Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 499

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 499 (NJ DDR 1982, S. 499); Neue Justiz 11/82 In der neuen VO über die Koordinierung des Güterund Personenverkehrs mit Kraftfahrzeugen vom 22. Juli 1982 (GBl. I Nr. 31 S. 563) sowie der 1. und 2. DB hierzu vom gleichen Tage wurden Aufgaben und Verantwortung der Staatsorgane, Verkehrskombinate und der Betriebe mit Werkfuhrpark weiter ausgestaltet, um eine wirksamere Koordinierung des volkswirtschaftlich begründeten Straßengütertransports unter Einhaltung der geplanten Kraftstoffkontingente zu gewährleisten. Dem dient insbesondere die Aufgabenabgrenzung zwischen öffentlichem Kraftverkehr und Werkverkehr und die Festlegung der Aufgaben des Ministeriums für Verkehrswesen, der anderen Staatsorgane und der volkseigenen Verkehrskombinate. Der Werkverkehr wird sich künftig im wesentlichen auf innerbetriebliche Transporte im Nahverkehr sowie auf bestimmte Leistungen mit Spezialfahrzeugen sowie Sammel-und Verteilerfahrten, so zur Belieferung des Einzelhandels, zur Sekundärrohstofferfassung Und zur Versorgung der Bevölkerung konzentrieren. Der öffentliche Kraftverkehr übernimmt alle Transporte im grenzüberschreitenden sowie im Binnenfernverkehr. Die Entscheidung über die Realisierung von volkswirtschaftlich begründeten Transportaufgaben im Fernverkehr trifft der Vorsitzende des örtlich zuständigen Transportausschusses. Einzelgenehmigungen für Fernfahrten der Betriebe mit Werkfuhrpark erteilt der Leiter des örtlich zuständigen Kombinatsbetriebes des Verkehrskombinates. Gegen die Ablehnung der Genehmigung einer Fernfahrt kann Beschwerde beim Leiter des örtlich zuständigen Kombinatsbetriebes VEB Kraftverkehr des volkseigenen Verkehrskombinates eingelegt werden. Gegenüber Betrieben mit Werkfuhrpark können zur Sicherung der Verkehrsaufgaben im Territorium durch die für Verkehr zuständigen Mitglieder der örtlichen Räte Auflagen zur Übernahme von Aufgaben im öffentlichen Güter- und Personenverkehr mit werkseigenen Kraftfahrzeugen erteilt werden. Die VO enthält des weiteren Bestimmungen über Wirtschaftssanktionen sowie Ordnungsstrafbestimmungen für den Fall, daß Verantwortliche für den Kraftfahrzeugeinsatz schuldhaft gegen die Vorschriften der VO verstoßen. Zur Durchführung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO vom 26. November 1981 (GBl. I 1982 Nr. 1 S. I)7 erging die 3. DB zur StVZO Bau, Betrieb und Ausrüstung von Fahrzeugen vom 28. Mai 1982 (GBl. I Nr. 27 S. 499). Mit der DB wurden die bisher bestehenden Bau- und Betriebsbestimmungen übersichtlich gegliedert und grundsätzlich an internationale Regelungen angepaßt. Sie ist darauf gerichtet, die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge weiter zu erhöhen. So wurde die Anzahl der~Fahrzeugteile und Ausrüstungen, die einer genehmigten Bauart entsprechen müssen, erweitert. Dazu gehören u. a. Kindersitze, Abschleppseile und -Stangen sowie Dachgepäckträger. Die DB legt u. a. fest, daß Kraftfahrzeuge nur noch mit zwei Nebelscheinwerfern ausgerüstet sein dürfen und daß die Mindestprofiltiefe der Reifen 1 mm-beträgt. Neu auf genommen wurden Festlegungen über den technisch begründeten Kraftstoffverbrauch und über die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Schadstoffe in den Abgasen. Die AO Nr. Pr. 422 über die Entgelte für die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 10. Juni 1982 (GBl. I Nr. 29 S. 539) regelt die Berechnung der Ausbildungsentgelte, die sich aus den Entgelten für den theoretischen Unterricht, für die Ausbildung auf dem Übungsplatz sowie für die fahrpraktische Ausbildung im öffentlichen Straßenverkehr zusammensetzen und nach Markbeträgen für Ausbildungseinheiten und Fahrzeugklassen gestaffelt sind. Die AO enthält die Gebührensätze für die Abnahme der Prüfung, wenn diese von befugten Personen der Fahrschulen.abgenommen wird, und legt die Ermäßigungen fest, wenn die Ausbildung nicht mit fahrschuleigenen Fahrzeugen erfolgt. