Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 19

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 19 (NJ DDR 1977, S. 19); Daraus erwächst die Forderung nach größeren Bemühungen und tieferem Eindringen bei Verhandlungen über Ansprüche gegen gesellschaftliche Wirtschaftseinrichtungen, bei Verfahren aus Arbeits- und Dienstleistungsverträgen zwischen diesen Einrichtungen und Handwerkern, bei Verfahren wegen des Verfalls nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistung auf der Grundlage von Art. 412 ZGB, insbesondere soweit es die Durchsetzung der Richtlinie des Kollegiums für Zivil- und Familienrecht des Obersten Gerichts geht, die zu diesem Problem erlassen wurde, sowie bei Verfahren, die aus Verträgen über Personen- und Sachversicherungen entstanden sind. b) Im Bereich des Schutzes der Landwirtschaftspolitik des Staates besteht weiterhin das Bedürfnis, Tendenzen zur Aufsplitterung von Landwirtschaftsbetrieben entgegenzuwirken. Dagegen vorzugehen ist notwendig, um die richtige Struktur der Landwirtschaft und ihre Produktionsfähigkeit zu gewährleisten. c) Im Bereich des Umweltschutzes muß das Oberste Gericht berücksichtigen, daß die Gesellschaft nachteilige Folgen der Entwicklung der Industrie nur dann dulden darf, wenn unter dem Gesichtspunkt des gegenwärtigen Standes von Wissenschaft und Technik diese Folgen nicht vermeidbar sind. Das Interesse am Schutz der Umwelt, des Lebens und der menschlichen Gesundheit, der pflanzlichen und der tierischen Produktion muß gegenüber kurzzeitigen wirtschaftlichen Interessen Vorrang haben, deren Durchsetzung zuweilen auf dem Gelände, das die Industriebetriebe umgibt, unersetzbare Schäden verursacht. Davon muß man sich bei der Verhandlung von Verfahren wegen des Ersatzes von Schäden leiten lassen, die infolge der Immission schädlicher Stoffe oder der Verwendung giftiger Pflanzenschutzmittel entstanden sind. d) Der Schutz der einzelnen individuellen und privaten Güter ist auch im Zivil- und Familienrecht vorgesehen. Deshalb wird auch in den Vorschriften über das Zivilverfahren das Anliegen deutlich, jedem Bürger die volle Möglichkeit zu sichern, einen solchen Schutz bei Gericht zu erhalten. Bestimmten Verfahrensarten, in denen das individuelle Interesse sehr eng mit dem gesellschaftlichen Interesse verflochten ist, widmet der Gesetzgeber besondere Aufmerksamkeit, wobei er dem Gericht eine Reihe zusätzlicher Pflichten auferlegt und den Personen, die ihre Ansprüche verfolgen, Erleichterungen schafft. Man muß hier die Verfahren wegen Unterhaltsforderungen, wegen der Zufügung von Schäden durch unerlaubte Handlung, in Ehesachen sowie wegen der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern anführen. Es geht lediglich darum, daß diese Rechtsinstitute ordnungsgemäß und verantwortungsbewußt dafür genutzt werden, die gesellschaftlichen Beziehungen, auf deren Grundlage die Verfahren entstanden sind, mit neuem Inhalt zu erfüllen. Für das Oberste Gericht ergeben sich Aufgaben daraus, daß in Rechtsmittel- und Kassationsverfahren die wechselseitige Abhängigkeit von individuellen und gesellschaftlichen Interessen richtig abzuwägen ist. Unter diesem Aspekt gewinnen Verfahren gegen den Staatshaushalt wegen des Ersatzes von Schäden, die von Staatsfunktionären bei der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten zugefügt wurden, besondere Bedeutung. Das Oberste Gericht tritt unbegründeten oder übermäßigen Forderungen entgegen, muß jedoch danach streben, die Rechte und Interessen der Bürger, die durch eine derartige staatliche Tätigkeit gefährdet oder verletzt wurden, richtig zu gewährleisten. e) Einen besonderen Platz in der Tätigkeit des Obersten Gerichts nimmt der Schutz der Familie mit Hilfe des Rechts ein. Ausdruck dafür sind die vom Kollegium für Zivil- und Familienrecht gebilligten Orientierungen auf diesem Gebiet, die zusammen mit der Richtlinie des Kollegiums für Strafsachen dem stärkeren Schutz der Familie und der Gewährleistung optimaler Bedingungen zur bestmöglichen sowie effektivsten Erfüllung der Funktion der Familie dienen sollen. Aufgaben des Kollegiums für Arbeitsrecht und Sozialversicherung Sowohl im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der PVAP als auch in den Reden der Genossen E. Gierek und P. Jaroszewicz auf dem VII. Parteitag wurde darauf hingewiesen, wieviel im vergangenen Jahrfünft auf dem Gebiet der Sozialpolitik erreicht wurde. Die Arbeitsgesetze wurden erneuert, die Unterschiede in den Rechten körperlich und geistig Tätiger wurden aufgehoben, die den Müttern zustehende Urlaubszeit wurde verlängert, und die Rechte auf Freistellung zur Betreuung eines kranken Kindes wurden erweitert. Die persönlichen und vermögensmäßigen Rechte und Interessen der Arbeiter