Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 455

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 455 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 455); - 55 - WS 3HS 001,- 233/81 t ;v;u'jüö f- i I I überwiegend im Ausland stattgefunden haben. In diesen Fällen kann~die Schallaufzeichnung aufgrund der Möglichkeit zur Rekonstruktion aller Nuancen des Aussagegeschehens insbesondere zur Abwehr instruktionsgemäßer Verhaltensweisen Beschuldigter Bedeutung erlangen. - bei Ermittlungsverfahren gegen psychisch auffällige Beschuldigte sowie bei Hinweisen oder Anzeichen von provokatorischem Verhalten des Beschuldigten, während sämtlicher Beschuldigtenvernehmungen oder zeitweilig. Hier soll die Schallaufzeichnung zur beweiskräftigen Dokumen-tierung der jeweiligen Verhaltensweisen des Beschuldigten beitragen und gleichzeitig auf den Beschuldigten disziplinierend wirken. - bei allen Ermittlungsverfahren bei politisch-operativer Notwendigkeit, sowohl bei allen als auch bei einzelnen Vernehmungen f. -fe Es kann beispielsweise zweckmäßig sein, getofflSsfe4r manchen Beschuldigten durch die Anwendung der Schßliteufzeichnung das betont gesetzliche Vorgehen des Untgmingsfuhrers zu demonstrieren, gegebenenfalls such irfHnbet rächt bereits frühzeitig absehbarer Angriffe de Gegners im Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren. In anderen Fällen kann es angebracht sein, gegenüber dem Beschuldigten bei bedeutungsvollen Verneh-mungen - beispielsweise zür subjektiven Seite der Straftat, wenn der Beschuldigte dazu bisher widersprüchliche Aussagen gemacht hat, mit denen er in der bevorstehenden Vernehmung konfrontiert werden soll - durch die Schallaufzeichnung die Wichtigkeit der Vernehmung zu unterstreichen. Bei Vernehmungen mit einer umfangreichen Thematik oder bei erwarteten Komplikationen kann die Schallaufzeichnung eine wesentliche Hilfe für die Protokollierung sein usw. Im Ergebnis bereits mehrjähriger erfolgreicher Vernehmungstätig-keit unter Anwendung der Schallaufzeichnungen kann festgestellt werden, daß die Schallaufzeichnung in mehrfacher Hinsicht ein wesentliches Mittel zur Qualifizierung der Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung darstellt und darüber hinaus die weitere Qualifizierung vieler Seiten der Durchführung der Beschuldigten-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 455 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 455) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 455 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 455)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu verhindern. Die Anwendung von Hilfsmitteln ist bezogen auf die Untersuchungsarbeit zur Abwehr von Gewalttätigkeiten gegen Untersuchungs-führer und Untersuchungshandlungen und zur Verhinderung von ihnen ausgehender Aktivitäten, zu planen und auch zu realisieren. Es ist zu sichern, daß vor allem solche Kandidaten gesucht, aufgeklärt und geworben werden, die die erforderlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Gründe für das gewissenhaft geprüft, notwendige vorbeugende oder der Einhaitung Wiederherstellung der Gesetzlichkeit dienende Maßnahmen eingeleitet veranlaßt werden.

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