Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 20

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 20 (NJ DDR 1977, S. 20); Dezember 1975 verabschiedet wurde. Die nächsten Aufgaben des Kollegiums bestehen darin, die Realisierung dieser Richtlinie nicht nur durch die Rechtsprechungskollektive des Obersten Gerichts, sondern auch durch die Bezirksgerichte für Arbeitsrecht und Sozialversicherung sowie die allgemeinen Gerichte zu gewährleisten. e) Ein umfangreiches Gebiet, auf dem die Tätigkeit des Kollegiums für Arbeitsrecht und Sozialversicherung nachhaltige Bedeutung hat, ist das Gebiet der Sozialversicherung. Die Bedeutung der Rechtsprechung des Kollegiums in diesen Verfahren hat nach der Auflösung des Gerichtshofes für Sozialversicherung außerordentlich zugenommen, denn das Kollegium ist nunmehr das einzige gerichtliche Organ, das die Vorschriften der Sozialversicherung einheitlich auslegt und anwendet, und die Verfahren auf diesem Gebiet betreffen Rentner und Pensionsempfänger, also Gruppen von Menschen, die am meisten einer Hilfe und Fürsorge bedürfen. Erzieherische und vorbeugende Funktion der Gerichte sowie Aufgaben zur Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins 1. Besonders inhaltsreich sind die Materialien des VII. Parteitages der PVAP zu den Punkten, die mit der erzieherischen und vorbeugenden Funktion der Justizorgane verbunden sind. Bereits in den vorbereitenden Direktiven für den Parteitag wurde darauf hingewiesen, daß sich die Entwicklung des Menschen im Prozeß der Entwicklung der gesamten sozialistischen Gesellschaft vollzieht und im Zusammenhang damit „die kollektive Arbeit, mit der jeder Mensch seinen persönlichen Beitrag leistet, die Hauptquelle des Wohlstandes des Individuums, der Familie und der Gesellschaft darstellt“./9/ Zweifellos stellt die Verankerung dieses Grundsatzes in unserer Gesellschaft und die positive emotionale Verbindung dieses Grundsatzes mit dem Bewußtsein jedes Bürgers sowie der Herausbildung von entsprechenden Verhaltensgewohnheiten in jeder Lebenssituation bei uns den grundsätzlichen Inhalt jeglicher erzieherischer Einwirkung dar. Diesen Grundsatz konkretisieren eine Reihe besonderer Hinweise, die in den Materialien des VII. Parteitages enthalten sind und die sich auf alle Gebiete unseres gesellschaftlichen Lebens beziehen. Das sind z. B. die Hinweise zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, zur Vervollkommnung der Planungs-, Leitungs- und Verwaltungsmethoden, zur Verbesserung der Qualität der Produktion, zur Erhöhung des Bildungsniveaus, der Qualifikation und der Fähigkeiten der Menschen sowie zur Befriedigung ihrer kulturellen Bedürfnisse. Besondere Bedeutung besitzt in dieser Hinsicht der Hinweis, der im Beschluß des VII. Parteitages enthalten ist und darin besteht, „das Verantwortungsgefühl für die zu erfüllenden Aufgaben zu festigen, den beruflichen Ehrgeiz zu stärken und die Bewegung der guten Arbeit zu fördern. Es ist eine Atmosphäre der gesellschaftlichen Anerkennung für den einzelnen und die Kollektive zu schaffen, die sich durch vorbildliche Einstellung zur Arbeit und gute Arbeitsergebnisse auszeichnen. Gleichzeitig ist eine Atmosphäre der allgemeinen Verurteilung schlechter Arbeit, asozialer Haltungen, der Mißachtung grundlegender Pflichten der Werktätigen und des Schmarotzertums zu schaffen“./10/ Dies alles bereichert in wesentlicher Weise den Inhalt des Art. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes, in dem den Gerichten die Aufgabe gestellt ist, die Bürger im Geiste der Treue zu Volkspolen, der Einhaltung der Grundsätze der Rechtsordnung des Volkes, der Arbeitsdisziplin und der Sorge um das gesellschaftliche Eigentum zu erziehen. Bereichert wird auch Art. 3 des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitsrecht und Sozialversicherung, in dem es heißt, (9/ Für die dynamische Entwicklung des sozialistischen Aufbaus, für eine höhere Qualität der Arbeit und der Lebensbedingungen des Volkes (Direktiven des Zentralkomitees für den Vn. Parteitag der PVAP), Beilage zu Trybuna Ludu, S. 8. /10/ Nowe Drogi 1976, Nr. 1, S. 132; a. a. O., Berlin 1976, S. 103. daß sie mit ihrer gesamten Tätigkeit „erzieherisch im Sinne der Einhaltung