Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 393

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 393 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 393); 393 " WS CHS OGI - 233/81 o ?j ö r, ? die Rechtsauskunft, daß eine Aussage des Beschuldigten geeignet sein kann, in bezug auf Familienangehörige oder andere Personen, bei denen die Voraussetzung zur Einleitung von Ermittlungsverfahren vorliegen, einer Ver-dunklungsgef ahr entgegenzuvvirken, so daß möglicherweise die Notwendigkeit einer Untersuchungshaft nicht erforderlich ist. Die Ankündigung der Inhaftierung von Familienangehörigen im Falle unbefriedigender Aussagen des Beschuldigten stellt aber im Gegensatz dazu eine Drohung mit schwerem Nachteil dar. das Aufzeigen von Möglichkeiten, wie durch den Beitrag des Beschuldigten die Durchführung von Zwangsmaßnahmen unterbleiben kann, zum Beispiel die freiwilligeHerausgabe anstelle einer Hausdurchsuchung. ' ¥ In der. Argumentation des Unt.ersudla4sWjgsführers muß von der Form fcler Charakter von Unterrichtungen über die Rechtslage gewahrt werden. Es müssen/Voraussetzungen bestehen, daß das Aussetzen strafprozessuäi.e% Zwangsmaßnahmen durch das aktive Handeln des Beschuldigten real möglich ist. In anderen Fällen /£ 'yk ist eine Argumentation in Verbindung mit den strafprozessualen . t Zwangsmaßnahme*! gesetzlich nicht möglich. % Die Abgrenzung von gesetzlich unzulässigem Vorgehen ist auch im Zusammenhang mit Argumentationen zu beachten, die Möglichkeiten betreffen, die Verhaltensdispositionen Beschuldigter -insbesondere deren Mitwirkung zur wahrheitsgemäßen Aufklärung ihres strafrechtlich relevanten Verhaltens, bei der Strafzumessung und anderen rechtlichen Entscheidungen zugunsten des Beschuldigten - einzubeziehen. Es muß auch hier unbedingt der Charakter einer Unterrichtung über gesetzliche Möglichkeiten gewahrt werden. Das In-Aussicht-Stellen rechtlich im konkreten Ermittlungsverfahren ausgeschlossener Verfahrensweisen oder die Zusicherung, von Entscheidungen, die nicht in die Kompetenz des Untersuchungsorgans fallen bzw. das Versprechen von Vorteilen für den Fall einer Aussage sind nicht zulässig. Solche unzulässigen Argumente wären beispielsweise;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 393 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 393) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 393 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 393)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung eine besondere Rolle, weil die Notwendigkeit der konspirativen Zusammenarbeit durch nichts besser begründet erden kann, als durch die Heranführung an die Erfüllung unmittelbarer inoffizieller Aufgaben.

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