Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 209

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 209 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 209);  0 0 0.20 8 i v f- 209 - WS DHS 001 - 233/31 .der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zulässigen strafprozessualen Maßnahmen effektiv zur vorbeugenden Verhinderung und umfassenden Aufklärung feindlicher Tätigkeit oder sonstiger kriminellen Handlungen sowie zur Oberführung des oder der Täter beitragen. Bewährt hat sich auch hier eine enge Zusammenarbeit zwischen der Untersuchungsabteilung und der zuständigen politischoperativen Diensteinheit . 3 . d er polltlsch-operat iven Nutzung von Erm it 11u ngsverfahren/ ' ■ Fahndung gegen bekannte Angehörige von feindlichen,Zentren, die vom Ausland aus verbrecherische Aktivitäten gegen die DDR durchführen (z. B. Angehörige krimineller Menschenhändlerorganisationen) oder gegen feindliche Kräfte, die die DDR ungesetzlich verlassen haben und bei denen politischoperative Gründe eine Bearbeitung durch das MfS erfordern (z. B. Geheimnisträger, Person im öffentlichen Leben. Möglichkeit der Aufklärung unbekannter Schleusungswege oder von Rückverbir,düngen) . Ermittlungsverfahren/Fah-ndung sind "Ermit t lungsverfahren gegen'bekannte Personen, die abwesend sind und ciemäß § 133 ft- StPO zur Fahndung ausgeschrieben oder gemäß § 139 StPO steckbrieflich g e s u c wer de n . / * - ' Auch hier qelii/esWör allem um die umfassende Nutzung der in Ermittlungsverfahren zulässigen strafprozessualen Maßnahmen für politisch-operative Zielstellungen. Die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren/Fahndung durch die Untersuchungsorgane des MfS bietet günstige Möglichkeiten der Ergänzung politisch-operativer Maßnahmen und Prozesse in der gleichen Sache. Es hat sich bewährt, wenn Ermittlungsverfahren Fahndung in Kombination mit einem Operativen Vorgang bearbeitet werden, also die strafprozessualen Maßnahmen des Ermittlungsverfahrens vorrangig mit politisch-operativen Zielstellungen durchgeführt , mit politisch-operativen Maßnahmen verknüpft, zwischen der zuständigen operativen Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung abgestimmt und mitunter auch gemeinsam durchaeführt werden.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 209 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 209) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 209 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 209)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung, besonders zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden. Die Vorbeugung als gesamtgesellscliaf tli- öl ches Anliegen und die daraus erwachsenden grundlegenden Anforderungen an Staatssicherheit . Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der Haupt Verhandlung und der Mobilisierung der Bürger zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der demokratischen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Überzeugung. Bei einer Werbung auf der Grundlage der Übei zeugung müssen beim Kandidaten politisch-ideologische Motive vorhanden sein, durch die die konspirative Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit.

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