der Grundsätze der Rechtsordnung des Volkes, der Arbeitsdisziplin und der Sorge um das gesellschaftliche Eigentum entsprechend den Grundsätzen der Staatsordnung und der Ziele der Volksrepublik Polen einwirken müssen“. Die erzieherischen Aufgaben der Gerichte berücksichtigen also ebenso wie die Ziele der sozialistischen Erziehung überhaupt sowohl die Bedürfnisse der Gesellschaft als auch die Lebensinteressen jedes Bürgers. Diese Einwirkung ist jedoch enger mit dem Wirkungskreis des bestehenden Rechtsschutzes für die höchsten gesellschaftlich geschützten Objekte unseres Staates verbunden und verfolgt das Ziel, jedem Bürger zu einer richtigen Einstellung gegenüber diesen Objekten zu verhelfen. Es geht um die zielgerichtete Einwirkung auf die Bürger, um bei ihnen bestimmte Wertvorstellungen herauszubilden, insbesondere eine bestimmte Weltanschauung, Moral sowie Grundsätze des sozialistischen Zusammenlebens; ferner geht es um die Herausbildung entsprechender Charakterzüge, Gewohnheiten und Neiguingen./ll/ 2. Die erzieherische Einflußnahme durch das Gericht ist jedoch nur in dem Bereich des gesellschaftlichen Lebens möglich, aus dem das betreffende Gerichtsverfahren stammt, und die Einwirkung ist unmittelbar auf diejenigen Personen gerichtet, die am Verfahren beteiligt sind; mittelbar wirkt sich die erzieherische Tätigkeit des Gerichts jedoch auch auf die anderen bei der Gerichtsverhandlung anwesenden Personen aus. Damit soll erreicht werden, daß sich die Bürger die Ideen der sozialistischen Rechtsordnung aneignen, welche sowohl die Herausbildung als auch die Verwirklichung wissenschaftlich begründeter Normativakte umfaßt, die den Interessen der Werktätigen sowie den Zielen und Bedürfnissen des Aufbaus des Sozialismus und Kommunismus dienen./12/ Mit diesem Ziel muß das Oberste Gericht auch in breiterem Maße die Gerichtskritik nutzen, die zu vervollkommnen ist, um ihre Effektivität zu erhöhen. So wird der wechselseitige Zusammenhang der Verwirklichung individueller und gesellschaftlicher Interessen deutlich, der die Grundlage für die Überzeugung des einzelnen davon darstellt, daß es zur vollen Verwirklichung seiner Interessen unumgängüch ist, daß das geltende Recht, die Arbeitsdisziplin sowie die Achtung des gesellschaftlichen Eigentums gewährleistet sein müssen. Man kann also sagen, daß die erzieherische Tätigkeit des Gerichts darin besteht, auf den Bürger einzuwirken, um ihn davon zu überzeugen, daß sein Verhalten eine gesellschaftliche Angelegenheit ist, daß die gesellschaftlichen Interessen auch seine Interessen sind und daß er im Zusammenhang damit verpflichtet ist, seine Beziehungen zu anderen Rechtssubjekten auf der Grundlage des geltenden Rechts und der Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens freiwillig und bewußt zu gestalten./13/ 3. Unter dem Gesichtspunkt der Funktionen des gerichtlichen Verfahrens besitzt die streitige Gerichtsbarkeit größte Bedeutung, da das Gericht in ihr ein Verfahren auf der Grundlage der Vorschriften des materiellen Rechts entscheidet. Im materiellen Recht sind konkrete Hinweise für die am Verfahren Beteiligten enthalten, und zwar als Konsequenz dessen, daß ein bestimmter Tatbestand unter die betreffende Rechtsvorschrift subsumiert wird. Im Zusammenhang damit besitzt die Entscheidung des Gerichts auch bei der Realisierung der Erziehungsfunktion grundsätzliche Bedeutung, insbesondere wenn es um die am Verfahren Beteiligten geht. In der Entscheidung stellt das Gericht verbindlich fest, wie sich bestimmte Personen in einer gegebenen Situation entsprechend dem geltenden Recht und den Erfordernissen der Realisierung der objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung /III Vgl. W. Berutowlcz, „Die Rechtsprechung .“, a. a. O., S. 164. /12/ Vgl. J. A. Lukaschewa, Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Gesetzlichkeit, Moskau 1973, S. 102 (russ.). /13/ VgL W. Berutowlcz, „Die Rechtsprechung a. a. O., S. 165. 20;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 20 (NJ DDR 1977, S. 20) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 20 (NJ DDR 1977, S. 20)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht.

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