Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 401

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 401 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 401); r~ p c j. j i 000403 V 401 WS DHS 001 - 233/81 sowie der UntersuchungshaftVollzugsOrdnung sind ihnen zu gewähren. Sie sind nicht von Aussageverhalten Beschuldigter in der Beschuldigtenvernehnung abhängig zu machen. Beschränkungen auf der Grundlage der Untersuchungshaftvollzugsordnung obliegen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt. Eine spezielle Frage ist die in der Untersuchungshaftvollzugs-ordnung getroffene Festlegung, den Beschuldigten die Benutzung der Anstaltsbibliothek, das Lesen und den Bezug von Presseerzeugnissen auf eigene Kosten zu gestatten. Es ist zu beachten, daß die zum Lesen erhaltene Literatur dem Beschuldigten die Gelegenheit bietet, daraus gewonnene Kenntnisse in die Beschuldigtenaussage einfließen zu lassen. Um sol-'chen im Einzelfall bedeutungsvollen Erscheinungen entgegenzutreten, muß in Zusammenarbeit mit dor Abteilung XIV gewährleistet werden, daß A, *■ dem jeweiligen Beschuldigten für disüse Zwecke geeignete Litera- ja?' “ tur nicht angeboten wird. Darüber hinaus hat es sich als erforder-lieh erwiesen, eine exakte Qidersicht in der Untersuchungshaftanstalt zu Gewährleist eh fvelche Literatur von dem 3e- 'S % schuldigten zu welche Zeiten benutzt wurde, um auch rück- wirkende Cberprüfy.hg.en, zu ermöglichen In bestimmten Ermittlungsverfahren ist es weiterhin nicht zweckmäßig, daß Beschuldigte Prc-sseveröffentlichungen über feindliche Angriffe gegen die DDR oder Publikationen zu ihrer eigenen Straftat zur Kenntnis erhalten. Deshalb ist in solchen Fällen anzustreben, daß Beschuldigte keine Tageszeitungen auf eigene Kosten abonnieren, sondern diese von der Untersuchungshaftanstalt aus einem täglichen Angebot verkauft bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Es ergibt sich dann kein Anspruch für Beschuldigte darauf, ein bestimmtes Presseerzeugnis susgehändigt zu bekommen. vgl. Gemeinsame Anweisung über die Durchführungebr Untersuchungshaft vom 22. Mai 1980 MdI 600500 Blatt i (XII, Pkt. 1 (2) und Pkt. 2);
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 401 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 401) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 401 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 401)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und der offensiven Abwehr feindlicher Aktivitäten durch die sozialistischen Schutz- und Sicherheitsorgane. Latenz feindlicher Tätigkeit politisch-operativen Sprachgebrauch Bezeichnung für die Gesamtheit der beabsichtigten, geplanten und begangenen Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gerecht werden. Dabei müssen sich der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter immer bewußt sein, daß eine zu begutachtende.

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