Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 128

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 128 (NJ DDR 1989, S. 128); 128 Neue Justiz 4/89 und Präzisierungen, die neue Anforderungen der Außenhandelspraxis sowie Erfahrungen der Spruchpraxis der Schiedsgerichte bei den Handelskammern der RGW-Länder berücksichtigen. Rechtliche Gestaltung der Direktbeziehungen von Wirtschaftsorganisationen der RGW-Länder Im Zusammenhang mit der breiten Entwicklung der Produktionskooperation haben auch die direkten wissenschaftlich-technischen und Produktionsbeziehungen zwischen Vereinigungen, Betrieben und Einrichtungen der RGW-Länder an Bedeutung zugenommen. Diese Direktbeziehungen werden grundsätzlich durch den Abschluß internationaler Wirtschaftsverträgegestaltet; ihnen liegen die in bilateralen Regierungsabkommen formulierten Ziele, Aufgaben und Richtungen der direkten Zusammenarbeit der Wirtschaftsorganisationen zugrunde. Die genaue Kenntnis der Rechtsgrundlagen für den Abschluß und die Realisierung von internationalen Wirtschaftsverträgen im Rahmen der Direktbeziehungen, zu denen neben den international einheitlichen Regelungen (wie z. B. ALB/RGW und ABSK/RGW) und den bilateralen Regelungen (z. B. Allgemeine Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR11) auch die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften der RGW-Länder gehören, ist für die Wirtschaftsorganisationen unerläßlich. Die Ständige Kommission des RGW für Rechtsfragen trug dieser Notwendigkeit Rechnung, indem sie ein „Informationsmaterial über die rechtliche Regelung der Organisierung und Durchführung der direkten wissenschaftlich-technischen und Produktionsbeziehungen zwischen Betrieben und Organisationen der Mitgliedsländer des RGW und der SFRJ“ ausarbeitete, das neben dem Überblick über die nationalen Rechtsvorschriften der RGW-Länder zu Direktbeziehungen auch Informationen über die einschlägigen bilateralen Regierungsabkommen enthält. Das Material, das Auskunft über die Ziele und Aufgaben von Direktbeziehungen, die Einordnung dieser Beziehungen in das Planungssystem, die Kompetenzen der übergeordneten Organe der Partner von Direktbeziehungen sowie das Verfahren der Herstellung und Ausgestaltung dieser Beziehungen gibt, wird vom RGW-Sekretariat im Laufe des Jahres 1989 herausgegeben. Darüber hinaus wird zur Unterstützung der Vertragspraxis ein Material zusammengestellt, das über die wichtigsten nationalen Rechtsnormen in den RGW-Ländern und in der SFRJ informiert, die die Gründung und Tätigkeit internatio- naler Wirtschaftsorganisationen auf den Territorien dieser Länder regeln. Rechtsvergleichende Untersuchungen Für die Vervollkommnung der vorhandenen und die Erarbeitung neuer vertragsrechtlicher Normen und allgemeiner Bedingungen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit ist neben der Analyse der Vertragspraxis die vergleichende Untersuchung des Rechts der einzelnen Mitgliedsländer des RGW von Bedeutung. Bereits zu Beginn der 80er Jahre wurden Rechtsnormen der RGW-Länder untersucht, die subsidiär auf Verträge Anwendung finden, für die die im Rahmen des RGW angenommenen Allgemeinen Bedingungen gelten. Der Rechtsvergleich bezog sich insbesondere auf nationale Rechtsnormen über den Vertragsabschluß, über die Erfüllung von Verträgen und über die Verantwortlichkeit für Vertragsverletzungen. Die Ergebnisse des Rechtsvergleichs konnten bei der Überarbeitung einzelner Tatbestände der ALB/RGW genutzt werden. Außerdem wurden diese Ergebnisse einer Darstellung des Vertragsrechts der Mitgliedsländer des RGW und der SFRJ zugrunde gelegt.11 12 1 Das Material gibt in komprimierter Form Auskunft über die allgemeinen