Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 397

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 397 (NJ DDR 1976, S. 397); und der sozial-rechtlichen Psychologie müssen ihr enger, untrennbarer Zusammenhang, ihre Wechselbeziehung und ihre Wechselwirkung berücksichtigt werden. Dieser Wechselbeziehung und. Wechselwirkung liegt der einheitliche Komplex der gesellschaftlichen Beziehungen zugrunde, der durch die Strukturelemente des sozialistischen Rechtsbewußtseins widergespiegelt wird. Die führende Rolle bei der Erkenntnis der objektiven gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse in juristischen Kategorien spielt die Rechtsideologie, die einen gewaltigen Einfluß auf die sozial-rechtliche Psychologie ausübt. Zugleich spiegelt die Ideologie stets in sich die Eigenschaften der Psyche/6/ wider, weil die Entwicklung der verschiedenen Rechtsideen und -Prinzipien nicht möglich ist ohne die Einschätzung der rechtlichen Gefühle, Stimmungen und Traditionen der Klasse oder der Gesellschaft als Ganzes. Die enge Wechselbeziehung zwischen der Rechtsideologie und der sozial-rechtlichen Psychologie spiegelt die Einheit des Rationalen und des Emotionalen in der Erkenntnis der objektiven Wirklichkeit durch die breiten Schichten der Werktätigen wider. Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Recfatsschöpfung Eine der wichtigsten Seiten der Tätigkeit des Sowjetstaates ist die Rechtsschöpfung, die in der Festlegung allgemeinverbindlicher Verhaltensregeln Rechtsnormen in Form von normativen Rechtsakten durch die zuständigen Organe besteht./7/ Um auf die gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse effektiv einwirken zu können, muß das Rechtssystem wissenschaftlich begründet und von innerer Einheit durchdrungen sein und der erreichten ökonomischen Entwicklungsetappe, dem Willen und den Interessen des Volkes entsprechen. Aufgabe der Rechtsschöpfung des sozialistischen Staates ist die Schaffung und Erhaltung eines ganzheitlichen Rechtssystems, das die objektiven gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse richtig widerspiegelt, auf einheitlichen Prinzipien beruht und die Interessen und den Willen der werktätigen Massen zum Ausdruck bringt. Die Erreichung dieser Aufgabe ist ohne das sozialistische Rechtsbewußtsein imdenkbar. Die Erkenntnis der objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung mit dem Ziel ihrer Übertragung in juristische Normen und Vorschriften, die Ermittlung der Bedürfnisse und Interessen der sozialen Entwicklung, die Festlegung der unmittelbaren und der künftigen Ziele der zu erlassenden Rechtsakte sowie die Bestimmung der Motive für ihren Erlaß ist eine schwierige und komplizierte Sache, die eine spezielle berufliche Ausbildung erfordert. Deshalb besitzen die Mitarbeiter der für den Erlaß der normativen Rechtsakte zuständigen Staatsorgane ein sog. berufliches Rechtsbewußtsein./8/ Auf den Rechtsschöpfungsprozeß in der sozialistischen Gesellschaft hat aber auch das gesellschaftliche Rechtsbewußtsein der breiten werktätigen Massen großen Einfluß. Dia Tätigkeit der zuständigen Staatsorgane, die auf der wissenschaftlichen Erkenntnis und Wertung der gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse beruht, stützt sich auf die Erfahrungen der Massen, auf ihre Erkenntnis rechtlicher Erscheinungen im Prozeß der täglichen praktischen Tätigkeit, auf ihre Wertung und Auffassung dieser Erscheinungen. Große Aufmerksamkeit schenkt die Kommunistische Partei der Erziehung der werktätigen Massen zum sozialistischen Rechtsbewußtsein, damit es sich zur Erkenntnis der Bedürfnisse und Interessen der gesellschaftlichen Entwicklung, die den Erlaß 16/ Vgl. G. W. Plechanow, Werke, Moskau, Bd. XVm, S. 231. /7/ Vgl. S. S. Alexeiew, Der Mechanismus der rechtlichen Regelung im sozialistischen Staat, Moskau 1966, S. 75. /8/ Vgl. E. W. Nasarenko, Sozialistisches Rechtsbewußtsein und sowjetische Rechtsschöpfung, Kiew 1968 (deutschsprachige Ausgabe: Berlin 1974). der jeweiligen Gesetzgebungsakte verlangen, entwickelt. Das sozialistische Rechtsbewußtsein der Werktätigen trägt auf verschiedenen Wegen zur Rechtsschöpfung bei: in Form von Massendiskussionen des ganzen Volkes über die wichtigsten Gesetzentwürfe, in Form der Mitwirkung der gesellschaftlichen Organisationen an der Rechtsschöpfung, in Form von Rechtsvorschlägen und Wünschen der Werktätigen nach Änderungen in der Gesetzgebung. Die Teilnahme der Massen an der Schaffung der Sowjetgesetze ist eine bemerkenswerte Tradition der sozialistischen Demokratie. Im Programm der KPdSU wird betont: „Diskussionen der Werktätigen über die Entwürfe von Gesetzen und anderen Beschlüssen von gesamtstaatlicher wie auch von örtlicher Bedeutung müssen systematisch durchgeführt werden. Für die wichtigsten Gesetzentwürfe ist die allgemeine Volksabstimmung (der Volksentscheid) einzuführen.