Geschichte

Die Geschichte der schwarzen Stasi-Gummizelle (Arrestzelle, Beruhigungsverwahrraum) im Kellergeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) des Stasi-Gefägnisses Berlin-Hohenschönhausen, der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen.

"Beruhigungsverwahrräume" – so nannte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die beiden runden, mit schwarzem Gummi ausgekleideten Zellen im Keller ihrer zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) in Berlin-Hohenschönhausen. Statt eines Fensters besaßen sie nur eine kleine Luke, die ebenfalls mit Gummi überzogen und in der Regel verschlossen war. Eine in der Decke versenkte Lampe tauchte die Zelle Tag und Nacht in ein dämmriges Licht. Auf dem kalten Betonfußboden gab es weder ein Bett noch andere Einrichtungsgegenstände. Auch die Tür war mit Gummi gepolstert.

Die unbeheizten Gummizellen dienten dazu, aufbegehrende Häftlinge ruhig zu stellen. Oft wurde ihnen zusätzlich noch eine Zwangsjacke angelegt, so dass sie sich kaum bewegen konnten. Der Aufenthalt konnte mehrere Tage betragen. Zur Verrichtung der Notdurft mussten die Häftlinge darum bitten, dass ihnen ein Kübel hereingereicht wurde. Auch das Essen wurde auf diese Weise hereingereicht. Zum Schlafen befanden sich Strohmatratzen auf dem Boden.

Der Zellentrakt, in dem sich die Gummizellen befanden, wurde von 1959 bis 1960 durch Häftlinge des benachbarten Arbeitslagers des MfS errichtet. [1] In einer Bauzeichnung aus dem Jahr 1959 sind im Kellergeschoss des Nordflügels zwei identisch gestaltete "Beruhigungsverwahrräume" eingezeichnet. Nach gegenwärtigem Forschungsstand wurden die beiden Gummizellen spätestens seit 1964 genutzt. Auch weibliche Häftlinge wurden dort festgehalten, wie aus einem Bericht aus dem Jahr 1978 hervorgeht. Darin wird beschrieben, wie das Wachpersonal gewaltsam zwei inhaftierte Frauen in die Gummizellen verbrachte. [2] Dem Bericht einer ehemaligen Gefangenen zufolge konnte es vorkommen, dass Häftlinge auch mehrere Wochen in der Gummizelle zubringen mussten. [3]

In einem sogenannten Neuerervorschlag aus dem Jahr 1987 wird beschrieben, dass es in der Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Hohenschönhausen insgesamt drei „Beruhigungsverwahrräume“ gab, "von denen zwei Verwahrräume mittels nach innen abgepolsterter Gummiwände schallisoliert sind".  Die Verfasser schlagen vor, die Gummizellen in Zukunft über ein Gebläse zu beheizen und zu belüften. Außerdem sollten "zusätzliche visionelle Beobachtungseinrichtungen“ installiert werden. [4] Der Vorschlag wurde jedoch nicht mehr umgesetzt. Nach Schließung der Haftanstalt wurde in einer der Zellen das Gummi entfernt, weil darunter Abhöranlagen vermutet wurden, was sich jedoch nicht bestätigte. Die andere Gummizelle kann in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen bis heute besichtigt werden.

1. Bauplan der Bauverwaltung 5 (Ministerum für Staatssicherheit) vom 20.05.1959, HV Erweiterung Heizung, Kellergeschoss Nordflügel, Objektsammlung der Stiftung Gedenkstätte-Hohenschönhausen (AGH 584, Bd. 4).

2. Bericht der H XIV über Widerstand von U-Häftlingen und über ergriffene Maßnahmen vom 19. Februar 1978: "Ich befahl Genn. Bogedein die Beschuldigten nacheinander, zuerst Nr. 682, vorzuführen zum Zwecke der Einschließung in die Beruhigungsverwahrzelle. Als die Beschuldigte aus dem Zellenhaus herausgeführt war und ich ihr mitteilte, daß sie in eine Beruhigungsverwahrzelle geschlossen würde, setzte diese sich demonstrativ auf die Erde und erklärte, daß sie nicht folgen würde. Daraufhin befahl ich Gen. Gefr. Krüger und Genn. Fw. Bogedein die Beschuldigte in die Beruhigungsverwahrzelle zu tragen. Ähnlich geschah es mit der Beschuldigten Nr. 873. Sie weigerte sich ebenfalls weiterzugehen als ich ihr eröffnete, daß sie in eine Beruhigungsverwahrzelle komme. Sie setzte sich hin und fing laut an zu schreien "Hilfe". Die Gen. Gefr. Krüger und Gefr. Müller trugen die Beschuldigte daraufhin schnell in die Beruhigungsverwahrbox. Genn. Gefr. Bogedein half dabei, indem er der Beschuldigten den Mund zu verschließen versuchte. BStU MfS GH 45/78 Bd. 2 Bl. 276-278 (1. Bericht der HA XIV über Widerstand von U-Häftlingen und über ergriffene Maßnahmen, 19.02.1978).

3. Bericht von Sigrid Paul, die 1963 im Strafgefangenenarbeitskommando der Untersuchungshaftanstalt eingesetzt war: "Mein Kellerlabor lag neben zwei Arrestzellen, den Gummizellen. Als ich dort arbeitete, hörte ich das Schreien eines Mannes, der in der Gummizelle lag: „Hier kommen wir nie wieder raus.“ Das schrie er Tag und Nacht. Er wusste ja nicht, wann Tag und wann Nacht war. Nach ca. drei Wochen holte die Stasi den armen Mann aus der Gummizelle heraus. Ich wurde sofort abkommandiert, um die Zelle zu reinigen. Zwar war ich offiziell nicht mehr dem Putzkommando zugewiesen, doch drückte man mir einen Eimer und einen Schrubber in die Hand. Jetzt musste ich in dieser Gummizelle Kot- und Blutspuren beseitigen. Das vergisst man nicht. Man vergisst die Schreie nicht, und man vergisst auch diese Situation nicht." Sigrid Paul: „Mauer durchs Herz“, in: Hubertus Knabe (Hg), Gefangen in Hohenschönhausen, Berlin 2007, S. 241.

4. Schreiben der FDJ-Gruppe III, von Gerd Hebold,  Berlin 20.1.1987, Objektsammlung der Stiftung Gedenkstätte-Hohenschönhausen (HSH 2004/02969.1-1).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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