Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 471

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 471 (NJ DDR 1970, S. 471); schaftlichen Belange, der die Politik wie seine unmittelbarsten persönlichen - Interessen aktiv und bewußt wahrnimmt (vgl. insbesondere Art. 21 der Verfassung). Jede Art Beeinträchtigung der Rechte der Bürger würde ihre freie, allseitige Entfaltung und damit auch die weitere Entwicklung der sozialistischen Kollektivität hemmen. Prinzipienfest und konsequent gegen Rechtsverletzungen einschreiten Natürlich kann wie schon hervorgehoben die Sorge für die sozialistische Gesetzlichkeit nicht alleiniges Privileg der Rechtspflegeorgane sein. Aber ihnen und auch das wird durch die Verfassung der DDR eindeutig bestimmt sind besonders wichtige Verantwortungen in dieser Hinsicht übertragen (vgl. z. B. Art. 92 und 97 der Verfassung). Das ergibt sich zunächst einmal daraus, daß die Rechtspflegeorgane unmittelbar spezifische Leitungsaufgaben zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit in bedeutenden Bereichen des Gesellschaftslebens zu erfüllen haben. Mit Rücksicht auf die Tragweite, die ihre Entscheidungen und Maßnahmen für die Bürger haben, sind sie dabei auch in besonderem Maße gehalten, die Gesetze selbst sorgfältig zu beachten. Darüber hinaus werden aber die Rechtspflegeorgane in ihrer Tätigkeit auf die vielfältigste Weise mit Gesetzesverletzungen in‘ anderen Verantwortungsbereichen konfrontiert. Die wachsende Rolle der Gesetzlichkeit im Prozeß der Gestaltung des entwickelten sozialistischen Gesellschaftssystems erfordert, prinzipienfester und konsequenter gegen solche Rechtsverletzungen vorzugehen und dabei die Instrumente, mit denen die Rechtspflegeorgane ausgestattet sind, voll auszuschöpfen. In besonderem Maße gilt das für den Staatsanwalt, dessen Aufgabe es ist, Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und Übergriffe gegen die sozialistische Rechtsordnung zu unterbinden und über die Einhaltung der Rechte der Bürger zu wachen (§ 2 Buchst, c StAG). Dabei wird die planmäßige Gesetzlichkeitsaufsicht wesentlich im Prozeß der Leitung des Kampfes gegen Straftaten entwickelt werden12. Aber auch andere Quellen sind systematisch zu nutzen. Dazu gehören vor allem die Eingaben der Bürger und ihrer Gemeinschaften, in deren Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen und Beschwerden sich das enge Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat sinnfällig ausdrückt13. Jeder Staatsanwalt hat die Pflicht zur äußerst gewissenhaften Arbeit mit den Eingaben. Er hat den darin enthaltenen Hinweisen auf Gesetzesverletzungen gründlich nachzugehen und die zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen oder zu veranlassen. Keine Rechtsverletzung darf geduldet werden, gleich, worum es sich handelt, ob beispielsweise um die nachlässige Bearbeitung von Strafanzeigen der Bürger oder um die ungenügende Beachtung arbeitsrechtlicher Vorschriften durch Betriebsleiter oder um die Überschreitung von Befugnissen durch Staatsfunktionäre. Unsere Gesetzlichkeit ist unvereinbar mit Rechtsfor-malismus Der Grundsatz, daß unsere Gerechtigkeit und unsere Gesetzlichkeit keine bloßen papiernen Formeln sind, sondern alle Bereiche des Lebens durchdringen14, geiz Vgl. Streit, „Der Kampf gegen die Kriminalität und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft**, NJ 1969 S. 657 ff.; F. Müller, „Planmäßige Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft“, NJ 1970 S. 97 ff. winnt ständig an Bedeutung. Dem muß auch die Art und Weise der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht entsprechen. Ein formaler Protest wird den Anforderungen nicht gerecht. Vor allen Dingen gilt es, stärker die politisch-ideologischen Fragen, die mit Rechtsverletzungen Zusammenhängen, herauszuarbeiten und den Leitern und Kollektiven zur Auseinandersetzung zu unterbreiten. Die sozialistische Gesetzlichkeit allerorts voll zur Geltung zu bringen, das erfordert, überall eine Atmosphäre der Unversöhnlichkeit gegenüber Rechtsverletzungen zu entfachen. Auf diese Verantwortung der Leiter sollte auch das Augenmerk der Partei- und anderen gesellschaftlichen Organisationen stärker gelenkt werden. All dies setzt die gründliche Untersuchung der Ursachen, Umstände und Beweggründe für Gesetzesverletzungen voraus. In dieser Beziehung gibt es heute noch manche Mängel. Sie drücken sich oft darin aus, daß zwar eine Gesetzesverletzung gerügt und ihre Beseitigung verlangt, jedoch auf die Überwindung der maßgeblich gewesenen Gründe ungenügend hingewirkt wird. Damit bleibt es dem Zufall überlassen, ob in den in Betracht kommenden Verantwortungsbereichen alle richtigen Konsequenzen gezogen werden. Denn die Schlußfolgerungen werden ja unterschiedlich sein müssen je nachdem, ob es sich z. B. um einen Fall rücksichtslosen Hinwegsetzens über die Vorschrift, um Bürokratismus, um eine Kapitulation vor Schwierigkeiten bei der Rechtsverwirklichung oder einfach um fehlende bzw. unzureichende Rechtskenntnisse handelt. Mit dem fortschreitenden Prozeß der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus sind bürokratisches, gleichgültiges, oberflächliches und herzloses Verhalten gegenüber den Anliegen und Sorgen der Bürger immer weniger vereinbar. Selbst richtige Entscheidungen finden unter diesen Umständen oft bei den Bürgern (nicht nur den unmittelbar betroffenen!) berechtigterweise kein Verständnis. W. I. Lenin hat bürokratische Auswüchse, Entscheidungen, „die formal zwar richtig, aber im Grunde genommen eine Verhöhnung“ sind15, erbarmungslos gegeißelt. Derartige Erscheinungen dürfen, gleich wo sie Vorkommen, nicht hingenommen werden. Solche Fragen sind in unserer Ordnung vom Inhalt der Gesetzlichkeit nicht zu trennen. * Das unablässige Bemühen um die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil der weiteren Stärkung der DDR in der Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus. Auf der Grundlage des sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln verwirklicht das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse zielstrebig seine eigene, die sozialistische Gesetzlichkeit, um den Schutz und die Entwicklung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, die Freiheit, das friedliche Leben, die Rechte und die Würde der Bürger immer besser zu gewährleisten. Unter den Bedingungen des harten Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Imperialismus stellen wir im Herzen Europas unübersehbar unter Beweis: Die Deutsche Demokratische Republik ist der deutsche Staat des Rechts und der Gesetzlichkeit. 13 Vgl. Verfassung der DDR, Dokumente/Kommentar, Bd. I, S. 175. - 14 Programmatische Erklärung a. a. O., S. 42. 15 Lenin, „Schlußwort zum Referat über die Naturalsteuer auf der X. Gesamtrussischen Konferenz der KPR (B) vom 26. bis 28. Mai 1921“, Werke, Bd. 32, Berlin 1967, S. 449. 471;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 471 (NJ DDR 1970, S. 471) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 471 (NJ DDR 1970, S. 471)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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