Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 402

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 402 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 402); 00 04 0 ; v j “ 402 “ WS OHS 001 - 233/81 1. Austauschblatt Haben Beschuldigte Presseerzeughisse auf eigene--------- Kosten abomiert, muß in solchen Fällen eine Verfügung durch den Staatsanwalt herbeigeführt werden, daß das entsprechende Exemplar nicht ausgehändigt wird, weil der Zweck der Untersuchung durch die Bekanntgabe von Informationen über den Auftraggeber oder die organisatorischen Zusammenhänge usw. gefährdet werden kann. Diese Verfahrensweise ist aber stets mit taktischen Nachteilen behaftet, weil Beschuldigte auf die Existenz und Bedeutung einzelner Veröffentliehungen aufmerksam gemacht werden. 4.1.3.4. Die Nutzung strafprozessualer Bestimmungen zur ./v offensiven Vernehmunosführurndil s --------------------------- -----------ip&-------------- Es wurde bereits in den bishepdfgen Darlegungen ausführlich erläutert, daß die strafprozessualen Bestimmungen durch den Untersuchuncsführer vielbeitiq und umfanareich für eine offenst % " sive Gestaltung der W%rneh.inungsführ\mg nutzbar sind. Prakti-sclie Erfahrungen bestätigen, daß eine Behinderung der offensiven vr Vernehniungsführung durch die Anwendung der strafprozessualen Bestimmungen nicht erfolgt. Es wird vielmehr offenbar, daß gerade die breitere Nutzung dieser Bestimmungen umfangreichere Möglichkeiten für Einwirkungen des Untersuchungsführers auf Beschuldigte eröffnet. Es ist grundsätzlich erforderlich, daß der Untersuchungsführer die Grundsätze des Strafprozeßrechts jederzeit offensiv durchsetzt und dem Beschuldigten erläutert. Damit kommt zum Ausdruck, daß der Untersuchungsführer kein Interesse daran hat, gegenüber dem Beschuldigten irgendwelche strafprozessualen Belange zu verschleiern. Dedes andere Vorgehen kann negative Konsequenzen nach sich ziehen. Beispielsweise gelangen Beschuldigte zur Auffassung, der Untersuchungsführer habe Angst, sie mit den strafprozessualen Bestimmungen vertraut zu machen, weil die vorliegenden Belastungen den Verteidigungsbestrebungen Be-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 402 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 402) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 402 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 402)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in den Untorsuchwngshaftnstaiion des btt, Die twodigkolt der qualifissierten Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshatanatalt Staatssicherheit. Die Hotwendigkeit der zielstrebigen Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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