‘79/ Schon in der Periode des Aufbaus des Sozialismus stellte der Sowjetstaat wichtige Gesetzentwürfe den Werktätigen zur Diskussion. Unter den Bedingungen des entwickelten Sozialismus haben die Diskussionen des ganzen Volkes über Gesetzentwürfe, die die Möglichkeit bieten, das sozialistische Rechtsbewußtsein der Werktätigen zu ermitteln und zu berücksichtigen, eine noch stärkere Entwicklung erfahren. Allein in den letzten zehn Jahren wurden das Kolchos-Musterstatut, die Entwürfe der Grundlagen für die Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken über Ehe und Familie, über das Gesundheitswesen, über die Volksbildung, der Grundlagen für die Arbeitsgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken u. a. dem ganzen Volk zur Diskussion vorgelegt. Der Öffentlichkeit werden häufig auch normative Rechtsakte der Organe der Republiken und Beschlüsse der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen zur Diskussion gestellt. Die breite Diskussion der Öffentlichkeit über die Entwürfe von normativen Rechtsakten ist nicht nur eine wichtige Form der Feststellung der Interessen und des Willens der Werktätigen, sondern auch ein effektives Verfahren für ihre weitere Erziehung zum sozialistischen Rechtsbewußtsein und zur Rechtskultur. Die Berücksichtigung der Vorschläge und Wünsche der Werktätigen, des Niveaus und des Standes des Rechtsbewußtseins im Prozeß der Rechtsschöpfung gestattet es. konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechtsideologie und die Sozialpsychologie in Übereinstimmung mit den Zielen zu entwickeln, die vor dem Sowjetstaat des ganzen Volkes stehen. Zur Erweiterung der demokratischen Grundlagen der Rechtsschöpfung trägt auch das Gruppenrechtsbewußtsein der gesellschaftlichen Organisationen bei, die an der Gesetzgebung des Sowjetstaates mitwirken. Das Gruppenrechtsbewußtsein der Mitglieder der gesellschaftlichen Organisationen wird in hohem Maße durch den Charakter der Tätigkeit der betreffenden Organisation, durch den Kreis der Rechtsverhältnisse, in die sie einbezogen ist, durch das System der Rechtsvorschriften, die ihre Tätigkeit regeln, sowie durch den Bereich ihrer Rechtspraxis bestimmt. Das Gruppenrechtsbewußtsein soll die Spezifik der Interessen der betreffenden Organisation, ihre zielgerichtete Tätigkeit zur Befriedigung der allgemeinen Interessen widerspiegeln. Es ist vom gesellschaftlichen Rechtsbewußtsein nicht zu trennen, es trägt dazu bei, daß im Recht nicht nur die allgemeinen Interessen des gesamten Volkes, sondern auch die spezifischen Interessen der Mitglieder der betreffenden gesellschaftlichen Organisation im Bereich des Rechts zum Ausdruck gebracht werden. Die wachsende Rolle der gesellschaftlichen Organisationen unter den Bedingungen des reifen Sozialismus, die Her- /9/ Programm und Statut der KPdSU, Berlin 1961, S. 98. 39 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 397 (NJ DDR 1976, S. 397) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 397 (NJ DDR 1976, S. 397)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Im Zusammenhang mit der Ausnutzung der Verbundenheit des zum Staatssicherheit sind ebenfalls seine Kenntnisse aus der inoffiziellen Arbeit sowie seine Einstellung zum führenden Mitarbeiter und seine Erfahrungen mit dem Staatssicherheit zu berücksichtigen. Die Ausnutzung der beim vorhandenen Verbundenheit zum Staatssicherheit und zu dessen Aufgaben als vernehmungstaktischer Aspekt kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn der in seiner inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Behandlung grundsätzlicher Fragen der Qualifizierung der getroffen habe. Wir müssen einschätzen, daß diese Mängel und Schwächen beim Einsatz der und in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und zu Vestberlin ist demzufolge vor allem Schutz der an der Staatsgrenze zur zu Vestberlin beginnenden endenden Gebietshoheit der DDR.

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