Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 44

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 44 (NJ DDR 1966, S. 44); Entwicklungsstand angepaßt und ihre Zersplitterung in verschiedene Rechtsnormen eingeschränkt werden. Die Verantwortung vor allem der Leiter der übergeordneten Organe und ihrer leitenden Mitarbeiter sowie der Sicherheitsinspektoren soll exakter geregelt werden, um Zweifelsfragen, wie sie bisher in der Rechtsprechung auftraten, zu vermeiden. Auf einige Mängel arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen wies Dr. Meinel (Institut für Strafrecht der Karl-Marx-Universität Leipzig) hin. Er kritisierte, daß die ASAO 3 Schutzgüte von Maschinen, Werkzeugen und anderen Betriebsmitteln vom 1. August 1961 (GBl. II S. 339) unvollkommen sei, weil sie den Ausschluß einer Gefährdung von Werktätigen nur für Maschinen, Werkzeuge und andere Betriebsmittel, d. h. für Arbeitsmittel fordert. Die Praxis zeige jedoch, daß auch von Rohstoffen und Erzeugnissen, die als Arbeitsgegenstand verwendet werden, erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit der Beschäftigten ausgehen können. Meinel erwähnte als Beispiel die chemische Industrie, wo im Produktionsprozeß giftige Stoffe und Gase ausgeschieden werden, die gefährliche Folgen nach sich ziehen können. Für diese Fälle gebe es bisher noch keine umfassende arbeitsschutzrechtliche Regelung. Die Verantwortlichen der Lieferbetriebe müßten deshalb gesetzlich verpflichtet werden, den Empfängerbetrieb ausdrücklich auf eventuell auftretende gefährliche Eigenschaften des von ihnen zu liefernden Erzeugnisses hinzuweisen und die dazu notwendigen Maßnahmen für die Sicherung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu benennen. Der Leiter der Abt. Arbeitsschutz beim FDGB-Bundes-vorstand, Ing. D e m m 1 e r, setzte sich mit der falschen Auffassung auseinander, es sei nicht möglich, die Belange des Gesundheits- und Arbeitsschutzes bereits im Stadium der Projektierung und Konstruktion hinreichend zu berücksichtigen. Er bewies an Beispielen, daß die Mehrkosten, die in diesem Falle bei der Projektierung entstehen, immer noch nicht so hoch sind wie die Kosten für den Umbau der Anlage entsprechend den Forderungen des Arbeitsschutzes. Erforderlich sei jedoch, daß der Auftraggeber seine Wünsche hierzu so detailliert wie möglich vorträgt und sich nicht wie das noch häufig geschieht auf die allgemeine Forderung beschränkt, die „gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten“. In diesem Zusammenhang wies Demmler darauf hin, daß nahezu 50 % der z. Z. geltenden Arbeitsschutzanordnungen mit der neuen Technik in Übereinstimmung gebracht werden müssen. Da dies bei der schnellen Entwicklung von Wissenschaft und Technik kompliziert sei, müsse dem Erlaß und der Änderung der betrieblichen Arbeitsschutzinstruktionen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die im Bericht des Präsidiums und im Referat von Etzold enthaltenen Darlegungen über den Kreis der für den Arbeitsschutz Verantwortlichen, über deren Aufgaben und Rechtspflichten fanden in der Diskussion allgemeine Zustimmung. Straube berichtete in diesem Zusammenhang über Experimente mit verschiedenen Slrukturformen der Funktionalorgane des Arbeitsschutzes, insbesondere über Erfahrungen, die mit der Bildung von „Abteilungen für Betriebssicherheit“ in verschiedenen Großbetrieben gemacht wurden. Die strukturelle Zusammenfassung bestimmter Bereiche habe sich grundsätzlich bewährt, jedoch seien den Abteilungen zum Teil fälschlicherweise auch Aufgaben übertragen worden (wie das Archiv- und Verschlußsachenwesen), die sie von der Hauptaufgabe „Arbeits- und Brandschutz“ ablenkten. Ferner seien Grundsätze für die Rechte und Pflichten des Sicherheitsinspektors aufgestellt worden, die seine Auf- gaben bei der Beratung des Betriebsleiters, seine Kon-trollfunktion gegenüber leitenden Mitarbeitern, seine koordinierende Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes sowie den Inhalt seines Weisungsrechts betreffen. Mit Grundfragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, und zwar der Kausalität und der Schuld, beschäftigte sich Prof. Dr. Buchholz (Institut für Strafrecht an der Humboldt-Universität Berlin). Er warnte davor, philosophische Erkenntnisse über die Kausalität, die zum Teil sogar strittige Lehrmeinungen seien, schematisch auf die konkrete strafrechtliche Prüfung des Kausalzusammenhanges zu übertragen. Auch die Aussagen über kausale Verläufe, wie sie insbesondere in technischen Gutachten zu finden sind, dürften nicht unmittelbar der strafrechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden. Hierfür sei auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes allein der Zusammenhang zwischen Rechtspflichtverletzung (als Ursache) und der Gefährdung gemäß § 31 ASchVO bzw. der Körperverletzung oder Tötung (als Wirkung) von Bedeutung. Dieser Zusammenhang sei gegeben, wenn in irgendeiner Weise gleich, in welcher naturwissenschaftlichen, technischen oder sonstigen Form, durch eine oder auch mehrere Ursachen, direkt oder indirekt die Rechtspflichtverletzung die betreffenden Folgen hervorgerufen hat. In seinen Ausführungen über die Schuld wies Buchholz darauf hin, daß gerade in Arbeitsschutzsachen die Motive des Täters sorgfältig geprüft werden müssen, um die Schuld nach Inhalt und Größe richtig zu beurteilen und der Persönlichkeit des Täters gerecht zu werden. Oft sei das subjektive Streben des Täters auf gesellschaftlich nützliche Ziele, auf die Erfüllung des Planes, die Rentabilität des Betriebes usw. gerichtet, während seine konkrete Verhaltensweise und ihr Ergebnis als gesellschaftswidrig zu beurteilen seien. Deshalb müsse das Gericht bei der Prüfung der Schuld die Situation und die individuellen Voraussetzungen berücksichtigen, die zu der Zeit Vorgelegen haben, als der Täter sich zu entscheiden hatte, als er die Pflichtverletzungen beging oder eine notwendige Handlung unterließ. Es sei zu prüfen, inwieweit es objektiv verschiedene Handlungsvarianten mit unterschiedlichen Resultaten oder Möglichkeiten gab und inwieweit der einzelne diese subjektiv überblickt hat bzw. hätte überblicken können, ohne damit entsprechend der konkreten Situation überfordert gewesen zu sein. Obering. Zimmer mann, Leiter der Abt. Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik der VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, hatte bei der Darstellung der oftmals schwierigen Entscheidungen, vor denen Betriebsleiter und Sicherheitsinspektoren chemischer Großbetriebe stehen, die Frage nach dem vertretbaren ökonomischen Risiko im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz aufgeworfen. B u c h h o 1 z erwiderte hierauf, daß man unterscheiden müsse, ob es sich um Risiko unter ökonomischem Aspekt (Rentabilität), unter dem Aspekt der Vertragsbeziehungen zwischen sozialistischen Betrieben oder unter dem Aspekt des Strafrechts handele. Im strafrechtlichen Bereich gelte der Grundsatz, daß das Produktionsrisiko unter bestimmten Voraussetzungen die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen kann. Buchholz warnte jedoch davor, diesen Grundsatz schematisch auf den Bereich des Arbeitsschutzes zu- übertragen, weil Leben und Gesundheit der Werktätigen niemals Gegenstand von Risikoerwägungen sein dürfen. In diesem Zusammenhang wurde die Frage aufgeworfen, ob es angesichts der Tatsache, daß viele Arbeits- 44;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 44 (NJ DDR 1966, S. 44) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 44 (NJ DDR 1966, S. 44)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - r; Die Aufgaben der Stellvertreter ergeben sich aus den Funktionen der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit dem einzelnen, vor allem jedoch für begründete Entscheidungen über den Einsatz, die Erziehung und Befähigung sowie Förderung genutzt werden können.

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