vertragsrechtlichen Regelungen dieser Länder sowie über deren Kollisionsgesetzgebung. An einer vergleichenden Darstellung der nationalen rechtlichen Regelungen weiterer wichtiger Vertragsarten wird zur Zeit gearbeitet. Von zunehmender Bedeutung sowohl für die unmittelbare Zusammenarbeit der Wirtschaftsorganisationen als auch für die weitere Vervollkommnung der vertragsrechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit ist ein umfassender Austausch der Rechtsvorschriften, deren Normen komplex oder in Einzelfragen auf die Regelung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gerichtet sind. Deshalb untersucht die Ständige Kommission des RGW für Rechtsfragen gegenwärtig, welche Möglichkeiten für die Einrichtung eines effektiven internationalen Systems der Rechtsinformation im RGW bestehen. Mit dem Aufbau eines solchen Systems wird eine weitere wichtige Voraussetzung für die Gestaltung der Rechtsentwicklung im RGW geschaffen. 11 Vgl. AO über Allgemeine Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR vom 11. November 1986 (GBl.-Sdr. Nr. 765/1). 12 Vgl. Vertragsrecht der Mitgliedsländer des RGW und der SFRJ, Allgemeine Bestimmungen, Moskau 1986 (russ.). Zur Arbeit des Rechtsausschusses auf der 43. Tagung der UN-Vollversammlung Dr. GUNTER GÖRNER und Dr. WOLFGANG HAMPE, Berlin Der Verlauf und die Ergebnisse der 43. Tagung der UN-Vollversammlung veranschaulichen den festen Willen der überwältigenden Mehrheit der Staaten, die internationale Entspannung zu einem lebensfähigen, weltweiten und unumkehrbaren Prozeß zu machen. Bei aller Kompliziertheit der internationalen Beziehungen vollzogen sich deutlich positive Entwicklungen. „So hat sich das allgemeine Verständnis für den engen sicherheitspolitischen Zusammenhang zwischen Abrüstung, Konfliktverhütung und -beilegung, demokratischer Umgestaltung internationaler Wirtschaftsbeziehungen, Umweltschutz, Gewährleistung der Menschenrechte und Stärkung des Völkerrechts ausgeprägt.“1 Die Anstrengungen der sozialistischen Staaten zur Stärkung der Rolle des Völkerrechts in den internationalen Beziehungen fanden zunehmende Resonanz und Unterstützung. Dies widerspiegelte sich auch in der Tätigkeit des Rechtsausschusses während der 43. Tagung der UN-Vollversammlung.2 Annahme der Deklaration zur Verhütung und Beseitigung von Streitfällen und friedensbedrohenden Situationen Das Ziel der Entmilitarisierung der internationalen Beziehungen, einer von Gewaltanwendung und Gewaltandrohung, von willkürlicher Machtpolitik und einseitigen, egoistischen 1 S. Zachmann, „Dialog und Zusammenarbeit für Frieden, Abrüstung und Entwicklung (Zu den Ergebnissen der 43. UN-Vollversammlung)“, horizont 1989, Nr. 1, S. 3 f. Vgl. auch die Dokumentation über die Initiativen der DDR auf der 43. Tagung, S. 142 dieses Heftes. 2 Zur Arbeit des Rechtsausschusses auf früheren Tagungen der UN-Vollversammlung vgl. NJ 1988, Heft 4, S. 136 ff., und die dort in Fußnote 2 angegebenen Quellen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 128 (NJ DDR 1989, S. 128) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 128 (NJ DDR 1989, S. 128)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben. Zielpersonen sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Verteidigungsfähigkeit der sowie in Wahrnehmung internationaler Verpflichtungen; das vorsätzliche Verletzen ordnungsrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung der Eingabe. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Abteilung zu geben; die Wach- und Sicherungsposten erhalten keine Schlüssel, die das Öffnen von Verwahrräumen oder Ausgängen im Verwahrhaus ermö glichen.

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