren Leistungen auszurichten, ras srfordert&Ä Kontrollierenden Leiter grundsätzlich,positive FersiKeitseigenschafxen und Verhaltensweisen im Verlaufs delwntrolle zu fördern, bei erforderlicher Kritik.an aositive Arbeitsergebnisse anzuknüpfen und Verbal zenswsiCgfu vermeiden, die das gelostvertrauen des Untersuchuaprnrers und sein Ansehen irn Kol- lektiv untergraben u., Das erfordert von Leiter ierns die ständige BeachtiiÄges Grundsatzes, daß sich Kon Lrolle und Vertrauen niclSCisschließen, sondern einander bedingen. Dieser wesentliche Aspekt der vorgangsbezogenen Kontrolle verlangt beispielsweisedie aktive Einbeziehung des Untersuchungsführers in Kontrollhandlungen, das Fordern und Fördern von Begründungen über Handlungen, die er im Laufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens durchführte. Ständig zu fordern sind Einschätzungen des Untersuchungsführers zur Nützlichkeit, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit der Kontrollhandlungen und ihrer Ausv/ertung, was die Akzeptierung berechtigter Kritik am Kontrollierenden einschließt. Von den für die Durchführung der Kontrolle verantwortlichen Leitern sind neben ihrer Vorbildwirkung unbedingt auch solche Verhaltensweisen bei der Durchführung von Kontrollen und ihrer Auswertung zu fordern v/ie Taktgefühl und Geduld bei der Erläuterung von Feststellungen, klare und eindeutige Kopie AR p;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 714 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 714) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 714 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 714)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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