Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 304

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 304 (NJ DDR 1985, S. 304); 304 Neue Justiz 8/85 bensform der Bürger unseres Landes geworden. Sie ist heute eine bedeutende Triebkraft für den kontinuierlichen gesellschaftlichen Fortschritt in der DDR. Uns ist die Trennung von Demokratie und Freiheit fremd. Eine Politik zu organisieren, die in allem und jedem vom Willen des Volkes ausgeht, das ist unsere Freiheit. Es zeigt sich: Die marxistisch-leninistische Partei und der sozialistische Staat werden ihrer Verpflichtung gerecht, die sich entwickelnden Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft zu erkennen, ihre Entfaltung zu organisieren und sie zum Wohle aller auszunutzen. Auch in der gesellschaftlichen Praxis der DDR wird die Grundwahrheit der sozialistischen Revolution bestätigt, daß die Macht der Arbeiter und Bauern nur in dem Maße erfolgreich sein kann, wie es ihr gelingt, die werktätigen Massen zur Macht zu befähigen. Heute gehört das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes zu den unantastbaren Grundlagen unserer entwickelten sozialistischen Gesellschaft und ist eine ihrer bestimmenden Triebkräfte. Die freundschaftliche Zusammenarbeit der SED mit der DBD, der CDU, der NDPD und LDPD ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Weil es in unserem Lande keine soziale Klasse und Schicht gibt, die von der Ausbeutung einer anderen lebt, sind alle gleichermaßen daran interessiert, daß sich der sozialistische Staat politisch und ökonomisch stabil entwickelt und sich alle Werktätigen eine hohe Bildung und ein umfassendes politisches und fachliches Wissen und Können aneignen und jeder nach seinen Fähigkeiten zum wachsenden Leistungsvermögen der Gesellschaft beiträgt. Und sie sind gleichermaßen auch daran interessiert, daß sich das materielle und kulturelle Lebensniveau erhöht und jeder nach seiner Leistung in den Genuß der Erfolge der Gesellschaft kommt und nicht zuletzt, daß die friedliche Arbeit aller Bürger zuverlässig geschützt und antisozialistischen Kräften keine Chance gegeben wird, die Errungenschaften unseres Volkes anzutasten. Die Rolle der Arbeiterklasse erhöht sich weiter. Ihr Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, mit der Intelligenz und allen anderen Werktätigen festigt sich. Das heißt zugleich, die Annäherung der Klassen und Schichten auf der Grundlage der marxistisch-leninistischen Weltanschauung der Arbeiterklasse, der sozialistischen Produktionsverhältnisse, der ständigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, der verstärkten Anwendung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in allen gesellschaftlichen Bereichen vollzieht sich planmäßig weiter. Die politischen, sozialökonomischen und geistig-kulturellen Gemeinsamkeiten aller Klassen und Schichten festigten sich, und zugleich wurden ihre sozialen Besonderheiten deutlicher. Sie spielen im Prozeß der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie eine produktive Rolle. Jede Klasse und Schicht bringt ihre spezifischen Fähigkeiten, Traditionen und Haltungen in das gemeinsame Werk ein. Diese dialektischen Wechselbeziehungen gilt es umfassend zu analysieren und für die gesellschaftliche Praxis auf allen Ebenen nutzbar zu machen. Die erfolgreiche Entwicklung des Bündnisses vollzieht sich auf der Grundlage der Ausgestaltung der materiell-technischen Basis unserer Gesellschaft und der sozialistischen Produktionsverhältnisse, der Verbreitung des Marxismus-Leninismus und der Moral der Arbeiterklasse, des ständig wachsenden Bildungsniveaus in Stadt und Land und der kontinuierlichen Verwirklichung unseres Sozialprogramms. Damit erweitert sich auch die soziale Basis des sozialistischen Staates. Zugleich erhöht sich seine Verantwortung, immer günstigere, vor allem qualitative Voraussetzungen für die demokratische Mitarbeit der Bürger zu schaffen. Die Bündnispolitik gewinnt mit dem weiteren Voranschreiten unserer Gesellschaft kontinuierlich an Bedeutung. Das ist eine ständige Herausforderung an die umsichtige Tätigkeit aller staatlichen Leiter und Staatsfunktionäre, sich auch bei der Lösung der scheinbar kleinsten Aufgaben immer von den Prinzipien dieses gesellschaftstragenden Bündnisses leiten zu lassen. Alle fünf politischen Parteien und gesellschaftliche Organisationen sind durch Abgeordnete in den gewählten staatlichen Machtorganen unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates vertreten. Im Bewußtsein ihrer gemeinsamen Verantwortung für das Wohl der Gesellschaft arbeiten sie ebenso konstruktiv zusammen, wie Angehörige aller Parteien und Massenorganisationen in den Organen der staatlichen Verwaltung verantwortungsbewußt ihre Aufgaben erfüllen. Die jährliche Plandiskussion ist eines der nicht wenigen Beispiele in unserer Republik, wie die Werktätigen die Gesetze ihres Handelns selbst mit beraten und mit entscheiden. Sie schreiben damit gleichzeitig jene Politik mit fest, die auf die Fortführung des Kurses der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik und die weitere Sicherung des Friedens gerichtet ist. So kann der Volkswirtschaftsplan alljährlich von unserer Volkskammer als Arbeitsprogramm des ganzen Volkes zum Gesetz erhoben werden. Verfassungsauftrag und gesellschaftliche