Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 394

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 394 (NJ DDR 1973, S. 394); eher Begründung es eingelegt ist und wie es auch immer genannt sein mag führt zur Nachprüfung aller Teile des Urteils, weil generell eine Beschränkung des Rechtsmittels unzulässig ist./6/ Der Antragsteller hat dagegen gegenwärtig bei einer Entscheidung dem Grunde nach kein Rechtsmittel. Es erhebt sich aber die Frage, ob Fälle denkbar sind, in denen das Gericht eine fehlerhafte Entscheidung dem Grunde nach fällt, die die spätere Entscheidung über die Höhe des Anspruchs beeinträchtigen kann. Davon ist es abhängig, ob der Antragsteller überhaupt beschwert sein kann. Diese Frage bedarf noch der eingehenden Diskussion. 5. Das Gericht hat auch über die Höhe des Schadenersatzes entschieden, und gegen die Festsetzung der Höhe soll ein Rechtsmittel eingelegt werden. Es hat zunächst den Anschein, als ob für diese Fälle die Beschwerdemöglichkeit des Antragstellers umfassend geregelt sei. In der Tat ist jedoch eine Beschwerde nur dann möglich, wenn gegen das Urteil weder Protest noch Berufung eingelegt worden sind. Ein Vergleich mit der Rechtslage des Verurteilten macht die Problematik sichtbar. Der Verurteilte kann mit Hilfe der Berufung eine Überprüfung des Urteils in allen seinen Teilen, also auch hinsichtlich des Schadenersatzes erreichen. Er kann hier allerdings sein Rechtsmittel auch beschränken und ausschließlich Beschwerde gegen die Höhe des Schadenersatzes einlegen. Dann wird die strafrechtliche Entschei- 16/ Vgl. OG, Urteil vom 25. August 1970 - 2 Zz 16/70 - (NJ 1970 S. 681). dung mit allen Konsequenzen für den Verurteilten rechtskräftig; es beginnt z. B. die Bewährungszeit zu laufen. Hat der Verurteilte Berufung eingelegt und ist der Geschädigte (Antragsteller) mit der Höhe des ihm zuerkannten Schadenersatzes nicht einverstanden, so kann er sich am Rechtsmittelverfahren beteiligen (§ 292 StPO). Das Gesetz sagt jedoch nichts darüber aus, ob das Rechtsmittelgerieht befugt ist, auf einen höheren Schadenersatz zu erkennen, als vom erstinstanzlichen Gericht beschlossen worden ist./7/ Obwohl § 285 StPO nur verbietet, auf eine schwerere Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu erkennen, also die Frage des Schadenersatzes nicht direkt regelt, geht eine solche Auslegung des Gesetzes m. E. zu weit. Hier könnte nur ein gesetzlich fixiertes Rechtsmittelrecht des Geschädigten abhelfen. * Zusammenfassend ist demnach festzustellen, daß es notwendig ist, das Rechtsmittelrecht des Geschädigten und Antragstellers hinsichtlich seines Schadenersatzanspruchs in der StPO von bisher bestehenden Beschränkungen zu befreien. Nach geltendem Recht kann in den obengenannten Fällen eine gerechte Entscheidung für den Geschädigten nur dann erreicht werden, wenn der Staatsanwalt aus eigener Initiative oder auf Anregung des Geschädigten Protest einlegt. m Vgl. zu einer ähnlichen Problematik BG Rostock, Urteil vom 1. September 1971 - II BCB 30 7l - (NJ 1973 S. 274). Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. LOTHAR REUTER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Rechtserziehung und Rechtspropaganda in der UdSSR (Schluß)/*/ Rechtserziehung der Jugend durch Bildungs- und Kultureinrichtungen Im Zentrum der Rechtserziehung steht die Jugend./22/ Die Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins Jugendlicher ist ein komplizierter Prozeß, der von vielen staatlichen Organen und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und durch verschiedene soziale Lebensgruppen beeinflußt wird. Soziologische Untersuchungen über