Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 273

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 273 (NJ DDR 1975, S. 273); sich z. B. in Besonderheiten, wie sie durch die Nationalisierung des Bodens in der Sowjetunion bedingt sind, oder in der Regelung von Rechtsverhältnissen, die mit dem Wohnungseigentum Zusammenhängen, einem Rechtsinstitut, das nur in einzelnen sozialistischen Ländern (Ungarn, Bulgarien und CSSR) existiert. Diese Besonderheiten sind jedoch nicht auf unterschiedliche Strukturen der Gesetzgebung oder auf Gliederungen der Rechtszweige zurückzuführen. Im übrigen liegen jedoch die Verschiedenheiten vorzugsweise im strukturellen, im formellen, im sprachlichen Bereich; sie sind in der Fassung der Normen begründet, nicht aber in ihrer Funktion und in ihren Inhalten. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß trotz aller notwendigen Bemühungen, bestimmte Regelungsbereiche (z. B. des Verkehrsrechts oder des internationalen Wirtschaftsrechts) auch in der formellen Ausgestaltung der einzelnen Normen und Rechtsbegriffe zu harmonisieren und zu vereinheitlichen, die historische Aufgabe einer planmäßigen Abstimmung der sozialistischen Rechtsordnungen als inhaltlicher, politischer Prozeß verstanden werden muß, der zuallererst den Inhalt und die Funktion der Regelungen und erst in zweiter Linie ihre strukturelle Ausgestaltung betrifft. Hierbei sind wir, bedingt durch die Übereinstimmung der Grundlagen der Politik und Wirtschaft und die genannten Gemeinsamkeiten, schon viel weiter vorangeschritten, als dies in den rechtlichen Strukturen in Erscheinung tritt. Dennoch braucht dieser Prozeß weiterhin seine Zeit und seine geplanten Aktivitäten. Mit dem neuen ZGB werden wir einen erheblichen Schritt bei der Harmonisierung der sozialistischen Rechtsordnungen vorankommen, denn bei der Erarbeitung dieser Kodifikation wurden die Regelungen anderer sozialistischer Staaten vergleichend herangezogen und die dort gewählten Lösungen wurden bei den gesetzgeberischen Überlegungen verwertet. Diese vergleichende Tätigkeit erwies sich bei der Vorbereitung des ZGB als äußerst fruchtbar. (Der vorstehende Beitrag ist die gekürzte Wiedergabe eines Vortrags, den der Verfasser vor dem Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR gehalten hat.) Aus anderen sozialistischen Ländern Dt. HELMUT KEIL, Richter am Obersten Gericht der DDR Schwerpunkte in der Tätigkeit des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR Aus den vierteljährlich stattfindenden Tagungen des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR ergeben sich auch für die gerichtliche Tätigkeit in anderen sozialistischen Ländern wertvolle Informationen und Anregungen. Deshalb soll im folgenden auf einige für die Juristen in der DDR besonders interessante Probleme hingewiesen werden, mit denen sich das Plenum in seinen Tagungen vom Herbst 1971 bis Herbst 1974 beschäftigt hat./l/ Grundsätzliche Fragen der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit Auf der Grundlage der Beschlüsse des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrats der UdSSR sowie der Erlasse des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR zur Verstärkung des Kampfes gegen die Kriminalität hat das Oberste Gericht der UdSSR nach dem XXIV. Parteitag der KPdSU vielfältige Anstrengungen zur Vervollkommnung der gerichtlichen Tätigkeit gemacht. In seiner Plenartagung vom April 1972 hat es die inhaltlichen Schwerpunkte der Rechtsprechung bestimmte/, denen die Gerichte besondere Aufmerksamkeit widmen müssen: der Bekämpfung von Angriffen gegen das staatliche und gesellschaftliche Eigentum sowie gegen die Volkswirtschaft, von Straftaten Minderjähriger, des Rowdytums und der asozialen Lebensweise. Ferner wurden die Gerichte darauf hingewiesen, die Hauptverhandlungen gründlich vorzubereiten, die Qualität der Hauptverhandlung selbst zu erhöhen und tl/ Vgl. meinen Beitrag „Schwerpunkte in der Tätigkeit des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR“, NJ 1972 S. 106 ff., der den Zeitraum von Anfang 1969 bis Mitte 1971 erfaßt. Der Zeitraum von 1963 bis Ende 1968 wurde in NJ 1967 S. 673 ff. und in NJ 1969 S. 534 ff. behandelt. Grundlage der Übersicht sind die im „Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSR“ (im folgenden: Bulletin), in den Zeitschriften „Sozialistitscheskaja sakonnost“ und „Sowjetskaja justizija“ sowie im Sammelband der Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR von 1924 bis 1973, Moskau 1974, (im folgenden: Sammelband) veröffentlichten Materialien. (2/ Bulletin 1972, Heft 3, S. 3 ff. die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und den Organen des Ministeriums des Innern zu verbessern. Diese Schwerpunkte wurden in der Plenartagung vom .März 1973, die sich speziell mit der Auswertung der Tagung des Zentralkomitees der KPdSU vom Dezember 1972 beschäftigte, konkretisiert und ergänzt./3/ Die Dezember-Tagung des Zentralkomitees orientiert die Gerichte darauf, mit ihren spezifischen Mitteln in stärkerem Maße zur Erfüllung der großen ökonomischen Aufgaben der sowjetischen Gesellschaft beizutragen. Neben der Bekämpfung der Eigentumsdelikte kommt es vor allem darauf an, konsequent gegen grobe Verletzungen der Staats- und Finanzdisziplin, falsche Berichterstattungen, die Auslieferung nicht qualitäts- und standardgerechter Erzeugnisse sowie Verletzungen arbeitsrechtlicher Bestimmungen vorzugehen. In seiner Richtlinie Nr. 4 vom 30. März 1973 weist das Oberste Gericht der UdSSR darauf hin, daß die Gerichte bei Eigentums- und Wirtschaftsdelikten die tatsächlichen Umstände exakt feststellen und bei der Individualisierung der Strafe sowohl die Täterpersönlichkeit als auch die Schwere der Straftat berücksichtigen müssen. Mehr Aufmerksamkeit ist der exakten Aufklärung der Ursachen und Bedingungen der Straftat, der Feststellung der Schadenshöhe und der Gewährleistung des Schadenersatzes durch den Täter zu schenken. Zur Erhöhung der Wirksamkeit des Verfahrens soll in geeigneten Fällen die Hauptverhandlung unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit direkt in dem Betrieb stattfinden, in dem die Straftat begangen wurde. Die Tätigkeit des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR zeigt, daß diese Schwerpunkte stets Gegenstand der Anleitung der nachgeordneten Gerichte sind. Von großer Bedeutung für die Anleitung der Gerichte sind die Rechtsmittelverfahren. In seiner Tagung vom I3J Bulletin 1973, Heft 3, S. 3 ff. 273;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 273 (NJ DDR 1975, S. 273) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 273 (NJ DDR 1975, S. 273)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz Staatssicherheit , die in bedeutsamen Bereichen der Volkswirtschaft der zum Einsatz kommen, um spezielle politischoperative und volkswirtschaftlich wichtige Aufgabenstellungen, insbesondere zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die störungsfreie Sicherung gerichtlicher Hauptverhandlüngen charakterisiert. Wesentliche Gefährdungsmomente für die Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen ergeben sich bereits in der Unter-suchungshaftanstalt.

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