Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 10

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 10 (NJ DDR 1975, S. 10); Objektive Bedingungen für die Wirksamkeit der Strafe Kein einziges Strafensystem bringt die .erwünschten Ergebnisse, wenn 'die objektiven Bedingungen, die die Wirksamkeit der Strafe gewährleisten, nicht eingehalten werden (S. 70 ff.). Zu diesen objektiven Bedingun-gen/20/ der Wirksamkeit der Strafe zählt Schargorodski folgende: 1. Das strafrechtliche Verbot muß den objektiven gesell- Gesetzmäßigkeiten entsprechen. Der sozialistische Gesetzgeber wird sinnvoilerweise nur solche Handlungen unter Strafe stellen, die der Bekämpfung mit den Mitteln des Strafrechts zugänglich sind, für die also nicht andere soziale Maßnahmen in Frage kommen. Wir dürfen davon ausgehen, daß die Gesetze des sozialistischen Staates, auch die Strafgesetze und die in ihnen enthaltenen Zielstellungen, zutreffende juristische Widerspiegelungen der objektiven gesellschaftlichen Ge-setzmäßigKeiten-jäncC 2. Die Prinzipien des sozialistischen StrafrerhtF müssen einaehalten werden. „Die Wirksamkeit der strafrechtlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Kriminalität hängt in entscheidendem Maße davon ab, wie in jedem einzelnen Falle die Prinzipien rier Gesetzlichkeit., des Humanismus und Demokratismus eingehalten werden, wie sehrdle strafrechtliche v erantworthchkelT gerecht und sinnvoll ist“ (S. 72)./21/ Eine große Bedeutung haben auch die Individualisierung der Strafe und die „Ökonomie der Repression“, d. h. die Anwendung von strafrechtlichem zlwang nur dort und in dem Maße, wo und wie er unerläßlich ist (S. 72)./22/ 3. Die Strafe muß unvermeidlich sein, wobei auch auf eine möglichst rasche Bestrafung nach der Tat orien-tiert wird, „bie Wirksamkeit der Repressionen wird nicht durch ihre Strenge, sondern durch ihre Unver-m,piHljfihkfHt. nnH Anwendung bedingt“ (S. 46). Die Unvermeidlichkeit der Strafe ist für das Strafrecht die wichtigste objektive Voraussetzung der Wirksamkeit der Strafe (S. 73), die durch keinerlei andere Maßnahmen etwa eine strengere Strafe kompensiert werden kann (S. 75). Eben deshalb wies Lenin darauf ' hin: }„Fs ist nicht wichtig daß ein Verbrechen eine) sdlWere Strafe nach sich zieht, wichtig ist aber, daß) / kein einziges Verbrechen unaufgedeckt bleibt.“/23//SEer aTe“Xufdeckung (möglichst) “'jedör Straf tat,""vStallem aber jeder schweren Straftat, ist kein Prinzip des Strafrechts und auch nicht des Strafprozeßrechts, sondern vielleicht als Prinzip der sozialistischen Strafpolitik be-zeichenbar eine durch vielfältige andere Maßnahmen und Aktivitäten zu sichernde Voraussetzung und Vorbedingung des Wirkens des Straf- und des Strafprozeßrechts sowie der Wirksamkeit der Strafe. Es kommt darauf an, durch die gesamte gesellschaftliche Praxis die allgemeine Erfahrung, Überzeugung und Gewißheit zu vermitteln, daß jeder Schuldige seiner gerechten Strafe zugeführt wird. Solche allgemein /20/ Eine Reihe der nachfolgend genannten Bedingungen stimmen mit denen überein, die ich in meinem Aufsatz „Zur Wirksamkeit der Strafe, besonders unter dem Aspekt der Rückfallkriminalität“, Staat und Recht 1966, Heft 11, S. 1811 ff., 'hervorgehoben habe. /21/ Schargorodski zitiert hier P. A. Fefelow, Der Begriff und das System der Prinzipien des sowjetischen Strafrechts, Swerdlowsk 1970 (russ.). /22I In der sowjetischen Strafrechtsliteratur wird der „Ökonomie der Repression“ keine geringe Aufmerksamkeit geschenkt. Karpez widmet der „Ökonomie der Strafmittel“ einen ganzen Paragraphen seines Buches (a. a. O.; vgl. auch die o. g. Rezension, S. 166). Beljajew („Die Leninschen Prinzipien des sowjetischen Besserungsarbeitsreehts“, in: Lenins Ideen in der Strafrechtswissenschaft, Leningrad 1973, S. 67 [russ.]) arbeitet als einen Leninschen Grundsatz heraus, Zwang nur in den Grenzen anzuwenden, in denen er für die Lösung der Aufgabe unerläßlich ist. /23/ W. X. Lenin, a. a. O., Werke, Bd. 4, S. 399. verbreitete Meinung in der Bevölkerung ist von entscheidendem Einfluß auf die weitere Zurückdrängung der Kriminalität. 