Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 396

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 396 (NJ DDR 1976, S. 396); keit und ihrer sozialen Rolle im Leben der Gesellschaft, von den Tendenzen und Perspektiven der Rechtsent-wicklung sowie von den Zielen des Rechts und der rechtlichen Regelung ideologischen Charakter. Die Bereiche der Rechtswissenschaft und der Rechtsideologie stimmen dort überein, wo die Klasseninteressen am stärksten ausgeprägt sind. Neben den „ideologisierten Elementen“ der Rechtswissenschaft lassen sich in ihr weitere Elemente herausarbeiten, die zwar letztlich eine Beziehung zur Rechtsideologie haben, ihr aber nicht unmittelbar zugeordnet werden (beispielsweise die Struktur der Rechtsnorm, der räumliche und zeitliche Geltungsbereich des Gesetzes, die Lehre von den Elementen des Rechtsverhältnisses usw.). Gleichzeitig ist die gesamte Rechtswissenschaft von der Rechtsideologie durchdrungen, und es ist schwer, die genaue Grenze - zwischen Ideologie und Wissenschaft zu ziehen, da die Grenzen, die diese Überbauerscheinungen voneinander trennen, sehr fließend sind. Die sozialistische Rechtswissenschaft und die Rechtsideologie entwickeln die Konzeption der rechtlichen Entwicklung des Sowjetstaates. Eine solche einheitliche Konzeption, die das gesamte System der Anschauungen und Prinzipien der sozialistischen Rechtsideologie umfaßt, ist die marxistisch-leninistische Konzeption von Recht und Gesetzlichkeit als Ausdruck der Interessen und des Willens der herrschenden Klasse, die durch die materiellen Bedingungen der sozialen Entwicklung bestimmt werden. Diese allgemeine Konzeption erfährt ihre Konkretisierung in den Anschauungen, Ideen und Auffassungen vom Wesen, von den Besonderheiten und Prinzipien des Rechts und der rechtlichen Regelung beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus, von den Formen und Methoden der Verwirklichung der Gesetze und der anderen Rechtsakte sowie von der Gesetzlichkeit als notwendiger Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung der Aufgaben des sozialistischen Staates. In Übereinstimmung mit den Prinzipien der Rechtsideologie sind das System des sozialistischen Rechts, seine Institute und Normen aufgebaut und werden die Formen der effektivsten Realisierung der Rechtsvorschriften ausgearbeitet. Auf der Grundlage der Ideologie bilden sich bei den Werktätigen die Auffassungen und Überzeugungen vom gesellschaftlich nützlichen Verhalten, von der Wichtigkeit und Notwendigkeit der Einhaltung der Forderungen der Rechtsnormen, d. h. die rechtlichen Wertorientierungen, heraus. Gestützt auf die Wissenschaft entwickelt die Kommunistische Partei nicht nur die Prinzipien der Rechtsideologie, sondern sie sorgt auch unentwegt dafür, daß sie allen Werktätigen vermittelt werden. Das erfolgt sowohl durch die unmittelbare Erziehungsarbeit, als auch durch die umfassende praktische Mitwirkung des ganzen Volkes an der rechtsschöpferischen und rechts-anwendenden Tätigkeit des Sowjetstaates des gesamten Volkes. Im entwickelten Sozialismus ist die sozialistische Rechtsideologie ein wichtiger Faktor der sozial-rechtlichen Aktivität der werktätigen Massen, ihrer effektiven Teilnahme an der Festigung der Gesetzlichkeit. Die rechtlichen Erscheinungen, die rechtliche Wirklichkeit werden den Massen nicht nur auf wissenschaftlicher Grundlage, sondern auch durch die unmittelbare empirische Wahrnehmung und Wertung der verschiedenen rechtlichen Tatsachen, d. h. in Gestalt der sozial-rechtlichen Psychologie, bewußt. Diese Methode der Widerspiegelung des gesellschaftlichen Seins unterscheidet sich von der Rechtsideologie dadurch, daß sie mit dem unmittelbaren, weitgehend emotionalen Reagieren auf rechtliche Erscheinungen verbunden ist, während die Rechtsideologie die rationale theoretische Erkenntnis der Wirklichkeit ist. Die sozial-rechtliche Psychologie entsteht durch das Zu- sammenwirken der Menschen in verschiedenen sozialen Gruppen und Kollektiven, in der Gesellschaft. Die Wahrnehmung der Rechtsakte, die Reaktion auf rechtliche Erscheinungen sowie die Begriffe „gerecht und ungerecht“ büden sich beim Menschen bekanntlich nicht nur unter dem Einfluß der Besonderheiten seines individuellen Bewußtseins und seiner Lebensbedingungen heraus, sondern auch als Ergebnis des Zusammenwirkens mit anderen Menschen und