Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 395

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 395 (NJ DDR 1973, S. 395); ken verankert sind. Bereits von der 4. Klasse an werden im Fach „Geschichte“ den Schülern die Entstehung, das Wesen und die Funktion des Staates und des Rechts in verständlicher Weise nahegebracht. Das Ministerium für Volksbildung hat Materialien für die außerunterrichtliche Rechtspropaganda an den allgemeinbildenden Schulen ausgearbeitet, so z. B. ein Musterprogramm zu den Grundlagen der sowjetischen Gesetzgebung, das den Rahmen für den fakultativen Rechtsunterricht absteckt. Zugleich fördern die Organe der Volksbildung alle Organisationsformen, in denen die Schüler im Schulbereich an der Gewährleistung der Rechtsordnung mitwirken (Junge Freunde der Miliz, Klubs junger Juristen u. a. m.). All diese Maßnahmen werden durch periodische Publikationen in den einschlägigen Zeitschriften (z. B. „Sowjetpädagogik“) unterstützt. Für dieses Jahr hat das Ministerium für Volksbildung der UdSSR eine wissenschaftlich-propagandistische Konferenz geplant, um die besten Erfahrungen aus der Rechtserziehung zu verallgemeinern. Auch im Bereich des Staatlichen Komitees für Berufsbildung beim Ministerrat der UdSSR sind die Erfahrungen bei der Rechtserziehung an den Berufsschulen und Technika/25/ inzwischen verallgemeinert worden. Das Kollegium des Staatlichen Komitees hat gemeinsam mit dem Kollegium des Ministeriums der Justiz am 12. August 1971 den Beschluß „Über die Verbesserung des Studiums der Grundlagen des sowjetischen Rechts an den Lehranstalten der berufstechnischen Bildung“ verabschiedet. Danach sind an allen berufstechnischen und . technischen Lehranstalten ?0 Stunden Pflichtkonsultation zu Fragen des sowjetischen Rechts vorgesehen. Um diese Konsultation besser den Alters-, Bildungs- und Berufsbesonderheiten der Lehrlinge anzupassen, hat das Kollegium des Staatlichen Komitees für das Lehrjahr 1972/73 eine präzisierte Variante des Lehrprogramms bestätigt und ihre Anwendung empfohlen. An den mittleren Berufsschulen wurden Rechtsfragen auch in den Fächern „Gesellschaftswissenschaften“ und „Grundlagen der Ökonomie der Arbeit und der Produktion“ behandelt. Für die Lehrer und Lehrmeister wurden im Lehrjahr 1972/73 entsprechende Kurse organisiert, in denen sie mit Rechtsfragen vertraut gemacht wurden und geeignete Materialien für die Rechtserziehung der Lehrlinge erhielten. Die vom Wissenschaftlichen Forschungsinstitut für Berufsbildung ausgeärbeiteten Vorschläge zur Erhöhung der Effektivität der Rechtspropaganda unter den Lehrlingen stellten dafür eine große Hilfe dar. Das Kollegium des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen der UdSSR hat die Verbesserung der Rechtserziehung der Studenten in einer speziellen Sitzung erörtert. Grundlage war eine Untersuchung des Wissenschaftlich-methodischen Rates des Ministeriums in 54 nichtjuristischen Instituten bzw. Hochschulen. Das Kollegium bestätigte eine Ordnung für das Studium der Grundlagen des sowjetischen Rechts für Studenten der Volkswirtschaft. In den neuen Lehrplänen für technische und landwirtschaftliche Berufe ist das Lehrfach „Sowjetrecht“ vorgesehen. Für Studenten der nichtjuristischen Berufe ist bis 1975 die Herausgabe von Lehrbüchern über die Grundlagen des Rechts geplant./26/ Das Ministerium für Kultur der UdSSR wird sich in den kommenden Jahren darauf konzentrieren, die Arbeit der Klubs und anderer Kultur- und Bildungseinrichtungen in den Städten und Dörfern bei der Rechts- /25/ Vgl. Grankin, „Der zukünftige Werktätige muß juristische Kenntnisse besitzen“. Sozialistische Gesetzlichkeit 1972, Heft 2, S. 70 (russ.). /261 Vgl. Geichmann, „Die Rechtserziehung der Studenten an den technischen Hochschulen“, Sozialistische Gesetzlichkeit 1972, Heft 11, S. 70 f. (russ.). propaganda zu