Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 20

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 20 (NJ DDR 1977, S. 20); Dezember 1975 verabschiedet wurde. Die nächsten Aufgaben des Kollegiums bestehen darin, die Realisierung dieser Richtlinie nicht nur durch die Rechtsprechungskollektive des Obersten Gerichts, sondern auch durch die Bezirksgerichte für Arbeitsrecht und Sozialversicherung sowie die allgemeinen Gerichte zu gewährleisten. e) Ein umfangreiches Gebiet, auf dem die Tätigkeit des Kollegiums für Arbeitsrecht und Sozialversicherung nachhaltige Bedeutung hat, ist das Gebiet der Sozialversicherung. Die Bedeutung der Rechtsprechung des Kollegiums in diesen Verfahren hat nach der Auflösung des Gerichtshofes für Sozialversicherung außerordentlich zugenommen, denn das Kollegium ist nunmehr das einzige gerichtliche Organ, das die Vorschriften der Sozialversicherung einheitlich auslegt und anwendet, und die Verfahren auf diesem Gebiet betreffen Rentner und Pensionsempfänger, also Gruppen von Menschen, die am meisten einer Hilfe und Fürsorge bedürfen. Erzieherische und vorbeugende Funktion der Gerichte sowie Aufgaben zur Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins 1. Besonders inhaltsreich sind die Materialien des VII. Parteitages der PVAP zu den Punkten, die mit der erzieherischen und vorbeugenden Funktion der Justizorgane verbunden sind. Bereits in den vorbereitenden Direktiven für den Parteitag wurde darauf hingewiesen, daß sich die Entwicklung des Menschen im Prozeß der Entwicklung der gesamten sozialistischen Gesellschaft vollzieht und im Zusammenhang damit „die kollektive Arbeit, mit der jeder Mensch seinen persönlichen Beitrag leistet, die Hauptquelle des Wohlstandes des Individuums, der Familie und der Gesellschaft darstellt“./9/ Zweifellos stellt die Verankerung dieses Grundsatzes in unserer Gesellschaft und die positive emotionale Verbindung dieses Grundsatzes mit dem Bewußtsein jedes Bürgers sowie der Herausbildung von entsprechenden Verhaltensgewohnheiten in jeder Lebenssituation bei uns den grundsätzlichen Inhalt jeglicher erzieherischer Einwirkung dar. Diesen Grundsatz konkretisieren eine Reihe besonderer Hinweise, die in den Materialien des VII. Parteitages enthalten sind und die sich auf alle Gebiete unseres gesellschaftlichen Lebens beziehen. Das sind z. B. die Hinweise zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, zur Vervollkommnung der Planungs-, Leitungs- und Verwaltungsmethoden, zur Verbesserung der Qualität der Produktion, zur Erhöhung des Bildungsniveaus, der Qualifikation und der Fähigkeiten der Menschen sowie zur Befriedigung ihrer kulturellen Bedürfnisse. Besondere Bedeutung besitzt in dieser Hinsicht der Hinweis, der im Beschluß des VII. Parteitages enthalten ist und darin besteht, „das Verantwortungsgefühl für die zu erfüllenden Aufgaben zu festigen, den beruflichen Ehrgeiz zu stärken und die Bewegung der guten Arbeit zu fördern. Es ist eine Atmosphäre der gesellschaftlichen Anerkennung für den einzelnen und die Kollektive zu schaffen, die sich durch vorbildliche Einstellung zur Arbeit und gute Arbeitsergebnisse auszeichnen. Gleichzeitig ist eine Atmosphäre der allgemeinen Verurteilung schlechter Arbeit, asozialer Haltungen, der Mißachtung grundlegender Pflichten der Werktätigen und des Schmarotzertums zu schaffen“./10/ Dies alles bereichert in wesentlicher Weise den Inhalt des Art. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes, in dem den Gerichten die Aufgabe gestellt ist, die Bürger im Geiste der Treue zu Volkspolen, der Einhaltung der Grundsätze der Rechtsordnung des Volkes, der Arbeitsdisziplin und der Sorge um das gesellschaftliche Eigentum zu erziehen. Bereichert wird auch Art. 3 des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitsrecht und Sozialversicherung, in dem es heißt, (9/ Für die dynamische Entwicklung des sozialistischen Aufbaus, für eine höhere Qualität der Arbeit und der Lebensbedingungen des Volkes (Direktiven des Zentralkomitees für den Vn. Parteitag der PVAP), Beilage zu Trybuna Ludu, S. 8. /10/ Nowe Drogi 1976, Nr. 1, S. 132; a. a. O., Berlin 1976, S. 103. daß sie mit ihrer gesamten Tätigkeit „erzieherisch im Sinne der Einhaltung der Grundsätze der Rechtsordnung des Volkes, der Arbeitsdisziplin und der Sorge um das gesellschaftliche Eigentum entsprechend den Grundsätzen der Staatsordnung und der Ziele der Volksrepublik