Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 658

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 658 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 658); 658 - WS JHS 001 - 23 zesses bereits in der Phase seiner Vorbereitung große Bedeutung hat. Auf einige wesentliche Gesichtspunkte dieses Teilgebietes der Einarbeitung von neueingestellten Angehörigen in der Linie IX soll im folgenden näher eingegangen werden. 5.2.1. Ziele und Inhalte einer anforderungsorientierten Einarbeitung neueingestellter Angehöriger der Linie IX In der Einarbeitungsordnung des MfS wird die Einarbeitung von neueingestellten Angehörigen zutreffend als dialektische Einheit von Erziehung, Befähigung und Bildung bezeichnet. Sie bestimmt als generelle Zielstellung der Einarbeitung die Formung tschekistischer Persönlichkeiten und ihre Befähigung zur selbständigen und bewußten Losung der Aufgaben ihres Verantwortungsbereiches. \ r Die Aufgabenstellung und Verantwo2j±i(Crtfl.er Linie IX erfordert eine weitere Inhaltlichdfc?%zisierung der -in der Einarbeitungsordnung bestimmten grundlegenden Zielstel- lung der die n,+ Tat igi:e i inarbeitung ne des Untarl gestellter Angehöriger in ngsiunrer; der Ziele und Inhal'flhmer ninarbeitun; Zur Bestimmung neueingestellter Angehöriger in % JjLnie iX war es daher notwendig, hon- sequent von zi- es ent liehen Komponenten auszugehen. Bei ihnen handelt es sich um die Anforderungen an den Untersuchungsführer, welche die wesentlichen politischen, politisch-operativen und rechtlichen Aufgaben, Tätigkeiten und Bedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers in sich vereinigen, sowie die unterschiedlichen sub.1 ekti-ven Leistungsvoraussetzungen des einzuarbeitenden Angehörigen. Diese subjektiven leistungsvoraussetzungen manifestieren sich insbesondere in Unterschieden hinsichtlich der schulischen und beruflichen Ausbildung, der politisch-ideologischen Reife, der Lebenserfahrungen sowie Kenntnisse und Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit und in unterschiedlich ausgeprägten Fähigkeiten und Fertigkeiten. Unter Zugrundlegung der generellen Zielstellung 1) Vergleiche Einarbeitungsordnung des LIfS vom Ziffer 2.1.1. und 2.3.2. 1. 1. 19&1, Kopie ßStU AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 658 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 658) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 658 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 658)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschafts-ordnung sowie die Art und Tiefe des Widerspruchs zu ihren sozialen Grundanforderungen. Sie kennzeichnet damit die Schwere des Angriffs auf die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung der DDR. Bei der Aufklärung dieser politisch-operativ relevanten Erscheinungen und aktionsbezogener Straftaten, die Ausdruck des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sind, zu gewährleisten, daß unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen.

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