verbessern. In diesen Einrichtungen sollen regelmäßig Ausstellungen sowie Diskussionen über Bücher, Theateraufführungen und Filme zu moralisch-rechtlichen Problemen organisiert werden. Die Bibliotheken sollen in größerem Umfange mit Nachschlagewerken zum geltenden Recht und mit populärwissenschaftlicher Rechtsliteratur ausgestattet werden. Da die Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, in bedeutendem Maße durch Literatur, Theater und Film gefördert wird/27/, hat das Ministerium der Justiz der UdSSR feste Kontakte mit den Künstlerverbänden hergestellt, um den Schriftstellern sowie den Film- und Theaterschaffenden zu 'helfen, moralisch-rechtliche Probleme wirkungsvoll zu gestalten. Rechtserziehung und Rechtspropaganda durch Presse, Rundfunk und Fernsehen Nach dem XXIV. Parteitag der KPdSU ist ein sichtbarer Aufschwung der rechtspropagandistischen Tätigkeit von Presse, Rundfunk und Fernsehen eingetreten. Die Zahl der Veröffentlichungen zu Rechtsfragen ist erheblich angestiegen, ihre Thematik hat sich erweitert, und ihr politisch-fachliches Niveau ist gewachsen. Die Bevölkerung zeigt stärkeres Interesse an solchen Veröffentlichungen als früher. Die Zeitungen „Prawda“, „Iswestija“, „Trud“, „Sowjetskaja rossija“, „Ekonomitscheskaja gaseta“ und andere bringen seit 1971 systematisch auf hohem Niveau stehende Beiträge zu Grundsatzfragen der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung sowie Konsultationen und Antworten auf Leserfragen. Von richtungweisender Bedeutung sind die rechtspolitischen Beiträge in den Partei Zeitschriften „Kommunist“, „Parteileben“ und „Der Agitator“. Auch in der örtlichen Presse gibt es einen Anstieg von Beiträgen zu rechtlichen Themen. Folgende Formen rechtspropagandistischer Veröffentlichungen in der Presse werden angewendet/28/: Artikel zur Erläuterung neuer Gesetze oder zur Rechtsverwirklichung anläßlich des Jahrestages des Inkrafttretens von Gesetzen; Artikel, Übersichten oder Informationen über den Stand der Gesetzlichkeit im Rayon, in der Stadt, der Siedlung oder im Betrieb sowie über die Ursachen von Rechtsverletzungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei ihrer Bekämpfung; Konsultationen, Antworten auf Leserfragen und andere Formen der Erläuterung geltender Gesetze in verschiedenen Rubriken; öffentliche Beantwortung von Briefen, Beschwerden und Hinweisen der Bürger zu Rechtsfragen, sofern diese von allgemeiner Bedeutung und zur Rechtserziehung geeignet sind; Berichte aus der Strafverfolgungs- und Gerichtspraxis ; Artikel, Porträts, Skizzen usw. über Untersuchungsführer, Milizionäre, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte und Notare, verbunden mit der Erläuterung der Aufgaben und Pflichten dieser Juristen. Auch die Zeitschriften widmen der Rechtserziehung verstärkt Aufmerksamkeit. So bringen die Zeitschriften „Die Sowjets der Deputierten der Werktätigen“ und „Sowjetische Gewerkschaften“ ständige Rubriken für juristische Konsultationen. Die Redaktion der populär- 1211 Vgl. Sucharew, „Die Effektivität der Rechtserziehung muß erhöht werden“, Der Schöffe 1972, Heft 1, S. 23 ff. (24). /28/ Vgl. Kondraschkow, „Nutzung der Massenmedien bei der Rechtserziehung der Bevölkerung“, Sozialistische Gesetzlichkeit 1971, Heft 12, S. 18 ff. (russ.). 395;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik, Dietz Verlag Berlin. Aus dem Bericht des Politbüros an die Tagung des der Partei , Genossen Erich Honecker, wiederholt zum Ausdruck gebracht wurde. Darüber hinaus beschränkt sich unser Traditionsbild nicht nur einseitig auf die durch den Kampf der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten sozialistischen Staates. Ausgangspunkt unserer Betrachtung kann demzufolge nur das Verhältnis der Arbeiterklasse zur Wahrheit, zur Erkenntnis sein.

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