Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 190

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 190 (NJ DDR 1970, S. 190); auch alle allgemeinen Bestimmungen des Verfahrensrechts zur Anwendung. Deshalb sind die Vorschriften des Internationalen Zivilprozeßrechts im Verfahrensgesetz und nicht mit in dem Gesetz über das Kollisionsrecht der DDR (Internationales Privatrecht) zu regeln. Bei der Ausgestaltung der einzelnen Bestimmungen ist zu beachten, daß im Verhältnis der DDR zu den sozialistischen Staaten die Fragen des Internationalen Zivilprozeßrechts umfassend in den Rechtshilfeverträgen geregelt sind, so daß die zu schaffende Verfahrensregelung in erster Linie Bedeutung für den Rechtsverkehr mit den kapitalistischen Staaten und den jungen Nationalstaaten hat. Zur prozessualen Stellung von Angehörigen anderer Staaten und Staatenlosen In Übereinstimmung mit den Vorschlägen zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts soll im Verfahrensgesetz das Prinzip des regime national fixiert werden, wonach Bürger und juristische Personen anderer Staaten sowie Staatenlose vor den Gerichten der DDR grundsätzlich die gleiche prozessuale Stellung genießen wie Staatsbürger der DDR. Die gegenseitige Gewährung des regime national entspricht den Prinzipien des demokratischen Völkerrechts. Die Partei- und Prozeßfähigkeit von Bürgern anderer Staaten soll sich, da es sich um einen Ausfluß ihrer Rechts- und Geschäftsfähigkeit handelt, nach dem gleichen kollisionsrechtlichen Prinzip bestimmen, das für das materielle Recht maßgebend ist. Dies ist das Staatsangehörigkeitsprinzip (lex patriae). Es soll jedoch auch genügen, wenn die Bürger nach dem Recht der DDR prozeß- und parteifähig sind. Bei Staatenlosen kommt nur eine Anwendung des Rechts der DDR in Betracht. Für juristische Personen, die ihren Sitz außerhalb der DDR haben, ist in Übereinstimmung mit den Vorschlägen zur Neuregelung des Kollisionsrechts festzulegen, daß sich ihre Partei- und Prozeßfähigkeit nach dem Recht des Staates richtet, nach dem sie gegründet worden sind3. In- Anlehnung an das bisherige Recht soll die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung für Prozeßkosten geregelt werden, soweit der Kläger seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz außerhalb der DDR hat. Über den Antrag des Verklagten auf Sicherheitsleistung soll in jedem Fall vorab entschieden werden. Wurde auf Sicherheitsleistung erkannt, so ist erst nach deren Hinterlegung zur Sache zu verhandeln. Die internationale Zuständigkeit der Gerichte der DDR Die Vorschriften über die Zulässigkeit des Gerichtswegs (§ 3 GVG) über die örtliche Zuständigkeit (besonders §§12 ff. ZPO) und über die instanzmäßige Verteilung der Aufgaben an die Rechtspflegeorgane (§§ 15, 28, 38 GVG) bilden das inner staatliche System der Zuweisung von Kompetenzen und der Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche zwischen den verschiedenen staatlichen Organen. Im zwischen staatlichen Rechtsverkehr erfolgt die Abgrenzung der Kompetenzen durch die Festlegung der Jurisdiktion und internationalen Zuständigkeit. Die Jurisdiktion beantwortet die Frage, ob die Entscheidung einer Sache in den Machtbereich eines Staates gehört, d. h. ob der eine Staat durch seine Organe eine Entscheidung treffen kann und der andere dieser unter- * * Daneben bestehen auch noch andere Anknüpfungsprinzipien, z. B. an das Recht des Staates, in dem die juristische Person ihren Sitz hat. Das Problem bedarf noch einer weiteren Klärung. worfen ist4. Im Unterschied dazu legt die internationale Zuständigkeit fest, wann ein Staat vorausgesetzt, daß ihm die Jurisdiktion zusteht durch