haben bedeutend zugenommen, und die Perspektiven ihrer weiteren Realisierung wurden in den Materialien des VII. Parteitages dargelegt. Übererfüllt wurde das umfassende Programm der sozialen Leistungen, das im Beschluß des VI. Parteitages enthalten ist und in der 12. Plenartagung des Zentralkomitees der PVAP Anfang des Jahres 1974 erweitert wurde. Die Fürsorge für Kinder, Mütter und werktätige Frauen wurde verbessert; die Frage der Renten und Pensionen sowie der anderen Leistungen für Kriegsinvaliden und ihre Familien wurde komplex gelöst; die Fürsorge für Arbeiterveteranen wurde erweitert und ein sozialer sowie ein Wohnungsfonds für diesen Personenkreis geschaffen. All dies bestimmt den neuen Inhalt der sozialistischen Arbeitsbeziehungen, die die Gerichte in Übereinstimmung mit Art. 3 des Gesetzes über die Bezirksgerichte für Arbeitsrecht und Sozialversicherung in ihrer gesamten Tätigkeit festigen müssen, wobei sie die persönlichen und vermögensmäßigen Rechte und Interessen der Werktätigen sowie der Betriebe zu schützen haben. In Anbetracht dessen, daß die arbeitsrechtlichen Beziehungen von dem erst über ein Jahr geltenden neuen Arbeitsgesetzbuch gestaltet werden, hat das Kollegium für Arbeitsrecht und Sozialversicherung eine Reihe wichtiger Aufgaben zu erfüllen. a) Um den ordnungsgemäßen Schutz der Rechte und Interessen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts entsprechend dem sozialistischen Grundsatz von der Übereinstimmung der allgemeinen und der individuellen Interessen zu sichern, ist ihre konsequente Verankerung im Gesetz erforderlich. Dies bezieht sich u. a. auf den engen Zusammenhang zwischen der Höhe des Verdienstes und der Qualität der geleisteten Arbeit. Der Schutz aller Errungenschaften der Werktätigen muß in Verbindung mit dem Schutz der Interessen der Betriebe erfolgen, denn unter unseren Bedingungen gibt es keine antagonistischen Widersprüche zwischen den Interessen der einzelnen Arbeiter und den Interessen ihrer Betriebe, und es kann ihn auch nicht geben. b) Bei der Durchsetzung der Normen des neuen Arbeitsrechts ist die Tatsache zu berücksichtigen, daß eine Erweiterung der Rechte eine entsprechende Erhöhung der Pflichten nach sich zieht, von deren ordnungsgemäßer Erfüllung der Wohlstand des Volkes abhängt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die konkreten Verfahren so zu entscheiden, daß die Arbeitsdisziplin gefestigt sowie Ordnung und Sicherheit erhöht werden, die unerläßlich sind, tun eine maximale Produktivität und Effektivität der Arbeit zu erreichen. c) Wenn man den positiven Einfluß der Stabilität der Belegschaft auf die Realisierung der Produktionsaufgaben des Betriebes berücksichtigt, muß das Kollegium mit seiner Rechtsprechung weiterhin die Rechte des Arbeiters und das Fortbestehen des Arbeitsrechtsverhältnisses in einer Art und Weise gewährleisten, die die Herausbildung positiver zwischenmenschlicher Beziehungen, insbesondere der Beziehungen zwischen der Leitung und den Arbeitern, fördert. d) In der Tätigkeit des Kollegiums für Arbeitsrecht und Sozialversicherung nehmen diejenigen Verfahren einen besonderen Platz ein, die den Schutz des gesellschaftlichen Eigentums betreffen. Ausdruck dafür ist die Richtlinie über die materielle Verantwortlichkeit der Mitarbeiter, die im 19;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit Auszug aus der Dissertationsschrift Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schaffer. Der Aufbau arbeitsfähiger Netze zur Bekämpfung der Feindtätigkeit im Kalikom-binat Werra und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird, ist dem Betrorfenen ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände auszuhändigen. In einigen Fällen wurde in der Vergangenheit durch die Hauptabteilung im Auftrag des Untersuchungsorgans im Zusammenhang mit der Hcrausarböitung der Potenzen, und Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Recht im erforderlichen Umfang zu den zu bekämpfenden Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner sowie die Aufgabenstellungen zu seiner vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung einschließlich der Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Un-tersuchungsprgane des iifS Bedeutung haben, um sie von rechtlich unzulässigem Vorgehen abzugrenzen und den Handlungsspielraum des Untersuchunosführers exakter zu bestimmen. Die Androh-ung oder Anwendung strafprozessualer Zwangsnaßnahnen mit dem Ziel der Schaffung einer inneren Opposition der Ougend zum sozialistischen Staat und zur Partei. Deshalb ist es erforderlich, jede Entscheidung über die Anwendung rechtlicher Maßnahmen in das System der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

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