Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 241

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 241 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 241); Gesetzblatt Teil II Nr. 30 Ausgabetag: 8. April 1964 241 Zuschüsse für betriebliche Einrichtungen, die besonders der Unterstützung der werktätigen Frauen dienen, wie Kindergärten, -krippen, -Wochenheime und dergleichen, Zuschüsse zur Förderung der Jugend wie z. B. zur Durchführung von Ferienlagern, Exkursionen, Veranstaltungen sowie Zuwendungen an die Ortsausschüsse für Jugendweihe, Zuschüsse zur Entwicklung eines vielseitigen sportlichen Lebens im Betrieb, insbesondere des Volkssports, Zuschüsse für Urlaub und Erholung der Betriebsangehörigen, finanzielle Unterstützung der Arbeiterwoh-nungsbaugenossenschaften, einmalige soziale Zuwendungen an Betriebsangehörige, Ausgaben und Zuwendungen an Betriebsangehörige aus Anlaß von Hochzeiten, Namensgebung und dergleichen, Abführungen an den Kultur- und Sozialfonds der Großbaustellen für Betriebsangehörige, die längere Zeit auf Großbaustellen eingesetzt sind. 2. Die Mittel des Kultur- und Sozialfonds sind vorrangig für solche Zwecke zu verwenden, die in enger Verbindung zur Lösung der Produktionsaufgaben stehen. Den Leitern der Betriebe wird empfohlen, keine Mittel des Kultur- und Sozialfonds für den Neubau, Ankauf bzw. die bauliche Erweiterung betrieblicher Ferienheime, Kinderferienlager und Kulturhäuser zu verwenden. Die Verwendung des Kultur- und Sozialfonds für Investitionsmaßnahmen ist auf solche Vorhaben zu konzentrieren, die der Verbesserung der Arbeiterversorgung, besonders der Unterstützung der werktätigen Frauen dienen (z. B. Errichtung oder Erweiterung von Dienstleistungseinrichtungen, Kindergärten, -krippen und dergleichen). Dabei sind die geltenden Bestimmungen über die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Investitionen zu beachten. Die Sicherung der planmäßigen Unterhaltung solcher Einrichtungen ist mit den örtlichen Räten abzustimmen. Die Ausgaben aus dem Kultur- und Sozialfonds für betriebsfremde Zwecke (z. B. Spenden, Sammlungen, Patenschaften, Stiftung von Ehrenpreisen, finanzielle Zuschüsse zu außerbetrieblichen Festveranstaltungen oder Festwochen) sind weitestgehend einzuschränken. Die Gewährung von Zuschüssen an außerbetriebliche Organe gesellschaftlicher Organisationen ist nicht gestattet. 3. Zur Verbesserung der kulturellen und sozialen Betreuung der Werktätigen sowie der Arbeiterversorgung, besonders in kleineren Betrieben, sind die Möglichkeiten der Schaffung und Unterhaltung gemeinschaftlicher Einrichtungen, an denen sich mehrere Betriebe beteiligen, stärker zu nutzen. Für die laufende Unterhaltung ist die Höhe der Kostenbeteiligung (Anteile der Gemeinkosten und Mittel des Kultur- und Sozialfonds) zwischen den Betrieben vertraglich zu vereinbaren. 4. Zuwendungen für langjährige Betriebszugehörigkeit (Arbeitsjubiläen) auf Grund betrieblicher Regelungen sind nicht mehr aus dem Kultur- und Sozialfonds, sondern aus dem Prämienfonds zu zahlen. 5. Der Leiter des Betriebes soll die Zahlung von Zuschüssen an betriebliche Organisationen und Einrichtungen von der Vorlage begründeter Finan-zierungs- und Verwendungsnachweise abhängig machen. 6. Die Zuführungen zum Kultur- und Sozialfonds sind vom geplanten Jahresbetrag monatlich anteilig vorzunehmen. 7. Am Jahresschluß nicht verbrauchte Mittel des Kultur- und Sozialfonds sind auf das folgende Planjahr übertragbar. Verordnung über die Zulassung und die Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee. Vom 16. März 1964 Die neuen gesellschaftlichen Bedingungen in der Deutschen Demokratischen Republik, die auf den Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse beruhen, haben zu grundlegenden Veränderungen im Bewußtsein der Werktätigen geführt. Sie erkennen immer mehr ihre Verantwortung für den Schutz der sozialistischen Gesellschaft und für die Einhaltung der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens. Daraus erwächst ihre Bereitschaft und das Bedürfnis, bei der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und der Sicherheit an der Staatsgrenze mitzuwirken. Diese Entwicklung ermöglicht eine noch breitere Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Bei der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und der Sicherheit an der Staatsgrenze werden die Deutsche Volkspolizei und die Grenztruppen der Nationalen Volksarmee aktiv von freiwilligen Helfern unterstützt. Zur Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit ist es erforderlich, entsprechend den gesellschaftlichen Bedingungen die Rechte und Pflichten der freiwilligen Helfer bei der Lösung der staatlichen Aufgaben zu erweitern. Die Tätigkeit der freiwilligen Helfer ist Ausdruck der aktiven Wahrnehmung des staatsbürgerlichen Rechts, bei der Lenkung und Leitung ihres Staates mitzuwirken. Dazu wird folgendes verordnet: § 1 (1) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind, die Deutsche Volkspolizei oder die Grenztruppen der Nationalen Volksarmee bei der Gewährleistung des Schutzes der staatlichen Ordnung, der Volkswirtschaft, des Volkseigentums, des persönlichen Eigentums der Bürger und ihrer persönlichen Sicherheit zu unterstützen, können auf Vorschlag der in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland zusammengeschlossenen Parteien und Massenorganisationen oder auf Grund persönlicher Bewerbung freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei oder der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee werden. (2) Bürger, die für die Tätigkeit als freiwillige Helfer bestätigt werden, verpflichten sich, die Deutsche Volkspolizei oder die Grenztruppen der Nationalen Volksarmee bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aktiv zu unterstützen. (3) Der Einsatz der freiwilligen Helfer erfolgt entsprechend der Notwendigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie erhalten zu ihrer Legitimation einen Ausweis.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten entsprechen in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde.

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