Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 402

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 402 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 402); 00 04 0 ; v j “ 402 “ WS OHS 001 - 233/81 1. Austauschblatt Haben Beschuldigte Presseerzeughisse auf eigene--------- Kosten abomiert, muß in solchen Fällen eine Verfügung durch den Staatsanwalt herbeigeführt werden, daß das entsprechende Exemplar nicht ausgehändigt wird, weil der Zweck der Untersuchung durch die Bekanntgabe von Informationen über den Auftraggeber oder die organisatorischen Zusammenhänge usw. gefährdet werden kann. Diese Verfahrensweise ist aber stets mit taktischen Nachteilen behaftet, weil Beschuldigte auf die Existenz und Bedeutung einzelner Veröffentliehungen aufmerksam gemacht werden. 4.1.3.4. Die Nutzung strafprozessualer Bestimmungen zur ./v offensiven Vernehmunosführurndil s --------------------------- -----------ip&-------------- Es wurde bereits in den bishepdfgen Darlegungen ausführlich erläutert, daß die strafprozessualen Bestimmungen durch den Untersuchuncsführer vielbeitiq und umfanareich für eine offenst % " sive Gestaltung der W%rneh.inungsführ\mg nutzbar sind. Prakti-sclie Erfahrungen bestätigen, daß eine Behinderung der offensiven vr Vernehniungsführung durch die Anwendung der strafprozessualen Bestimmungen nicht erfolgt. Es wird vielmehr offenbar, daß gerade die breitere Nutzung dieser Bestimmungen umfangreichere Möglichkeiten für Einwirkungen des Untersuchungsführers auf Beschuldigte eröffnet. Es ist grundsätzlich erforderlich, daß der Untersuchungsführer die Grundsätze des Strafprozeßrechts jederzeit offensiv durchsetzt und dem Beschuldigten erläutert. Damit kommt zum Ausdruck, daß der Untersuchungsführer kein Interesse daran hat, gegenüber dem Beschuldigten irgendwelche strafprozessualen Belange zu verschleiern. Dedes andere Vorgehen kann negative Konsequenzen nach sich ziehen. Beispielsweise gelangen Beschuldigte zur Auffassung, der Untersuchungsführer habe Angst, sie mit den strafprozessualen Bestimmungen vertraut zu machen, weil die vorliegenden Belastungen den Verteidigungsbestrebungen Be-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 402 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 402) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 402 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 402)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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