die Rechtskenntnisse und die Einstellung Jugendlicher zum sozialistischen Recht/23/ weisen darauf hin, daß viele Jugendliche nur geringe Rechtskenntnisse haben und daß es bei ihnen in einzelnen Fällen auch deformierte und nihilistische Einstellungen zum Recht gibt. Als Hauptrichtung der Rechtserziehung der Jugendlichen zeichnet sich in der UdSSR immer mehr ihre systematische und planmäßige Verbindung mit der kommunistischen Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen durch die staatlichen Bildungseinrichtungen (allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Technika, Hochschulen und Universitäten) ab. Die zentralen staatlichen Organe des Bildungswesens tragen / / Der erste Teil dieses Beitrags ist in NJ 1973 S. 357 ff. veröffentlicht. 1221 Vgl. u. a. Sokolow, „Rechtserziehung der Jugend“, NJ 1972, S. 452 ff.; Butko, „Rechtserziehung der Jugendlichen“, Sowjetstaat und Sowjetrecht 1971, Heft 9, S. 143 ff. (russ.). 1231 Vgl. Dolgowa / Minkowski, „Mängel bei der Rechtserziehung Jugendlicher“, Sozialistische Gesetzlichkeit 1970, Heft 2, S. 20 ff. (russ.). deshalb für die Entwicklung der Rechtserziehung der Jugend eine besondere Verantwortung. Nachdem in den letzten Jahren verschiedene Experimente zur Einführung des Rechtsunterrichts an den allgemeinbildenden Schulen in Moskau und anderen Städten erfolgreich abgeschlossen wurden/24/, hat das Ministerium für Volksbildung der UdSSR verbindliche Maßnahmen zur Rechtserziehung getroffen, die gegenwärtig schrittweise verwirklicht werden. So werden die Schüler der 9. Klassen mit den verfassungsmäßigen Rechten und Pflichten des Sowjetbürgers, mit seinen staatsbürgerlichen Rechten und den Grundsätzen der Ehe- und Familiengesetzgebung vertraut gemacht. In den 9. und 10. Klassen werden im Fach „Gesellschaftswissenschaften“ systematisch die verschiedenen Aspekte des Staatsrechts, die Prinzipien der Organisation und Tätigkeit der Gerichte, der Staatsanwaltschaft usw. behandelt. Im Fach „Geschichte der UdSSR“ erhalten die Schüler einen Überblick über jene grundlegenden staatlich-rechtlichen Prinzipien, die in der Deklaration der Rechte der Völker Rußlands, der Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes, der Verfassung von 1918 und der geltenden Verfassung der UdSSR sowie in den Verfassungen der Unionsrepubli- /24/ Vgl. Jefremowa, „F.lnige Fragen der Reehtserziehung der Schüler“, in: Fragen des Studiums und der Verhütung von Rechtsverletzungen Jugendlicher, Teil I, Moskau 1970, S. 150 fl. (russ.); „Zur Rechtserziehung der Schüler“ (Interview mit dem Stellvertreter des Ministers für Volksbildung der UdSSR, Kondakow), Mensch und Gesetz 1971, Heft 6. S. 64 ff. (russ). 394;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 394 (NJ DDR 1973, S. 394) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 394 (NJ DDR 1973, S. 394)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes erfolgten Sachverhaltsklärungen durch. Davon entfielen auf die Prüfung von Hinweisen auf den Verdacht einer Straftat gemäß Strafgesetzbuch. Die aus der gegenwärtigen politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Anmeldung mit der Beantragung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung möglichen und erforderlichen Prüfungshandlungcn sowie der Untersagung der Durchführung zu beachtenden Aspekte ergeben sich aus der Grenzordnung, die, die Voraussetzungen regelt, unter denen die Angehörigen der Grenztruppen befugt sind, Beweisgegenstände zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen. Besonders kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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