Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 18

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 18 (NJ DDR 1977, S. 18); Zentralkomitees der PVAP, die eine Analyse der Situation auf dem betreffenden Gebiet des Lebens der Gesellschaft enthalten und die Aufgaben ihrer weiteren Entwicklung kennzeichnen. Natürlich können nicht alle Aufgaben der Rechtsprechungsorgane in allen Sachen und in jedem Verfahren in gleichem Maße und Umfang realisiert werden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gesondert für jedes Kollegium des Obersten Gerichts die Aufgaben zu konkretisieren, da jedes Kollegium eine bestimmte Funktion beim Schutz der gesellschaftlichen Objekte und Werte besitzt und mit Hilfe unterschiedlicher Rechtszweige sowie verschiedener rechtlicher Mittel tätig Vtürd./8/ Aufgaben des Kollegiums für Strafrecht Dieser Schutz wird am stärksten durch das Kollegium für Strafrecht verwirklicht. Im Strafgesetzbuch ist die Einteilung der Straftaten nach den Arten der Objekte vorgenommen worden, die mit Hilfe dieser Vorschriften geschützt werden. Wie das im Juli 1972 vom Politbüro des Zentralkomitees der PVAP und vom Präsidium der Regierung der Volksrepublik Polen angenommene Arbeitsprogramm für die Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Disziplin im Lande feststellt, brauchen diese gesellschaftlichen Objekte in der gegenwärtigen Etappe unserer Entwicklung besondere Aufmerksamkeit und besonderen Schutz. Gestützt auf wissenschaftliche Grundlagen, formulierte der VII. Parteitag das Programm für den Aufbau der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft in allen ihren Bereichen, also auf ökonomischem, gesellschaftlichem und politischem Gebiet sowie in der Ideologie und in den internationalen Beziehungen. Zugleich unterstrich er, daß es sich um eine Fortsetzung der vom VI. Parteitag skizzierten Programmgrundsätze handelt. Folglich ist es für die Justizorgane nach wie vor notwendig, die Grundsätze über die Differenzierung der Kriminalität zu verwirklichen, und zwar sowohl im Hinblick auf die Einschätzung der Schwere der jeweiligen Art von Straftaten als auch in bezug auf die gesellschaftliche Wirkung der Strafe und die Kriminalitätsvorbeugung. Im Zusammenhang damit zeichnen sich für das Kollegium für Strafrecht folgende Aufgaben ab: a) Die Vervollkommnung der bisherigen Politik einer nachdrücklichen Bestrafung der für die Ordnung und öffentliche Sicherheit besonders gefährlichen Straftaten. b) Besondere Aufmerksamkeit verlangt der Schutz der sozialistischen ökonomischen Grundlage unseres Staates mit Hilfe der Normen des Strafrechts. Die angewandten restlichen Mittel, insbesondere die Höhe der Geldstrafen, müssen dem zugefügten Schaden entsprechen, damit sie ein wirksames Instrument dafür werden, daß die Täter aus Straftaten keinen Nutzen ziehen können. Die Grundsätze eines richtigen Strafausspruchs bei Straftaten gegen gesellschaftliches Eigentum, die ein bedeutendes Ausmaß haben, wurden im Jahre 1975 in einer Richtlinie des Kollegiums für Strafrecht formuliert. Es geht nun darum, daß diese Grundsätze bei der Entscheidung der konkreten Verfahren in vollem Maße realisiert werden. c) Die in letzter Zeit erfolgte Aufdeckung einer Reihe von Straftaten, die mit der illegalen Ausfuhr von Kunstwerken und anderen wertvollen Gütern der polnischen Kultur ins Ausland Zusammenhängen, setzt die Frage auf die Tagesordnung, wie der Schutz dieser Güter zu verstärken ist. Es handelt sich insbesondere um die richtige Nutzung der Strafvorschriften, die im Gesetz über den Schutz von Kulturgütern und über die Museen vom 15. Februar 1962 enthalten sind (Art. 74 und 76). d) Weitere Fürsorge und Aufmerksamkeit erfordert auch die wirksamere Bekämpfung der Verkehrsstraftaten, insbesondere solcher, die im Zustand der Trunkenheit began- /8/ W. Berutowlcz, „Die gesellschaftspolitische Rolle .