Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 760

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 760 (NJ DDR 1976, S. 760); ständen (Heft 15) sowie über die Identifizierung von Druckluftwaffen anhand verschossener Präzisionsrundkugeln (Heft 16). In Weiterführung früherer Arbeiten wird zu einigen wesentlichen Seiten der latenten Kriminalität im allgemeinen und deliktspezifisch (Wirtschaftskriminalität und Finanzdelikte) Stellung genommen (Heft 19). Es wird betont, daß der Versuch, eine Straftat latent zu halten, in dem Maße erfolglos bleibt oder zumindest erheblich erschwert wird, wie die zuständigen Staatsund Wirtschaftsorgane ihrer Verantwortung für die Durchsetzung von Disziplin, Ordnung und Sicherheit nachkommen und eine Atmosphäre der 'Unduldsamkeit gegen Unordnung und Undiszipliniertheit geschaffen wird. Zwei Beiträge beschäftigen sich mit Problemen, die sich aus unterschiedlichen Inhalten der Begriffe „Waffen“, „Verwandte“ und „Angehörige“ im Straf- und Strafprozeßrecht ergeben (Hefte 15 und 16). Mit Hinweisen auf Legaldefinitionen haben die Verfasser zumindest den Versuch unternommen, Unklarheiten auszuräumen. Die Darlegungen zum Waffenbegriff in § 128 Abs. 1 Ziff. 1 StGB sind jedoch wenig überzeugend, weil lediglich unter Bezug auf den StGB-Lehrkom-mentar (Berlin 1969) auf die Zweckbestimmung des benutzten Gegenstandes als Waffe hingewiesen wird (Heft 15, S. 97). Befragungen von Bürgern, Vernehmungen von Beschuldigten bzw. Angeklagten, Klägern und Verklagten, Zeugen, Sachverständigen und Vertretern der Kollektive gehören zu den täglichen Aufgaben der Mitarbeiter der Sicherheits- und Justizorgane. Die Ergebnisse dieser Tätigkeit die Aussagen der Vernommenen sind in allen Verfahren von größter Wichtigkeit, gleich, ob es sich um ein Strafverfahren oder ein Verfahren in Zivil-, Familien- oder Arbeitsrechtssachen handelt. Eine unter dem etwas verwirrenden Titel „Variable des Vemehmungsgeschehens“ (Heft 20) veröffentlichte Arbeit von H. H. Fröhlich (Berlin) verdient deshalb die volle Aufmerksamkeit der Kriminalisten, Staatsanwälte und Richter. In komprimierter Form werden die wesentlichen Komplexe einer Vernehmung behandelt, die sich auch oder gerade erfahrene Praktiker gelegentlich wieder einmal in Erinnerung rufen sollten. Der Autor behandelt u. a. die Psychologie der Frage; er weist darauf hin, daß letztlich von Art, Richtung, Umfang und Inhalt der Frage weitgehend die Antwort abhängt und daß Voraussetzung für eine der Frage entsprechende Antwort ist, daß sie verstanden wird. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Frage, die sich für den vernehmenden Mitarbeiter des Sicherheits- oder Justizorgans aus seiner Untersuchungsaufgabe ergibt, von der Frage zu unterscheiden ist, die dem zu vernehmenden Bürger gestellt wird (Vernehmungsfrage), d. h. die Untersuchungsaufgabe ist in Vernehmungsfragen zu „übersetzen“. Als wichtige Voraussetzungen für eine effektive und wahrheitsgemäße Informationsübermittlung im Prozeß der Vernehmung werden Verständnis, Vertrauen, Sachlichkeit, Aufrichtigkeit und gegenseitige Achtung genannt, und es wird auf mögliche Fehlerquellen in diesem wechselseitigen Kommunikationsvorgang sowie darauf hingewiesen, daß der Vemeh-mer sich stets seiner aktiven und situationsgestaltenden Rolle bewußt sein muß. Abschließend seien noch zwei Beiträge zu Problemen des Strafvollzugs erwähnt. In dem einen werden die gesetzlichen und außergesetzlichen Konsequenzen erörtert, die sich daraus ergeben, daß in der Volksrepublik Polen die Aufsicht über den Strafvollzug zwischen Staatsanwälten und Richtern geteilt ist (Heft 15). Der andere Beitrag befaßt sich mit der Kritik bürgerlicher Sozialtherapie im Strafvollzug (Heft 21); er ist Beginn der notwendigen ideologischen Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Kriminologie und Strafvollzugswissenschaft sowie -praxis vom Standpunkt der sozialistischen Kriminologie. Dr. Helga M a a ß e n , Staateanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Inhalt Seite Dr. Heinrich Toeplitz: 30 Jahre Urteil von Nürnberg 30 Jahre Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen 729 Wassili Wassiljewitsch K u I i k o w : Aktuelle Lehren des Nürnberger Prozesses 731 Prof. Dr. sc. Bernhard Graefrath : Völkerrechtliche Konsequenzen aus der Anwendung der Aggressionsdefinition durch den UN-Sicherheitsrat 732 Dr. Margot Amboß: Anforderungen an die forensisch-psychologische Begutachtung Jugendlicher 734 Erläuterungen zum neuen Zivilrecht Dozent Dr. sc. Wolfgang Seifert: Die Stellung der Familie in den Rechtsverhältnissen an der Wohnung 738 Zur Diskussion Dr. Dieter P e t z o I d / Dozent Helmut Schmidt: Die Rücknahme des Strafantrags und ihre strafprozessualen Konsequenzen 742 Berichte Margret Edler / Dr. sc. Dietmar Seidel : Wissenschaftliche Tagung zu Problemen der Kritik imperialistischer Staats- und Rechtspraxis sowie Staats- und Rechtsideologie 744 Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. habil. P. J. Trubnikow: Die Voraussetzungen für die Effektivität des gericht-liehen Zivilurteils 747 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Unternehmer verletzt BRD-Betriebsverfassungsgesetz -aber: Verfahren eingestellt 750 Rechtsprechung Strafrecht BG Karl-Marx-Stadt: Zum Ersatz des Schadens, den der Fahrer eines gemeinsam mit anderen Tätern unbefugt benutzten Kraftfahrzeugs bei einem Verkehrsunfail allein schuldhaft verursacht hat 751 Zivilrecht Oberstes Gericht: Zur Berechnung der Vergütung, die einem Leistungsschutz- berechtigten bei Verwendung einer von ihm außerhalb eines Projektierungsauftrags und außerhalb arbeitsrechtlicher Verpflichtungen geschaffenen Grundskizze für ein Einfamilienhaus zusteht 752 BG Suhl: Zu den Voraussetzungen, unter denen dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks die Nutzung des Flachdachs eines Haus- anbaus als Balkon nicht zuzumuten ist 753 BG Neubrandenburg: Zur Erhebung von Gerichtsgebühren, wenn einer Beschwerde nur teilweise stattgegeben wird. Anm. Helmut Latka 754 Famillenrecht Oberstes Gericht: Zur Sachaufklärung bei Vermögensauseinandersetzung der geschiedenen Ehegatten, wenn im Verfahren zugleich die Herausgabe persönlichen Vermögens verlangt wird 755 Oberstes Gericht: Zur Überprüfung eines Urteils durch den Rechtsmittelsenat entsprechend den Grundsätzen des § 2 Abs. 2 ZPO 756 Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts Protest des Staatsanwalts des Bezirks Leipzig: Zur Verantwortung des Garantieverpflichteten für die umfassende Gewährleistung der Rechte des Käufers bei nichtquali- tätsgerechten Erzeugnissen. Anm. Günter Mrukwa , 757 Buchumschau Göhring/Mühlmann/Posch: Unser neues Zivilgesetzbuch (besprochen von-Dr. Gustav-Adolf Lübchen) 758 Kriminalistik und forensische Wissenschaften, Hefte 15 bis 21 (besprochen von Dr. Helga Maaßen) 759 7 60;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 760 (NJ DDR 1976, S. 760) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 760 (NJ DDR 1976, S. 760)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Entlassung eines Verhafteten Verurteilten aus der Untersuchungshaftanstalt durchzuführende ärztliche Entlassungsuntersuchung.

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