Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 566

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 566 (NJ DDR 1982, S. 566); 566 Neue Justiz 12/82 es jedoch erst, nachdem ihm die Aussagen des Mitbeschuldigten D. vorgehalten Worden waren. Bis zu diesem Zeitpunkt wußte der Angeklagte nicht, daß Pakete aus Fachanlagen gestohlen worden sind und wer diese Handlungen begangen haben konnte. Erst auf Vorhalt der Aussagen von . D. und nicht wie nach § 105 StPO vorgesehen nach eigener Schilderung des Sachverhalts, gab er zur Kenntnis, es beruhe auf Wahrheit, wenn D. sowohl ihn und sich selbst als auch weitere Bürger der Begehung dieser Handlungen bezichtigt habe. Zu den Motiven der so zustande gekommenen unrichtigen Angaben erklärt er in seiner weiteren Vernehmung, er sei unter dem Eindruck der Vorhalte der Meinung ge- wesen, schneller wieder nach Hause gehen zu können, wenn er die Angaben des D. bestätige. Die Folgen, die seine Aussagen haben könnten, habe er nicht bedacht. Mit der Feststellung dieses Sachverhalts ist aber der Vorsatz zur falschen Anschuldigung nicht nachgewiesen. Damit ist auch der Nachweis der objektiven Eignung des falschen Geständnisses als Vortäuschung einer Straftat i. S. des § 229 StGB nicht erbracht. Die Erfüllung des Tatbestands der falschen Anschuldigung (§ 228 StGB) erfordert, daß der Täter die Unrichtigkeit seiner Beschuldigungen genau kennt. Glaubt er, der von ihm Benannte habe die strafbaren Handlungen begangen obwohl das objektiv unrichtig ist und nimmt er an, über ausreichende Verdachtsgründe hierfür zu verfügen, so kann strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 228 StGB nicht eintreten (vgl. StGB-Kommentar, Berlin 1981, Anm. 3 zu § 228, S. 534). In Anbetracht des vom Vernehmenden vorgehaltenen präzisen Inhalts der Aussage des Mitbeschuldigten D. muß dem Angeklagten zugute gehalten werden, daß für ihn zum Zeitpunkt der Bestätigung der Richtigkeit dieser Angaben solche Verdachtsgründe entstanden. Ihm ist daher nicht nachzuweisen, daß die Anschuldigung gegenüber A., N. und D. „wider besseres Wissen“ erfolgte. Die Angaben des Angeklagten können daher, zumal bedingter Vorsatz hier nicht ausreicht, den Tatbestand des § 228 StGB nicht erfüllen. Im Zusammenhang mit den Umständen dieser Angaben des Angeklagten steht die Motivation zu seiner Selbstbe-zichtdgung. Mit dem Tatbestand des § 229 StGB soll die Tätigkeit der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane vor Beeinträchtigungen durch bewußte Irreführung über Straftaten geschützt werden. Nicht jedes falsche Geständnis erfüllt aber diesen Tatbestand (vgl. Strafrecht Lehrbuch Besonderer Teil, Berlin 1981, S. 224). Für die Entscheidung über das Vorliegen des vom Gesetz geforderten Vorsatzes des Täters sind vielmehr die Umstände des Zustandekommens, die Dauer der Aufrechterhaltung und die Motivation des „falschen Geständnisses“ beachtlich. Im Fall des Angeklagten sind jedoch die gleichen Umstände, die das Zustandekommen der unrichtigen Anschuldigung vermeintlicher Mittäter beeinflußten, wiederum beachtlich. Nachdem zunächst keinerlei eigene Darstellung eines derartigen Sachverhalts erfolgt war und er anfangs selbst auf detaillierte Vorhalte der Aussagen des Mitbeschuldigten D. die Handlungen bestritten hatte, gab der Angeklagte sie schließlich zu. Von ihm ging keinerlei Initiative zur Darstellung eines unrichtigen Sachverhalts aus. Der gesamte Inhalt seines unrichtigen Geständnisses ist vom Vorhalt der ebenfalls unrichtigen Angabe des Mitbeschuldigten geprägt. Er erwartete von einem solchen Verhalten Vorteile bezüglich der baldigen Beendigung der Vernehmung und ging im übrigen davon aus, daß zu einem späteren Zeitpunkt in den Ermittlungen festgestellt wird, daß er an den Handlungen nicht beteiligt gewesen sei. Unter diesen Voraussetzungen ist die objektive Eignung des Verhaltens des Angeklagten zur Erfüllung des Tatbestands des § 229 StGB zu verneinen. Ihm kann unter diesen Umständen auch nicht nachgewiesen werden, mit dem Vorsatz der Täuschung des Ermittlungsorgans falsch ausgesagt zu haben. COflEPHCAHME B. A. KOüTEJIbLJEB BopbÖa CCGP 3a pa3opyxceHHe h 6e3onac- HOCTb 524 B. XAHHE 5 jict TpyflOBOMy xoAexcy npeTBopeHwe b KM3Hb HflCM MapKCa B IIOBCeflHCBHOM npaBOBOM fleÄTeJIbHOCTM 528 O. EOCMAHH/K.