Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 713

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 713 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 713); dhtU 0 001 4 73 3 - VVS DHS OOl - 233/83 dere auf die Einstellung des Leiters und des Untersuchungsführers zur Nützlichkeit und Notwendigkeit der Kontrolle von Ermittlungsverfahren, aber auch auf die Bereitschaft des Untersuchungsführers, im Verlauf und im Ergebnis der Vorgangs-kontrolle erhaltene Weisungen, Orientierungen und Anregungen sowie an ihm geübte Kritik in seiner weiteren Arbeit aktiv umzusetzen bzw. zu beachten. Das erfordert vom Leiter in diesem Prozeß Vorbild zu sein und Verhaltensweisen zu demonstrieren , die er von Untersuchungsführer erwartet. Die Durchsetzung dieser Anforderung verlangt vom verantwortlichen Leiter aber auch im Verlauf und bei der Auswertung von Kontrollen ständig auf bestimmte, mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens verbundene Seiten der Einstellungen und Überzeugungen des Untersuchungsführers Einfluß zu nehmen. * v* ' Er muß ihm beispielsweise helfen, negative politische oder moralische Einflüsse zu kompensierten treffende und überzeugende Argumentationen zu erarbeiusw. Die Hauptfrage ist und bleibt Jedoch, daß die Ergebnisse und die. Auswertung der Kontrolle für den ünivucnungsführen eine tatsächliche Hilfo und Üntgrstützunqb.e'i der noch qualifizierten Bearbeitung des Ermittlung lichkeitsentwickli - wie vorliegej die geforderten positiven Einstellungen des Untersuchungsführers zur Kontrolle zu entwickeln. Daraus leitet sich ein nicht zu unterschätzend® Erfordernis ab, unerfahrenen Leitern zu helfen, die Methoden der Kontrolle von Ermittlungsverfahren und der Auswertung von Kontrollergebnissen anforderungsgerecht beherrschen zu lernen. :ohrens und in seiner weiteren Person-.ung sein müssen. Auf dieser Grundlage ist es Erfahrungen belegen - am ehesten möglich, Die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren stellt darüber hinaus eine wesentliche Seite der realen und ob.j ektlven Einschätzung des Entwick1ungsStandes des Untersuchungsführers dar. Sie bietet weitgehende Möglichkeiten zur Erkennung und Herausarbeitung von Entwicklungsfortschritten,aber auch von Stagnation und Rückschlägen in der Persönlichkeitsentwicklung, und trägt dazu bei, dafür maßgebliche Ursachen und Bedingungen zu ermitteln. Somit sind die Ergebnisse von Vorgangskontrollen für den Leiter stets zur anforderungsorientierten Erzie- [kopie BStÜ I AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 713 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 713) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 713 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 713)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur Kaderarbeit und vorhandenen Erfordernissen in den aktiven Dienst Staatssicherheit übernommen werden. Sie sind langfristig als Perspektivkader in der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Gewinnung auf Personen konzentrieren, die den festgelegten Anforderungen entsprechen; die Möglichkeiten der Diensteinheit zur qualifizierten Gewinnung von allseitig und ideenreich genutzt werden; die Methoden für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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