Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 713

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 713 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 713); dhtU 0 001 4 73 3 - VVS DHS OOl - 233/83 dere auf die Einstellung des Leiters und des Untersuchungsführers zur Nützlichkeit und Notwendigkeit der Kontrolle von Ermittlungsverfahren, aber auch auf die Bereitschaft des Untersuchungsführers, im Verlauf und im Ergebnis der Vorgangs-kontrolle erhaltene Weisungen, Orientierungen und Anregungen sowie an ihm geübte Kritik in seiner weiteren Arbeit aktiv umzusetzen bzw. zu beachten. Das erfordert vom Leiter in diesem Prozeß Vorbild zu sein und Verhaltensweisen zu demonstrieren , die er von Untersuchungsführer erwartet. Die Durchsetzung dieser Anforderung verlangt vom verantwortlichen Leiter aber auch im Verlauf und bei der Auswertung von Kontrollen ständig auf bestimmte, mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens verbundene Seiten der Einstellungen und Überzeugungen des Untersuchungsführers Einfluß zu nehmen. * v* ' Er muß ihm beispielsweise helfen, negative politische oder moralische Einflüsse zu kompensierten treffende und überzeugende Argumentationen zu erarbeiusw. Die Hauptfrage ist und bleibt Jedoch, daß die Ergebnisse und die. Auswertung der Kontrolle für den ünivucnungsführen eine tatsächliche Hilfo und Üntgrstützunqb.e'i der noch qualifizierten Bearbeitung des Ermittlung lichkeitsentwickli - wie vorliegej die geforderten positiven Einstellungen des Untersuchungsführers zur Kontrolle zu entwickeln. Daraus leitet sich ein nicht zu unterschätzend® Erfordernis ab, unerfahrenen Leitern zu helfen, die Methoden der Kontrolle von Ermittlungsverfahren und der Auswertung von Kontrollergebnissen anforderungsgerecht beherrschen zu lernen. :ohrens und in seiner weiteren Person-.ung sein müssen. Auf dieser Grundlage ist es Erfahrungen belegen - am ehesten möglich, Die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren stellt darüber hinaus eine wesentliche Seite der realen und ob.j ektlven Einschätzung des Entwick1ungsStandes des Untersuchungsführers dar. Sie bietet weitgehende Möglichkeiten zur Erkennung und Herausarbeitung von Entwicklungsfortschritten,aber auch von Stagnation und Rückschlägen in der Persönlichkeitsentwicklung, und trägt dazu bei, dafür maßgebliche Ursachen und Bedingungen zu ermitteln. Somit sind die Ergebnisse von Vorgangskontrollen für den Leiter stets zur anforderungsorientierten Erzie- [kopie BStÜ I AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 713 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 713) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 713 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 713)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die wissenschaftlich gesicherten Verfahren und Regeln des logisch schlußfolgernden Denkens. Das Erkenntnisobjekt und das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Augenmerk geschenkt wurde. Andererseits besagen die Erfahrungen, daß derartige Einflösse nicht unerhebliches Wirkungsgewicht für erneute Straffälligkeit bes itzen. Lekschas, u.Kriminologie.

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