Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 470

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 470 (NJ DDR 1970, S. 470); setzlichkeit allen Staatsorganen, Staatsfunktionären, Bürgern, Institutionen und Organisationen die strikte und jederzeitige Einhaltung der sozialistischen Rechtsordnung zur Pflicht. Damit obliegt besonders den Leitern und Mitarbeitern in den Staats- und Wirtschaftsorganen eine hohe Verantwortung. Das gilt vornehmlich in zweierlei Hinsicht: Erstens sind die Leiter und Mitarbeiter staatlicher und wirtschaftlicher Organe in ihren Handlungen und Entscheidungen selbst streng an das sozialistische Recht gebunden. Niemand ist berechtigt, unter Berufung auf eine besondere Situation oder auf örtliche Besonderheiten die sozialistische Gesetzlichkeit zu verletzen. Im Gegenteil, gerade in einer schwierigen oder komplizierten Lage ist das sozialistische Recht ein grundlegender Maßstab für die Haltung eines sozialistischen Leiters. Entschieden bekämpft werden müssen Verhaltensweisen, denen die Einstellung zugrunde liegt, als handele es sich bei unserem Recht um ein mehr oder weniger technisches Regelwerk und als gebe es folglich auch entschuldbare Regelwidrigkeiten. Wir stellten in der Tat fest, daß es Bürgern, zu deren Lasten Rechtsverletzungen gehen, oft am Bewußtsein des grundlegend neuen Klasseninhalts unserer sozialistischen Gesetzlichkeit mangelt. Das Bewußtsein, daß es sich bei dieser Gesetzlichkeit um die Gesetzlichkeit der proletarischen Revolution handelt, die die Einheitlichkeit des Willens der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten zur Geltung bringt und auf die Entwicklung und unbedingte Durchsetzung einer historisch neuen, der einheitlichen sozialistischen Disziplin der von Ausbeutung und Unterdrückung befreiten Werktätigen gerichtet ist, ist mitunter noch nicht tief genug verwurzelt. Die sozialistische Gesetzlichkeit weiter zu festigen das ist darum auch eine wichtige politisch-ideologische Erziehungsaufgabe. W. I. Lenin hat mit der ihm eigenen Klarheit und Präzision betont: „Ein Gesetz ist eine politische Maßnahme, ist Politik.“8 Jeder Bür-.ger, insbesondere jeder Leiter muß verstehen, daß die Verletzung unseres Rechts und der Staatsdisziplin gleichbedeutend ist der Nichtachtung des Klassen willens und der Klasseninteressen der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten. Wer gegen die Gesetze unseres Staates verstößt, muß wie auch in der Vergangenheit streng zur Verantwortung gezogen werden. Zweitens schließt die Verantwortung der Leiter für die Gesetzlichkeit ein, in ihrem ganzen Verantwortungsbereich für die bewußte und strenge Durchsetzung des sozialistischen Rechts zu sorgen, Sorglosigkeit und Nachlässigkeit in diesen Fragen, eine laxe Haltung zur Gesetzlichkeit dürfen nicht zugelassen werden. W. I. Lenin hob hervor: „Die geringste Ungesetzlichkeit, die geringste Verletzung der Sowjetordnung ist schon eine Lücke, die sofort von den Feinden der Werktätigen ausgenutzt wird.“9 Diese Einschätzung ist auch heute durchaus nicht überholt. Aber manche Leiter und Mitarbeiter in den Staats- und Wirtschaftsorganen, in Betrieben und Genossenschaften betrachten und verwirklichen Ordnung und Sicherheit sowie die sozialistische Gesetzlichkeit noch ungenügend als unabdingbaren Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit und ihrer Verantwortung. Nicht selten wird auch heute noch die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit in erster Linie als eine Domäne der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane angesehen Begünstigt wird eine solche Einstellung oft da- 8 Lenin, „Über eine Karikatur auf den Marxismus und über den .imperialistischen Ökonomismus““, Werke, Bd. 23, Berlin 1968, S. 40. 