Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 367

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 367 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 367); r (s n o n J v? ' -/ \J - 367 WS DHS 001 - 233/81 Beschwerden gemäß § 81 (1) StPO sowie- andere Beschwerden,- die das Ermittlungsverfahren und den Untersuchunashaftvoilzuo 1 3 betreffen, gehören in die Zuständigkeit des aufsichts führenden Staatsanwalts und sind diesem unverzüglich zuzuleiten, Die Reaktion auf derartige Beschwerden muß grundsätzlich als Mitteilung des Staatsanwaltes erfolgen. Diese kann innerhalb der BeschuIdigtenvcrnehmung, als gesonderte Maßnahme bei Vorlage einer schriftlichcn Mitteilung oder-durch den Staats- a nwa 1t in ei G 3 ner 7, uständigkeit erfolgen. D e r ui S C h u 1 d i g t s ist b e r e c h t i r x. ’u 1 3 e w eis n t r ä g e u n d and e r e A n t r £ 5 e z u r Du r u O i 1 ■ .c 1 ü h r u n g des V e r t a h r e n Cr z u s t e 1 1 e n; Sie sind zu Protokoll isren. Das Stellen von B CW eisantragen durch Besc hu Id i g t e is 1 an ne rechtliches Born gebunden. Es gcnüct das Verlangen, zum Zw eene des Beweises einen Sachverhalt zu q'oerorufen oder bestimmte Maßnahmen durchzuführen. Der SeschuicTigte ist oufzufordern, konkret darzulegen, was zujvslchem Zweck zu überprüfen ist. Beweisanträoe können B.es;.f and feil der Beschu Idiot envernehnunc 'S '-HJ. sein, wenn sie in dieser vorgetragen worden oder sich auf eine bestimmte Beschuldigtenvernehmung beziehen. Sie können auch un- H&ji: . w abhängig von BeSfcHuldigtenVernehmungen zum Ermittlungsverfahren gestellt werden. Dia Dokumentierung erfolgt zweckmäßig entsprechend ihrem Vorbrincen, Beweisanträoe aus der Beschuldigten-Vernehmung.werden ins Protokoll der Beschuldigtenvsrnehmung aufgenommen, es kann zusätzlich eine Niederschrift des Beschuldigten angefertigt werden. Bsweisahträge, die nicht im Verlaufe der Beschuldigtenvernehmung gestellt werden und sich auf eine bestimmte Beschuldigtenvernehmung beziehen, werden unter Angabe dieses Bezuges als Schriftstück des Beschuldigten oder Vermerk des Untersuchungsführers dokumentiert. Mit anderen 1 Vgl. Untersuchungshaftvollzuqsordnung, a. a. 0., S Abschnitt VIII/2.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 367 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 367) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 367 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 367)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit ist jedoch - wie an anderer Stelle deutlich gemacht wird - ein unverzichtbares Erfordernis an die Tätigkeit der Linie Untersuchung.

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