-X. XJIAfUlIXAyEP OcjbopMJieHwe TpyflOBbix floro-bopob b cjiynae MeponpMHTHH no pai0HajiH3a4MJi h xBajinJnxa- Amm Tpyaamiixca 530 P. TPAYTMAHH PyKOBOflCTBO CXI1K n ocymecTBJieHHe AeMoxpa- thm b KOonepaTMBe 532 K. EEXEP/IO. BOJIbLJ KDcTHipui IPr oösaana coÖjno/iaTb npa-boboh nopaflOK rflP (3aMenaHHa k peiueHMio teflepaabnoro cyp,a opr no fleay fteHa) 534 X.-ft. MEJIJIEP/X. EPAAH 3aMeHaHna k 5-OMy Bbinycxy Kommch-Tapna k CeMeÜHOMy xoAexcy 539 Haine aicryajibHoe miTepBbio C MHHUCTpOM lOCTHimn, X.-ft. XOH3HHrep, O VII. COBemaHMH MH-HHcrpOB ioctmahh coijMajiHCTMqecKHx rocyflapcTB 541 HapoAHoe npeAcraeHTejibCTBO h 3aKOHiiocTb X.-w. 3EMJIEP B03pacraK)£[pie TpeßoBaHna k mccthmm Hapofl-HbiM npeflcraBHTejibCTBaM b oöaacxn yxpemiemia 3axOHHOCTM, nopaflica h 6c3onacHOCTH 542 rocyaapcTBO h npano b ■BmepaaJOBMe X.-ft. XAtfIHTljE no3Huna CIIIA k KOHBempiaM OOH o npaBax 'neJiOBCKa, b nacTHOcra, k Kohbchahh npoTHB pacn3Ma 544 Cooßiqemia A. MAPKO I Me*AyHapoflHoe cOBemamie coiinajincTHHecioix crpaH no rpaTKßaHCKOMy npaBy 548 Ha o6cyACHHe ft. XOOMAHH npaBOTBOpnecTBO Mecmbix iiapoßHbix npeAcra-BMTeJIbCTB 550 ft. rEPMHr O 3Haqeroin npM3Haxa cocraßa npoTMBonpaBHO 3a B03MemeHne ymepöa Ha ochobc napyrneHMa o6a3aHHOcreM no ao-TOEOpy 552 A- KJIMMEIH flBJiaeTca jih haohthmhum coAepacaHne noHaTMa rpyöocTb b yrojiOBHOM h rpaxcAaHcxoM npaße? 553 Bonpocu u OTBeTti 555 OnblT H3 npaKTMKH E. XAJIEH/X. Hü Aana noxynaTejiflM HHfJjopMaAHH u cobctob npaBOBaa o6a3aHHOCTb po3hmhhoh ToprOBjm 557 M. 3AlAEAb O pa3Mepe npHTa3aHna Ha noayqeHHe npoqeHTOB b c/iynae TpeÖOBamiH Ha B03Mememie yiqepöa, B03HHKinero b pe-3yabTaTe BbicraBaeHHa Henoxpbrroro nexa 558 ft. JIMCKEP 06 ocBOöoxcAeHHH ot nocjieACTBim nponycxa cpoxa B TpyAOBOM npOM3BOACTBe 558 JOpHCAHKHHH no TpyAOBOMy, cer.iemiOMy, rpaacAaHcxoMy n yrojiOB-HOMy npaBy 559 npHJioxceHiie: MaTepnaabi no ueuTparvi TaaiecTH npasoBon npona-raHAbi y.-E. XOPiEP OöecneneHne naaHowepHoro axoHOMjmecxoro npo-Aecca b Aeaax ocymecTBaeHwa 10 raaBHbix 3aAan 3KOHOMHHecxon CTpaTenm u 3aAami coHHaancrMHecxoro npaßa I IV Übersetzung: Erika Hoff mann, Berlin CONTENTS Valentin A. Koptelzev : The struggle of the USSR for disarmament and security 524 Walter Hantsche: Five years of Labour Code the Implementation of Marx’s. ideas in the daily legal activities 528 Otto Bossmann /Karl-Heinz Fleischhauer : The content of labour law contracts when introducing measures of rationalization and qualification of employees 530 Rosmarie Trautmann : Management of agricultural cooperatives and the Implementation of de'mocracy within the cooperatives 532 Karl Becher/ Juergen W o 11 z : FRG judiciary is obliged to respect the GDR legal order (Comments on the Federal Court judgment in the “Jena” case) 534 Hans-Joachim Moeller /Horst Jordan : Comments on the 5th edition of the Family Code commen-tary 539 Our topical interview with the Minister of Justice, Hans-Joachim Heusinger, on the 7th Conference of the Ministers of Justice of socialist States 541 People’s representative bodies and legality Hans-Joachim Semler: Growing demands made on local people’s representative bodies with a view to consolidating legality, order and security 542 State and law in imperialism Hans-Joachim H e 1 n t z e : The attitude of the USA towards UN Conventions on human rights, especially towards the Convenant against racism 544 Reports Achim Marko : The Ist International Civil Law Conference of socialist countries 548 For discussion Jochen Hofmann: Passing of local by-laws people’s representative bodies 550 Joachim Goehring : Compensation for damage resulting from breaches of con-tractual obligations and the significance of the term “un-lawful” 552 Dieter Klimesch: Is the term “recklessness” identical both in criminal and civil law? 553 Questions and answers 555 Jurisdiction in labour, family, civil and criminal matters 559 Annex: Materials on focal issues of legal Propaganda Uwe-Jens Heuer: Assuring a planned economic process with a view to imple-menting the ten focal points of our economic strategy and the tasks of socialist law I IV Übersetzung: Angela König, Berlin";
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 566 (NJ DDR 1982, S. 566) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 566 (NJ DDR 1982, S. 566)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Residenten sind leitende Offiziere Sie haben einen oder mehrere Inoffizielle Mitarbeiter anzuleiten und besitzen im Rahmen der Weisungen der Zentrale eigene Entscheidungs- und Weisungsbefugnis.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X