Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 196

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 196 (NJ DDR 1973, S. 196); Fällen fordert das Untersuchungsorgan den Leiter des Betriebes oder der Einrichtung auf, eine Kollektivberatung durchzuführen, und bestimmt einen Termin, bis zu dem die Niederschrift über die Kollektivberatung dem Staatsanwalt übersandt werden soll. Der Staatsanwalt kann die Zeit bis zum Eingang der Niederschrift über die Kollektivberatung für die Vorbereitung der Anklage nutzen. Bei allen anderen Strafsachen, die keinen einfachen und klaren Sachverhalt haben, ist das Untersuchungsorgan für den rechtzeitigen Eingang der Niederschrift über die Koilektivberatung verantwortlich, damit sie zum Zeitpunkt der Übergabe des Vorgangs an den Staatsanwalt vorliegt. Im allgemeinen ist das erreichbar, wenn die Aufforderung im frühesten Stadium des Ermittlungsverfahrens abgesendet wird. Ist das aus besonderen Gründen nicht möglich, dann ist eine Abstimmung mit dem Staatsanwalt notwendig. Diese Abstimmung ist auch dann erforderlich, wenn der Staatsanwalt die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beabsichtigt, weil die notwendige Kollektivberatung sehr schnell organisiert werden muß. Das besondere gesellschaftliche Interesse, das sich aus der Zielsetzung des beschleunigten Verfahrens ergibt, wird vielfach für den Staatsanwalt Veranlassung sein, sich selbst in den Betrieb zu begeben, um die Aussprache im Kollektiv durchzuführen. Grundbedingung für die Durchsetzung der Regelung in Ziff. 11 der Gemeinsamen Anweisung ist, daß der sachbearbeitende Kriminalist die Anforderung an den Betrieb im frühestmöglichen Stadium des Ermittlungsverfahrens absendet. Das wird in der Regel gleich mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens, jedoch spätestens nach der Vernehmung des Beschuldigten möglich sein. Der Leiter der Kriminalpolizei und der Staatsanwalt müssen sichern, daß diese Forderung eingehalten wird, weil sonst die Wirksamkeit des Einflusses der Kollektive abgeschwächt wird oder sogar ganz verlorengeht. Außerdem lehren die Erfahrungen, daß ein zeitliches Versäumnis beim Untersuchungsorgan zu aufwendigem und zeitraubendem Tätigwerden des Staatsanwalts führt. Die Mitarbeiter des Untersuchungsorgans bzw. der Staatsanwalt sind verpflichtet, selbst an der Kollektivberatung teilzunehmen oder dem Kollektiv unmittelbar behilflich zu sein, wenn dies infolge besonderer Umstände zur Erhöhung der Wirksamkeit des Strafverfahrens geboten ist. Die vielfältigen Bedingungen des Lebens lassen es nicht zu, für jeden Einzelfall zu bestimmen, wann eine unmittelbare Teilnahme der Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane unbedingt erforderlich ist. Jedoch können derartige Situationen an Beispielen verdeutlicht werden. So kann die unmittelbare Teilnahme erforderlich sein, wenn der Betrieb, an den sich das Untersuchungsorgan gemäß § 102 StPO wendet, mit der Organisierung von Kollektivberatungen bisher noch keine Erfahrungen hat und sich seiner Verantwortung dafür nicht bewußt ist; das Kollektiv, in dem der Täter arbeitet, im konkreten Fall nicht die Voraussetzungen für eine wirksame erzieherische Auseinandersetzung bietet; von den Umständen der Straftat her Bedenken gegen die selbständige Durchführung von Kollektivberatungen bestehen, z B. wenn sich straftatbegünstigende Faktoren aus der Leitungstätigkeit des Betriebes ergeben, wenn der Täter nicht geständig ist oder wenn es sich um einen jugendlichen Täter handelt, bei dem infolge- seiner Fehlentwicklung oder seiner Charaktereigenschaften mit Schwierigkeiten in der Aussprache gerechnet werden muß. Es kann auch Fälle geben, in denen wegen der Übernahme einer Bürgschaft eine solche Teilnahme erforderlich ist. Der Kollektivvertreter hat das Recht, über wesentlich neue Ergebnisse der Ermittlungen informiert zu werden, weil sich daraus evtl, eine neue Stellungnahme des Kollektivs ergeben kann. Das für das jeweilige Stadium des Strafverfahrens verantwortliche Organ hat dafür zu sorgen, daß solche Informationen übermittelt werden. Die neuen Dokumente zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens können sich in der Praxis nur dann bewähren, wenn sie frei von Schematismus angewendet werden. Es kommt deshalb auf einen ständigen Erfahrungsaustausch über die Durchsetzung der neuen Dokumente an, zu dem mit diesem Beitrag angeregt werden sollte. GUNTER WOLF, Staatsanwalt des Bezirks Schwerin PETER KROHN, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Schwerin Erfahrungen aus der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft im Bezirk Schwerin Auf der Konferenz des Zentralkomitees der SED am 16. und 17. November 1972 über Fragen der Agitation und Propaganda traf Genosse L a m b e r z die Feststellung, daß wir „einen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung erreicht (haben), wo viele Probleme und Aufgaben auf neue Art gestellt sind und gelöst werden müssen. Das ist die objektive Grundlage dafür, daß die Rolle der ideologischen Arbeit bedeutend anwächst“./!/ Daraus folgt für die Staatsanwaltschaft der Auftrag, ihre Öffentlichkeitsarbeit vor allem als ideologischerzieherische Arbeit zu begreifen./2/ Mit klarer politischer Aussage muß die Öffentlichkeitsarbeit noch plan- ill Die Aufgaben der Agitation und Propaganda bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED, Berlin 1972, S. 34. 121 Vgl. Streit, „50 Jahre Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“, NJ 1972 S. 725 ff. (728); derselbe, „Zu einigen theo- mäßiger und kontinuierlicher auf eine breite Mitwirkung der Bevölkerung im Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen Einfluß nehmen und dazu beitragen, daß sich das sozialistische Rechtsbewußtsein aller Bürger entwickelt und festigt. Damit wird sie der Forderung des VIII. Parteitags der SED gerecht, „überall im täglichen Leben unserer Gesellschaft die Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen“ zu machen./3/ Das Bedürfnis der Werktätigen nach Erläuterungen unseres sozialistischen Rechts, seines ideologischen Gehalts und seiner gesellschaftlichen Funktion ist in den retischen und praktischen Fragen des Kampfes gegen die Kriminalität“, NJ 1973 S. 129 ff. (133); Hämmerlein / Prabutzki / Przybylski, „Probleme der. Öffentlichkeitsarbeit in der Rechtspflege“, NJ 1972 S. 627 ff. 131 Honerker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67. 196;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 196 (NJ DDR 1973, S. 196) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 196 (NJ DDR 1973, S. 196)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der insbesondere des Ausschleusens von Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache diverse üntersuchungsvorgänge der Lageeinschätzung der von bis Abkommen zwischen der Regierung der und dem Westberliner Senat über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs und über die Regelung der Fragen von Enklaven durch Gebietsaustausch ergeben.

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