des wechselseitigen Einflusses der Stimmungen, Gefühle und Gedanken von Menschen verschiedener sozialer Gruppen. Diese Anschauungen, Meinungen und Überzeugungen unterscheiden sich von den Gefühlen und Stimmungen des Individuums, und der einzelne Mensch beginnt in der Gruppe bestimmte Erscheinungen anders aufzufassen, zu empfinden und einzuschätzen, als er es außerhalb der sozialen Kommunikation und der wechselseitigen Beeinflussung tun würde. Das Zusammenwirken und der Umgang mit anderen Menschen führen zur Herausbildung bestimmter, mehr oder weniger beständiger Anschauungen, Stimmungen, Gefühle und Gewohnheiten, die mit der Wahrnehmung von Recht, Gesetzlichkeit, Gerichtspraxis usw. verbunden sind und die auch den Bereich der sozial-rechtlichen Psychologie bilden. Die sozial-rechtliche Psychologie ist folglich eine besondere Form der Widerspiegelung des gesellschaftlichen Seins, eine besondere Form der geistigen Tätigkeit, die bei bestimmten sozialen (großen und kleinen) Gruppen auf der Grundlage ihrer allgemeinen Lebens- und Umweltbedingungen entsteht und ihre (sich weitgehend spontan herausbildende) Einstellung zu den rechtlichen Erscheinungen der Gesellschaft Recht, Gesetzlichkeit, Straftat, Strafe usw. kennzeichnet. Die sozial-rechtliche Psychologie übt einen wesentlichen Einfluß auf die Rechtsentwicklung und die Rechtsordnung der sozialistischen Gesellschaft aus. Entsprechend ihrer klassenmäßigen, nationalen und beruflichen Stellung entwickelt sich bei den Mitgliedern der Gesellschaft eine bestimmte psychologische Einstellung zum Recht, zu den rechtlichen Erscheinungen, die in den Anschauungen, Stimmungen, Gefühlen, Gewohnheiten und Traditionen ihren Ausdruck findet. Die Einstellung zu den rechtlichen Erscheinungen im Bereich der sozial-rechtlichen Psychologie umfaßt nicht nur das geltende Recht, sondern auch die Einsicht in die Notwendigkeit seiner Veränderungen. Diese Einstellung ist nicht nur das Ergebnis der individuellen Erkenntnis und des persönlichen Erlebens rechtlicher Faktoren, sondern auch das Ergebnis des Zusammenwirkens und der gegenseitigen Beeinflussung der Menschen in größeren und kleineren sozialen Gruppen. Marx und Engels schrieben, „daß die Entwicklung eines Individuums durch die Entwicklung aller anderen, mit denen es in direktem oder indirektem Verkehr steht, bedingt ist“/3/. Die Rechtspsychologie ist auf das engste mit dem Alltags-Rechtsbewußtsein der Massen verbunden, das einen großen Teil der sozialpsychologischen Komponenten in sich einschließt./4/ Es ist durchaus verständlich, daß sich der Stand der sozial-rechtlichen Psychologie am unmittelbarsten auf die Einstellung der Werktätigen zum Gesetz und zur Rechtsordnung auswirkt. Deshalb hat der Marxismus-Leninismus der Sozialpsychologie stets große Bedeutung beigemessen./5/ Bei der Herausarbeitung der Strukturelemente des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Rechtsideologie 13/ K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 3, Berlin 1969, S. 423. /4/ Zum Zusammenhang zwischen Alltagsbewußtsein und Sozialpsychologie vgl. B. A. Gruschin, Die Meinung über die Welt und die Welt der Meinungen, Moskau 1967, S. 31 (russ.); A. Uledow, Die Struktur des gesellschaftlichen Bewußtseins, Moskau 1968, S. 45, 175 (russ.). 15/ Vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 29, Berlin 1961, S. 379, 354, 356. 396;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 396 (NJ DDR 1976, S. 396) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 396 (NJ DDR 1976, S. 396)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Im engen Zusammenhang damit steht die konsequente Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung in der Arbeit mit den GMS. Überprüfungen, besonders in den daß der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der HauptabteiIungen sebständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu bestätigen. Verantwortlichkeit und Aufgaben. Die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen haben auf der Grundlage ihrer Grundsatzentscheidungen den Leitern der Diensteinheiten benannten Sicherheitsbeauftragten anzuleiten und deren Zusammenarbeit mit dem b-., ektkommaridan.ten gewährleisten, den G-bjektkommändant bei der Realisierung seürhh Veränt:-Wörtlichkeiten zu unterstützen.

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