Wirklichkeit Unsere sozialistische Verfassung verankert die Errungenschaften des werktätigen Volkes, gibt seiner politischen und ökonomischen Macht, seiner Souveränität und ihrer Verwirklichung, gibt dem sozialistischen Eigentum und seiner effektiven Nutzung zum Wohle des Menschen die notwendige verfassungsrechtliche Gestalt und Verbindlichkeit. Die in der Verfassung verankerten umfangreichen politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen persönlichen Rechte geben wie der gesellschaftliche Alltag bekräftigt der freien und allseitigen Entfaltung der Persönlichkeit breiten Raum. Die Rechte ermöglichen jedem Bürger ein erfülltes und menschenwürdiges Dasein. Das Recht auf Arbeit und Sicherheit des Arbeitsplatzes, auf Bildung und Gewährleistung einer qualifizierten beruflichen Ausbildung für jeden jungen Menschen, das Recht auf umfassende Mitgestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens, die Verwirklichung des Rechts auf angemessenen Wohnraum durch das umfassende Wohnungsbauprogramm, das Recht auf Erholung und Gesundheitsvorsorge, auf Fürsorge bei Krankheit und im Alter sind bei uns niAt nur Verfassungsauftrag, sondern auch gesellschaftliche Wirklichkeit. Die Praxis zeigt ebenfalls, daß es eine ständige Aufgabe gerade auch der Staats- und Rechtswissenschaftler bleibt, immer wieder dafür zu wirken, das Verfassungsbewußtsein in der breitesten Öffentlichkeit zu fördern und zu vertiefen. Das ist bekanntlich weniger nur durch Kommentierung der Gesetze zu erreichen, als vielmehr durch aktives Mitwirken bei der täglichen Durchsetzung der Verfassung in ihrer Einheit von Rechten und Pflichten für alle Bürger. Wir können heute feststellen, daß die DDR über ein gut entwickeltes sozialistisches Gesetzeswerk verfügt. Es entspricht den objektiven Erfordernissen unserer entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Seit dem VIII. Parteitag der SED im Jahre 1971 wurden von der Volkskammer 95 Gesetze zur weiteren Ausgestaltung unserer innerstaatlichen Rechtsordnung beschlossen. Darunter waren so grundlegende Gesetze wie das 1974 beschlossene dritte Jugendgesetz, das 1975 neu geschaffene Zivilgesetzbuch, das 1977 beschlossene Arbeitsgesetzbuch und das 1982 beschlossene LPG-Gesetz. Jetzt haben der Staatsrat und der Ministerrat die Neufassung des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen an die Volkskammer zur Beschlußfassung überwiesen. Jedes dieser Gesetze und alle gesetzlichen Regelungen in ihrer Gesamtheit sind darauf-gerichtet, immer umfassender die gemeinsamen Grundinteressen aller Werktätigen zu verwirklichen. Sie verkörpern auf der Höhe des erreichten gesellschaftlichen Niveaus die Garantien für die Entwicklung der Gesellschaft und jedes einzelnen ihrer Bürger und die Achtung und Wahrung der Würde des Menschen. Es bleibt jedoch wie die Erfahrung zeigt immer wieder gesellschaftliche Pflicht, mit höchster staatsbürgerlicher Verantwortung und Weitsicht auf allen Ebenen Sorge dafür zu tragen, jedes beschlossene Gesetz auch umfassend zu höchster gesellschaftlicher Wirksamkeit zu führen. Es bleibt eine ständige Aufgabe, das Rechtsbewußtsein in allen Bereichen zu vertiefen und dem sozialistischen Recht in der Öffentlichkeit die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen. Das Tempo des Voranschreitens unserer Gesellschaft und die rasch wachsende Verflechtung aller gesellschaftlichen Prozesse erhöht in dialektischer Wechselwirkung die Verantwortung des Menschen als wichtigste Produktivkraft für die Entfaltung der sozialistischen Staatsmacht und zugleich den Anspruch der Gesellschaft an den einzelnen. Das ist ein objektiver Prozeß, in dem der subjektive Faktor für die Entwicklung der Gesellschaft an Bedeutung gewinnt. Der Verfassungsgrundsatz „Mitarbeiten, mitplanen, mitregieren“ ist zum täglichen Anspruch an unsere gesamte Arbeit geworden. Ihn in allen Bereichen umfassend zu verwirklichen ist ein grundsätzlicher Anspruch der weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie in unserem Lande. Geht es doch um nichts Geringeres als darum, alle materiellen und geistigen Reserven unserer Gesellschaft zu erschließen für die Beschleunigung der sozialökonomischen Prozesse zum Wohle jedes Bürgers.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 304 (NJ DDR 1985, S. 304) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 304 (NJ DDR 1985, S. 304)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie Untersuchung vorzunehmen ist, in Wahrnehmung von Bef ragungsbefugnis sen aus dem Gesetz über die. Auf gaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, insbesondere zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Perspektivplanung sind systematisch zu sammeln und gründlich auszuwerten. Das ist eine Aufgabe aller Diensteinheiten und zugleich eine zentrale Aufgabe. Im Rahmen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feind-lich-neqativer Einstellungen und Handlungen. In der vollzieht sich - wie in anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft - die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erweisen sich jegliche Erscheinungen der Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft immer deutlicher als ein die Entwicklung ernsthaft störender Faktor.

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