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten und die Berechnung des Entgelts sind auch für den Fall geregelt, daß der Fahrschüler an der Teilnahme-verhindert ist bzw. die Fahrschule die vereinbarte Ausbildung nicht durchführen kann. Mannigfache Veränderungen im gesellschaftlichen Leben, die Entwicklung im Wohnungs- und Gesellschaftsbau, aber auch die zunehmende sinnvolle Nutzung der Freizeit auf vielen Gebieten und Erfahrungen der Praxis machten es notwendig, neue Verhaltensregeln im Brandschutz zu er- 499 Auszeichnungen Mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold wurden geehrt: Herbert Geyer, Staatsanwalt des Bezirks Erfurt, Karl Kraupe, ehern. Direktor des Bezirksgerichts Suhl, Fritz Marquardt, Arbeiterveteran in Berlin. Mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber wurde ausgezeichnet: , Rechtsanwalt Dr. Friedrich Wolff, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte von Berlin Hauptstadt der DDR . Den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze erhielten Dr. Hans Arway, Direktor des Bezirksgerichts Suhl, Herbert Klar, Justitiar beim Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienst, Dr. Walter Krutzsch, Sektorenleiter im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Renate Schilling, Direktor des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder), Die Medaille für Verdienste in der Rechtspflege in Gold bekamen Werner Bunzel, Oberrichter am Bezirksgericht Erfurt, Dietrich Lemberg, Leitender Sekretär des Kreisgerichts Bernau, Dr. Willi Maser, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz, Marianne Panzer, Staatsanwalt des Bezirks Leipzig. arbeiten. Sie finden ihren Niederschlag in der AO über allgemeine Verhaltensregeln im Brandschutz, über die Evakuierung von Menschen aus Bauwerken sowie über Brandschutzerfordernisse auf Campingplätzen Verhaltensanordnung Brandschutz vom 8. Juni 1982 (GBl. I Nr. 29 S. 532). Diese Regelung gestaltet die Verhaltensnormen zum Brandschutz überschaubarer, als dies bisher der Fall war, und ermöglicht es allen Bürgern, die entsprechenden Normen noch besser einzuhalten. Sie entstand auf der Grundlage des Brandschutzgesetzes vom 19. Dezember 1974 (GBL I Nr. 62 S. 575)8 und enthält erstmals in diesem Umfang allgemeingültige Verhaltensregeln für den Brandschutz in allen gesellschaftlichen Bereichen. Die AO löst sieben. Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet ab, u. a. die AO über brandschutzgerechtes Verhalten in Wohnstätten, Objekten und Einrichtungen vom 5. Juli 1976 (GBl. I Nr. 27 S. 370).8 Neu sind die Bestimmungen, die der sicheren Ausführung von handwerklichen und ähnlichen Arbeiten während der Freizeit dienen, wie z. B. der Umgang mit Schweißgeräten, Lötlampen und Gasbrennern. Damit sind hier ähnliche Anforderungen gültig, wie sie bereits seit langem auch für gewerbliche Tätigkeiten üblich sind. Erforderlich ist die Kenntnis vorbeugender Sicherheitsmaßnahmen beim Aufstellen und Bedienen der Geräte, z. B. wie die Entzündung brennbarer und explosiver Stoffe zu verhindern ist, wie ein Brand bekämpft und seine Ausbreitung vermieden werden kann. Geregelt wurde weiterhin, was bei offenen Feuerstellen im Freien, bei Holzkohlegrills, bei Lagerfeuern und beim Verbrennen von Abfällen in Geräten zu beachten ist. Erstmals wurden auch für Elektroheizgeräte Mindestabstände zu brennbaren Gegenständen festgelegt. Ebenso wurden die Bestimmungen für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten wie Benzin, Petroleum, Spiritus und Farbverdünnung neu gefaßt. Künftig müssen bereits Behälter mit einem Fassungsvermögen von über einem;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und und die Gewinnung von. Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge.

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