4. Die Strafpolitik, die Strafgesetzgebung und die Praxis der Strafanwendung müssen stabil sein. Stabilität und Kontinuität sind überall im gesellschaftlichen Leben für die gesellschaftliche Existenz und Weiterentwicklung von hervorragender Bedeutung. Das gilt in besonderem Maße für den Sozialismus als eine planmäßig aufzubauende und zu entwickelnde Gesellschaft. Ein wichtiger Stabilisierungsfaktor ist das sozialistische Recht, das der Festigung! Und Weiterentwicklung der Gesellschaftsverhältnisse dient. Natürlich darf man Stabilität nicht mit Stillstand und Konservierung verwechseln; Stabilität schließt Entwicklung keineswegs aus, sondern forciert und fördert sie. Gerade stabile Gesellschaftsverhältnisse, wie sie für den Sozialismus charakteristisch sind, bedürfen einer planmäßigen und kontinuierlichen Entwicklung und Entfaltung der wechselseitigen Beziehungen. Das gilt auch für das sozialistische Rechtssystem, das entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung und objektiven Notwendigkeit als Ausdruck der Kontinuität der Politik der Arbeiterklasse durch Gesetzgebungsakte planmäßig weiterentwickelt und vervollkommnet wird. Unter diesem Gesichtspunkt hat auch die Stabilität und Einheitlichkeit der Straf politik, d. h. die einheitliche und konsequente Anwendung des Strafrechts auf die einzelnen Straftaten und Straftäter, für.jiieZWifKg3™ kSt der Strafe eine große Bedeutung./24/ . Natürlich muß man bei einer solchen Maßnahme wie der Strafe einen gewissen Zeitraum einkalkulieren, ehe man feststellen kann, ob sie gesellschaftlich wirksam geworden ist. Hierbei handelt es sich um gesellschaftlich und sozialpsychologisch so komplizierte Prozesse und Mechanismen, daß man weder von einer neuen Strafgesetzgebung noch von veränderter Strafpolitik sehr rasch dauerhafte Ergebnisse erwarten kann. „Wenn wir eine beliebige Maßnahme einführen, aber sie nicht sofort das gewünschte Resultat erbringt, so folgt daraus überhaupt nicht, daß man diese Maßnahmen sofort abschaffen bzw. verändern muß“ (S. 78).v Es geht darum, in den Köpfen von Millionen Menschen bestimmte Einsichten und Überzeugungen so fest zu verankern, daß sie in entsprechendes gesellschaftsgemäßes Verhalten Umschlagen, z. B. auch Aktivitäten zur Kriminalitätsvorbeugung auslösen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Informationen über strafrechtliche Vorgänge bei den Menschen doch nur außerordentlich bruchstückhaft und zeitlich sehr verteilt ankommen. Um durchgängige und dauerhafte Ergebnisse zu erreichen, bedarf es daher immer gleicher, einheitlicher und stabiler Einwirkungen, und das erfordert Zeit. Jede etwas weiterreichende Veränderung „zerstört“ öcTer „beeinträchtigt“ die bisher herausgebildeteri sozialen und sozialpsychologischen Mechanismen, die nun wieder „von neuem“ aufgebaut oder „umstrukturiert“ werden müs-X sen. „Veränderungen in der Strafpolitik ob Milde-1 ■ rune. oh Verschärfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit häufige Amnestien wirken sich schädhcn aux die Wirksamkeit der Strafe aus“ (S. 78). ' j 5. Die Strafpolitik muß der öffentlichen Meinung entsprechen. Diese Bedingung iur die Wirksamkeit der Strafe hängt in erster Linie von der Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit der gerichtlichen Entscheidungen ab, die ja im Namen des Volkes ausgesprochen werden; dazu ist eine breite Information der Öffentlichkeit über die /24/ Einige dieser Aspekte habe ich in meinem Aufsatz „Sozialistische Rechtsverwirklichung unter dem Gesichtspunkt der Stabilität /eines Systems“, in Staat und Recht 1968, Heft 1, S. 24 ff., berührt. 10;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 10 (NJ DDR 1975, S. 10) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 10 (NJ DDR 1975, S. 10)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sind die für diese Delikte charakteristischen Merkmale zu beachten, zu denen gehören:, Zwischen Tatentschluß, Vorbereitung und Versuch liegen besonders bei Jugendlichen in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas sens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bei jenem Personenkreis, dem Arbeit als isolierter Broterwerb gilt, Elemente freier Selbstbetätigung zu schaffen, und somit persönlichkeitsfördernde Aktivität zu stimulieren.

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