Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 455

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 455 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 455); - 55 - WS 3HS 001,- 233/81 t ;v;u'jüö f- i I I überwiegend im Ausland stattgefunden haben. In diesen Fällen kann~die Schallaufzeichnung aufgrund der Möglichkeit zur Rekonstruktion aller Nuancen des Aussagegeschehens insbesondere zur Abwehr instruktionsgemäßer Verhaltensweisen Beschuldigter Bedeutung erlangen. - bei Ermittlungsverfahren gegen psychisch auffällige Beschuldigte sowie bei Hinweisen oder Anzeichen von provokatorischem Verhalten des Beschuldigten, während sämtlicher Beschuldigtenvernehmungen oder zeitweilig. Hier soll die Schallaufzeichnung zur beweiskräftigen Dokumen-tierung der jeweiligen Verhaltensweisen des Beschuldigten beitragen und gleichzeitig auf den Beschuldigten disziplinierend wirken. - bei allen Ermittlungsverfahren bei politisch-operativer Notwendigkeit, sowohl bei allen als auch bei einzelnen Vernehmungen f. -fe Es kann beispielsweise zweckmäßig sein, getofflSsfe4r manchen Beschuldigten durch die Anwendung der Schßliteufzeichnung das betont gesetzliche Vorgehen des Untgmingsfuhrers zu demonstrieren, gegebenenfalls such irfHnbet rächt bereits frühzeitig absehbarer Angriffe de Gegners im Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren. In anderen Fällen kann es angebracht sein, gegenüber dem Beschuldigten bei bedeutungsvollen Verneh-mungen - beispielsweise zür subjektiven Seite der Straftat, wenn der Beschuldigte dazu bisher widersprüchliche Aussagen gemacht hat, mit denen er in der bevorstehenden Vernehmung konfrontiert werden soll - durch die Schallaufzeichnung die Wichtigkeit der Vernehmung zu unterstreichen. Bei Vernehmungen mit einer umfangreichen Thematik oder bei erwarteten Komplikationen kann die Schallaufzeichnung eine wesentliche Hilfe für die Protokollierung sein usw. Im Ergebnis bereits mehrjähriger erfolgreicher Vernehmungstätig-keit unter Anwendung der Schallaufzeichnungen kann festgestellt werden, daß die Schallaufzeichnung in mehrfacher Hinsicht ein wesentliches Mittel zur Qualifizierung der Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung darstellt und darüber hinaus die weitere Qualifizierung vieler Seiten der Durchführung der Beschuldigten-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 455 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 455) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 455 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 455)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie für die störungsfreie Sicherung gerichtlicher Hauptverhandlüngen charakterisiert. Wesentliche Gefährdungsmomente für die Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen ergeben sich bereits in der Unter-suchungshaftanstalt.

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