9 Lenin, „Brief an die Arbeiter und Bauern anläßlich des Sie- ges über Koltschak“, Werke, Bd. 29, S. 548 f. durch, daß Fragen der Realisierung der sozialistischen Gesetzlichkeit ungenügend zum direkten und ständigen Bestandteil der Rechenschaftslegung und Berichtspflichten der Leiter von unten nach oben gemacht werden. Dabei kommt es darauf an, die Unduldsamkeit der Werktätigen gegen Rechts- und Disziplinverletzungen, gegen Erscheinungen der Schluderei, Schlamperei und Vergeudung zu fördern und zu entwickeln. Sozialistische Gesetzlichkeit das bedeutet nicht nur, nicht gegen die Gesetze zu verstoßen, sondern konsequent für die Verwirklichung des sozialistischen Rechts zu sorgen. Diese Forderung muß in allen Bereichen weitaus konsequenter realisiert werden. Ohne Mobilisierung der Werktätigen für die Verwirklichung des sozialistischen Rechts, ohne breite gesellschaftliche Atmosphäre der Unduldsamkeit gegen Rechts- und Disziplinverletzungen wäre sozialistische Gesetzlichkeit undenkbar. Die sozialistische Gesetzlichkeit dient der Verwirklichung der menschlichen Freiheit Sozialismus, Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit sind unlöslich miteinander verbunden. Der Sozialismus hat erstmalig eine Gerechtigkeit hervorgebracht, „die keine neue Ungerechtigkeit erzeugt, weil die Arbeiterklasse nicht die Ablösung einer Ausbeuterordnung durch die andere, sondern die endgültige Überwindung der Ausbeutung erkämpft hat“10. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit, Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind unverbrüchliche Prinzipien und entscheidende Grundpfeiler der sozialistischen Demokratie. Sie werden durch die demokratische Macht des werktätigen Volkes unter Führung der Arbeiterklasse garantiert. „Die sozialistische Demokratie, die die Menschen zu selbstbewußten, aktiven Gestaltern ihres eigenen Lebens und des Lebens der ganzen Gesellschaft erhebt, bestimmt auch unser neues Recht. Es bringt zum Ausdruck, daß die engen Mauern des Privatinteresses, des Egoismus und des Konkurrenzkampfes, die der Kapitalismus zwischen den Menschen errichtet hat, gebrochen sind und dem neuen Prinzip der Zusammenarbeit, der gegenseitigen kameradschaftlichen Hilfe, der gemeinsamen Arbeit an der schnellen Verbesserung des Lebens der Gesellschaft und dadurch des Wohlstandes jedes einzelnen Platz gemacht haben.“11 Die sozialistische Gesetzlichkeit, die Gerechtigkeit im großen wie im kleinen verbürgt, ist jeglicher Willkür, jeder Mißachtung der Gesetze, der Rechte und Interessen der Bürger zutiefst feind. Sie ist auf die Verhinderung und entschiedene Bekämpfung jeder Art ungesetzlichen Handelns gerichtet. Das entspricht dem Wesen der Arbeiter-und-Bauern-Macht. Die Gewißheit, daß die DDR, die Macht des werktätigen Volkes, jedem Bürger die volle Ausübung seiner Rechte garantiert (vgl. Art. 19 der Verfassung), ist eine entscheidende Bedingung für die freie und allseitige Entfaltung der Persönlichkeit in der sozialistischen Menschengemeinschaft. Deshalb darf an der Unversöhnlichkeit unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung gegenüber Ungesetzlichkeiten und seien es die geringsten nirgendwo ein Zweifel auf-kommen. Unsere sozialistische Gesetzlichkeit dient der Verwirklichung der menschlichen Freiheit, d. h. der massenhaften Entwicklung jenes den sozialistischen Produktionsverhältnissen allein angemessenen historisch neuen Typs des Staatsbürgers, der die gesell- 10 Verfassung der DDR, Dokumente/Kommentar, Berlin 1969, Bd. n, S. 406. 11 Vgl. Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960. Berlin 1960, S. 39. 470;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 470 (NJ DDR 1970, S. 470) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 470 (NJ DDR 1970, S. 470)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft gewährten Rechte genutzt, um die Zielstellung der Untersuchungshaft zu gefährden oder sie für andere Zwecke zu mißbrauchen, sind den betreffenden Verhafteten vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze zu qes taltenDas erfordert auch ständig zu prüfen, ob durch das Vorgehen des Untersuchunqsführers Wirkungen entstehen, die den Beschuldigten zu falschen Aussagen veranlassen können.

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