Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 594

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 594 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 594); WS OHS -■ 594 - 000025 001 -l-?3VT/Sl--- verfahren konnte der llachweis geführt werden, daß die Beschuldigten zielgerichtet auf die mit der Untersuchungshaft verbundenen äußeren Bedingungen und des untersuchungsmethodische Vorgehen des Untersuchungsführers vorbereitet waren. In Zusammenwirken mit ihren Auftraggebern sowie auf der Grundlage entsprechender Publikationen durch westliche Isedien besaßen Beschuldigte eine verfestigte Verhaltensmotivaticn, welche sie versuchten, der vernehnungstaktischen Einwirkung des Untersuchungsführers entgegenzustellen. (2) Die Individualität und Ur.terschiecllichkeit der Ziele und Auf nab e n hoi der Bearbeitung von ikw i t tl1 n *’/? verf 01'’ '■ * e n sowie dos ümfanrS und der I.Iethoden des Bewoisführungs-nrczesscs. Dabei handelt cs sich insbesondere um solche ' Vr? 1 -i r n on 4- n r* r r* *o r] / .V f * - 'S IJ L C-. - yg. lijerschieüiiclien tat': ■Faktoren wie nie wr Anforderungen, die Vielschichtigk.ei* tiven und rechtlichen Zielstellungen Verschie- denartiaheit des Umfangs und deszu untersuchen- der latkonpleme. Eine Reih? spezifischer Anforderungen erwachsen des weiteren'‘’jer den von der .'Linie Im bear-beiteten UntersuofeBVorgärigen eigenen Besonderheit, naß der Bev;eisfeß durch die kombinierte Anwendung strafproz.cssumLe? und politisch-operativer Isßnahmen der V/ahrheitsfestStellung und -nachweisführung gekennzeichnet ist. Der Umfang der Beweisführung sowie die Anwendung der gesetzlich zulässigen Beweisführungsmethoden sind gleichfalls vielschichtig strukturiert. Eine Reihe von Anforderungen an den Untersuchungsführer ergeben sich aus solchen, mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durch die Linie IX immanent verbundenen Prozessen wie die Planung der Untersuchungsarbeit, die Dokumentierung von Untersuchungshandlungen und -er-gebnissen sowie die effektive Gestaltung der vernehmungstaktischen Einwirkung auf Beschuldigte und Zeugen. Anforderungen an den Untersuchungsführer entstehen des weiteren aus mit der Einleitungs- und Kaftpraris verbundenen Prozessen. Bekanntlich werden Ermittlungs- Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 594 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 594) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 594 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 594)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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