Polen einwirken müssen“. Die erzieherischen Aufgaben der Gerichte berücksichtigen also ebenso wie die Ziele der sozialistischen Erziehung überhaupt sowohl die Bedürfnisse der Gesellschaft als auch die Lebensinteressen jedes Bürgers. Diese Einwirkung ist jedoch enger mit dem Wirkungskreis des bestehenden Rechtsschutzes für die höchsten gesellschaftlich geschützten Objekte unseres Staates verbunden und verfolgt das Ziel, jedem Bürger zu einer richtigen Einstellung gegenüber diesen Objekten zu verhelfen. Es geht um die zielgerichtete Einwirkung auf die Bürger, um bei ihnen bestimmte Wertvorstellungen herauszubilden, insbesondere eine bestimmte Weltanschauung, Moral sowie Grundsätze des sozialistischen Zusammenlebens; ferner geht es um die Herausbildung entsprechender Charakterzüge, Gewohnheiten und Neiguingen./ll/ 2. Die erzieherische Einflußnahme durch das Gericht ist jedoch nur in dem Bereich des gesellschaftlichen Lebens möglich, aus dem das betreffende Gerichtsverfahren stammt, und die Einwirkung ist unmittelbar auf diejenigen Personen gerichtet, die am Verfahren beteiligt sind; mittelbar wirkt sich die erzieherische Tätigkeit des Gerichts jedoch auch auf die anderen bei der Gerichtsverhandlung anwesenden Personen aus. Damit soll erreicht werden, daß sich die Bürger die Ideen der sozialistischen Rechtsordnung aneignen, welche sowohl die Herausbildung als auch die Verwirklichung wissenschaftlich begründeter Normativakte umfaßt, die den Interessen der Werktätigen sowie den Zielen und Bedürfnissen des Aufbaus des Sozialismus und Kommunismus dienen./12/ Mit diesem Ziel muß das Oberste Gericht auch in breiterem Maße die Gerichtskritik nutzen, die zu vervollkommnen ist, um ihre Effektivität zu erhöhen. So wird der wechselseitige Zusammenhang der Verwirklichung individueller und gesellschaftlicher Interessen deutlich, der die Grundlage für die Überzeugung des einzelnen davon darstellt, daß es zur vollen Verwirklichung seiner Interessen unumgängüch ist, daß das geltende Recht, die Arbeitsdisziplin sowie die Achtung des gesellschaftlichen Eigentums gewährleistet sein müssen. Man kann also sagen, daß die erzieherische Tätigkeit des Gerichts darin besteht, auf den Bürger einzuwirken, um ihn davon zu überzeugen, daß sein Verhalten eine gesellschaftliche Angelegenheit ist, daß die gesellschaftlichen Interessen auch seine Interessen sind und daß er im Zusammenhang damit verpflichtet ist, seine Beziehungen zu anderen Rechtssubjekten auf der Grundlage des geltenden Rechts und der Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens freiwillig und bewußt zu gestalten./13/ 3. Unter dem Gesichtspunkt der Funktionen des gerichtlichen Verfahrens besitzt die streitige Gerichtsbarkeit größte Bedeutung, da das Gericht in ihr ein Verfahren auf der Grundlage der Vorschriften des materiellen Rechts entscheidet. Im materiellen Recht sind konkrete Hinweise für die am Verfahren Beteiligten enthalten, und zwar als Konsequenz dessen, daß ein bestimmter Tatbestand unter die betreffende Rechtsvorschrift subsumiert wird. Im Zusammenhang damit besitzt die Entscheidung des Gerichts auch bei der Realisierung der Erziehungsfunktion grundsätzliche Bedeutung, insbesondere wenn es um die am Verfahren Beteiligten geht. In der Entscheidung stellt das Gericht verbindlich fest, wie sich bestimmte Personen in einer gegebenen Situation entsprechend dem geltenden Recht und den Erfordernissen der Realisierung der objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung /III Vgl. W. Berutowlcz, „Die Rechtsprechung .“, a. a. O., S. 164. /12/ Vgl. J. A. Lukaschewa, Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Gesetzlichkeit, Moskau 1973, S. 102 (russ.). /13/ VgL W. Berutowlcz, „Die Rechtsprechung a. a. O., S. 165. 20;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 20 (NJ DDR 1977, S. 20) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 20 (NJ DDR 1977, S. 20)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Richtlinie über die Operative Personenkontrolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung über das pol itisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei sowie den anderen staatlichen Institv tionen und gesellschaftlichen Organisationen. Die Linie hat unter Berücksichtigung der Interessen der übrigen Linien eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen mitarbeiten.

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