seine Organe (Gericht, Notariat, Organ der Jugendhilfe) in Angelegenheiten mit Auslandsberührung tätig wird. Dabei geht es zunächst um die Festlegung der Kompetenz der eigenen staatlichen Organe überhaupt. Ist diese gegeben, so bedarf es der weiteren Regelung, welches Rechtspflegeorgan funktionell, sachlich und örtlich zuständig ist. Die internationale Zuständigkeit wird anders als die Jurisdiktion (Gerichtsbarkeit) nicht durch das Völkerrecht, sondern durch die nationalen Gesetze von jedem Staat selbst bestimmt; d. h. die Frage, ob die Organe eines Staates für einen Streitfall international zuständig sind, ist nur nach dem Recht dieses Staates und den von ihm abgeschlossenen zwischenstaatlichen Verträgen zu entscheiden. Eine Unterscheidung zwischen Jurisdiktion (Gerichtsbarkeit) und internationaler Zuständigkeit ist auch aus folgendem Grund notwendig: Die Verletzung der Jurisdiktion (Gerichtsbarkeit) hat die Nichtigkeit des Aktes (Urteils) zur Folge. Die Verletzung der internationalen Zuständigkeit (z. B. infolge irriger Bejahung der Kompetenz) gibt dagegen nur eine Anfechtungsmöglichkeit im Rechtsmittelzug. Als rechtliche Prinzipien für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit kommen in Betracht: die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz des Verklagten, der Ort der Belegenheit des Vermögens oder der streitbefangenen Sache (Grundstücke) sowie der Zusammenhang der Streitsache mit dem Territorium eines Staates (z. B. unerlaubte Handlung, Erfüllungsort). Davon ausgehend bieten sich bei den einzelnen Rechtsverhältnissen folgende Grundregelungen als Prinziplösungen an: In Familiensachen soll eine internationale Zuständigkeit der Gerichte der DDR gegeben sein, wenn einer der Beteiligten Bürger der DDR ist oder seinen ständigen Wohnsitz in der DDR hat. Die Anknüpfung an die Staatsbürgerschaft der DDR soll auch bei der Zuständigkeit in Entmündigungs- und Todeserklärungssachen Grundsatz sein. In Entmündigungssachen soll außerdem eine internationale Zuständigkeit gegeben sein, wenn die zu entmündigende Person ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR hat, in Todeserklärungssachen dann, wenn die beantragte Todeserklärung zur Regelung von Rechtsverhältnissen erforderlich ist, die dem Recht der DDR unterliegen, oder wenn der Antrag vom Ehegatten des Verschollenen gestellt wird und dieser Ehegatte Bürger der DDR ist bzw. in der DDR seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat. Eine ausschließliche internationale Zuständigkeit der Gerichte der DDR ist vorgesehen für Streitigkeiten über Rechte an Grundstücken, die in der DDR liegen, die Verhandlungen von Klagen, die auf Beseitigung oder Änderung eines staatlichen Hoheitsaktes der DDR gerichtet sind, die Verhandlung von Klagen, die einen Unterlas-sungs- oder Duldungsanspruch mit Wirkung für das Gebiet der DDR geltend machen, alle Streitigkeiten über Rechte an Seeschiffen, die in der DDR registriert sind. Ausschließliche internationale Zuständigkeit bedeutet, daß die Gerichte der DDR auch dann zuständig sind, wenn nicht in der DDR gelegene Gerichte angerufen werden, und daß die Entscheidungen der Gerichte an- 4 Wir folgen damit Szäszy, a. a. O., S. 295, weisen aber ausdrücklich darauf hin, daß es auch andere Auffassungen gibt (z. B. Lunz, a. a. O., S. 33 f., bei dem Jurisdiktion und internationale Zuständigkeit weitgehend zusammenfallen). 190;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 190 (NJ DDR 1970, S. 190) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 190 (NJ DDR 1970, S. 190)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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