“, a. a. O., S. 6 ff. gen wurden. Das Kollegium für Strafrecht hat im vergangenen Jahr in dieser Hinsicht eine Richtlinie verabschiedet, und man muß gegenwärtig darauf achten, daß der Inhalt dieser Richtlinie von allen Gerichten und anderen Strafen aussprechenden Organen, aber auch von den Strafverfolgungsorganen richtig verwirklicht wird. e) Auf der Grundlage der vom VII. Parteitag hervorgehobenen Losung von der gesellschaftlichen Gerechtigkeit gewinnt auch der Schutz der von der sozialistischen Rechtsordnung garantierten persönlichen und Vermögensinteressen der Bürger zunehmend an Bedeutung. Im Strafrecht sind nicht nur Handlungen unter Strafe gestellt, die gegen das Leben und die Gesundheit gerichtet sind, sondern auch solche, die sich gegen die Freiheit, Sittlichkeit, Ehre und körperliche Unverletzlichkeit, gegen die mit der Arbeitsausübung verbundenen Rechte, gegen die Freiheit des Gewissens und des Glaubensbekenntnisses sowie gegen das persönliche und private Eigentum richten. Jedes dieser Objekte muß, unter dem Gesichtspunkt der neuen, sozialistischen gesellschaftlichen Beziehungen betrachtet, einen Schutz erhalten, der der Verankerung der täglichen Gerechtigkeit im kleinen dient und an der Gesamtheit der zwischenmenschlichen Beziehungen gemessen wird, die in jedem Kollektiv und Bereich bestehen. f) Die Rolle der Familie in der Etappe der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, ihre Bedeutung für die richtige Erziehung und Vorbereitung der jungen Generation auf das Leben und die Arbeit, stellt die Mobilisierung aller positiven Faktoren sowie die Gewährleistung der besten Bedingungen für das Funktionieren und die Entwicklung der Familie auf die Tagesordnung. Das ist auch mit strafrechtlichen Mitteln möglich, zu deren zweckdienlicher Anwendung das Kollegium für Strafrecht am 9. Juni 1976 eine Richtlinie für die Rechtsprechung und die sonstige gerichtliche Praxis angenommen hat. g) Gleichzeitig muß das Oberste Gericht in allen Formen seiner Tätigkeit Mittel nutzbar machen, um die Grundsätze der Differenzierung bei geringfügigen sowie fahrlässig begangenen Straftaten durch Anwendung von Strafen ohne Freiheitsentzug voll durchzusetzen. In entsprechendem Maße betrifft das auch die zahlenmäßig stärkste Gruppe der sog. mittleren Straftaten. Unser Strafrecht sieht eine breite Skala von rechtlichen Mitteln vor, mit deren Hilfe ein Schutz der Gesellschaft gegenüber kriminellen Angriffen sowie eine Resozialisierung des Täters ohne Freiheitsentzug und ohne seine Isolierung aus dem üblichen Leben erreicht werden können. Aufgaben des Kollegiums für Zivil- und Familienrecht Breit ist der Umfang der gesellschaftlichen Objekte und Werte, die vom Zivil- und Familienrecht im weiteren Sinne geschützt werden, und reichhaltig ist die Skala der Sachen, die vom Kollegium für Zivil- und Familienrecht behandelt werden. Im Zusammenhang damit umfassen auch die Aufgaben dieses Kollegiums den Schutz vieler Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, viele Rechte und Interessen der Bürger. a) Im Bereich der gesellschaftlichen Interessen steht der Schutz des gesellschaftlichen Eigentums an der Spitze. Artikel 129 ZGB legt den allgemeinen Grundsatz fest, daß man bei der Erläuterung und Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs berücksichtigen muß, daß das gesellschaftliche Eigentum als Grundlage der Volksrepublik Polen unter dem besonderen Schutz des Rechts steht. Eine Reihe von Verpflichtungen für das Gericht zur Gewährleistung des besonderen Schutzes des gesellschaftlichen Eigentums sehen die Vorschriften der ZPO vor, und zwar sowohl im Erkenntnis- als auch im Sicherungs- oder Vollstreckungsverfahren. Auf diese Art und Weise wird der Schutz des gesellschaftlichen Eigentums deutlich bestimmt und seine Realisierung durch verschiedene Rechtsvorschriften gesichert, die den Gerichts- und Vollzugsorganen besondere Pflichten auferlegen. 18;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 18 (NJ DDR 1977, S. 18) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 18 (NJ DDR 1977, S. 18)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände für die verdachtbe gründenden Handlungen und für die aufgedecktenSchäden und Gefahren waren und die notwendigen Veränderungen der Lage erreicht wurden.

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