Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 43

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 43 (NJ DDR 1966, S. 43); Bemerkenswert war ferner, daß die 8. Plenartagung im Erdölverarbeitungswerk Schwedt stattfand. Zum ersten Mal seit der Bildung des Obersten Gerichts berieten die Mitglieder seines höchsten Organs außerhalb des Dienstgebäudes. So demonstrierten sie schon mit der Wahl des Tagungsortes den das Thema der Plenartagung beherrschenden engen Zusammenhang zwischen Ökonomie und Recht sowie die Verbundenheit unserer obersten Rechtspflegeorgane mit den Werktätigen. Mehr als 150 Gäste, darunter Leiter von Staats- und Wirtschaftsorganen, Vertreter der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorgane des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, Rechtswissenschaftler, Arbeitsökonomen sowie zahlreiche Werktätige aus dem Erdölverarbeitungswerk (EVW) und dem Bau- und Montagekombinat (BMK) in Schwedt, wohnten der Plenartagung des Obersten Gerichts bei, die über den Rahmen der bisherigen Beratungen dieses Gremiums hinaus zu einem nützlichen Erfahrungsaustausch zwischen Wirtschaftsfunktionären und Mitarbeitern der Rechtspflege wurde. Bereits am Tage vor der Plenartagung hatten sich die Mitglieder des Präsidiums des Obersten Gerichts in zwei Arbeitsgruppen mit der Situation auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes im EVW und im BMK vertraut gemacht . und anschließend auf zwei Foren Fragen von leitenden Mitarbeitern und Arbeitern zur Durchführung und Durchsetzung eines wirksamen Arbeitsund Gesundheitsschutzes beantwortet. Wie hoch diese Exkursion eingeschätzt wurde, ist aus dem Diskussionsbeitrag des Betriebsdirektors Martini vom BMK ersichtlich, der auf der Plenartagung hervorhob, daß in den Foren bei vielen verantwortlichen Mitarbeitern und Werktätigen Klarheit über die ideologischen Probleme des Gesundheits- und Arbeitsschutzes geschaffen worden sei. Im folgenden können aus Raumgründen nur einige Grundgedanken aus dem Referat und den Diskussionsbeiträgen auf der Plenartagung skizziert werden. * Oberrichter Etzold, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des 2. Strafsenats, wies in seinem einleitenden Referat nach, daß es unter den Bedingungen der technischen Revolution im Sozialismus möglich ist, mit der Einführung der neuen Technik Gesundheitsgefährdungen Schritt für Schritt zu beseitigen. Da die neue Technik jedoch nicht zwangsläufig gefahrlos sei, müsse der Gesundheitsund Arbeitsschutz in Forschung, Lehre und Praxis auf einen hohen Leistungsstand gebracht werden. Bereits bei der Ausarbeitung der betrieblichen Pläne müßten deshalb die Maßnahmen des Gesundheitsund Arbeitsschutzes wissenschaftlich durchdacht und exakt festgelegt werden. Trotz großer Bemühungen der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen sei es bisher noch nicht überall gelungen, eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen und damit zusammenhängender Gleichgültigkeit und Verantwortungslosigkeit zu schaffen Dies beweisen die relativ hohe Anzahl von Arbeitsunfällen und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Schäden. So wurden im Jahre 1963 371 782 und im Jahre 1964 362 031 Unfälle registriert3. Die Anzahl der Arbeitsunfälle hänge wie Etzold darlegte entscheidend von der Leitungstätigkeit in den Betrieben ab. So habe es z. B. 3 Im Verhältnis zu Westdeutschland ist die Zahl der Arbeitsunfälle in der DDR gleichwohl sehr niedrig. So entfielen in der DDR im Jahre 1964 auf je 1000 Beschäftigte 45,4 Arbeitsunfälle. In Westdeutschland waren es 1962 auf je 1000 Beschäftigte 109 Arbeitsunfälle (im gleichen Jahr in der DDR nur 46.7). ■Vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1965. S. 68; Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik 1964, S. 413 und 147. im Betriebsteil 1 des BMK Schwedt im erslen Halbjahr 1965 auf je 1000 Beschäftigte 19,07 Unfälle gegeben, im gesamten Bereich Bau/Holz jedoch 35,78 Unfälle. Die Erfolge im BMK seien u. a. darauf zurückzuführen, daß dort die Einhaltung der Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz zum Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs gemacht wurde und die Prämienzahlung an die leitenden Mitarbeiter u. a. von der exakten Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften abhängig ist. In seinen weiteren Ausführungen behandelte Etzold die typischen Arbeitsunfälle und ihre Ursachen in der Industrie, im Bauwesen sowie in der Landwirtschaft. Ferner erläuterte er an Beispielen die Feststellungen im Bericht des Präsidiums über die strafrechtliche Beurteilung von Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Zur sachkundigen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Strafverfahren wegen Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften gab Etzold folgende Hinweise: 1. Derartige Verfahren sollten möglichst von einem auf diesem Gebiet spezialisierten Richter verhandelt werden. Auch die mitwirkenden Schöffen sollten über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes verfügen. Die Direktoren der Kreisgerichte müssen sich jetzt nach der Schöffenwahl sofort einen Überblick darüber verschaffen, welche Schöffen eine entsprechende Ausbildung bzw. Spezialkenntnisse haben. 2. Bei jedem Bezirksgericht sollte sich ebenfalls ein Richter auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes qualifizieren. Er soll den Richtern der Kreisgerichte Hinweise auf entsprechende Fachliteratur sowie auf wichtige Entscheidungen aus dem Bezirk geben, sie bei der Lösung komplizierter Fragen beraten und für den Erfahrungsaustausch über die sachkundige Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen sorgen. 3. Die Bezirksgerichte sollten mit den staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen des Arbeitsschutzes im Bezirk Zusammenarbeiten und die dabei gewonnenen Erfahrungen mit den Richtern der Kreisgerichte auswerten. * Die Diskussion erstreckte sich den vorgelegten Materialien und dem Kreis der Teilnehmer entsprechend von grundsätzlichen Fragen der Einheit von Produktion und Arbeitsschutz bis zu. speziellen Hinweisen für das Verfahren in Arbeitsschutzsachen. Mit der staatlichen Leitung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, mit ihren Erfolgen, aber auch ihren Mängeln beschäftigte sich der Stellvertreter des Vorsitzenden des inzwischen aufgelösten Volkswirtschaftsrates, Straube. Er wies u. a. darauf hin, daß in verschiedenen VVBs und Betrieben z. B. in der chemischen Industrie, im Masdiinenbau, im Industriebereich Gießereien und Schmieden sowie in der Glas-und keramischen Industrie die den Arbeits- und Brandschutz betreffenden Fragen noch immer nicht regelmäßig, sondern nur bei der Auswertung von Arbeitsunfällen und Bränden behandelt werden. Die Betriebsleiter und die Generaldirektoren der VVBs seien in sog. leichteren Fällen von Verstößen gegen die Ordnung und Sicherheit nicht unduldsam genug und leiteten von sich aus keine hinreichenden Maßnahmen ein, die eine straffe Disziplin im Gesundheits-und Arbeitsschutz sowie Brandschutz gewährleisten. Straube informierte darüber, daß gegenwärtig eine Neufassung der Arbeitsschutzverordnung vorbereitet werde. Durch sie sollen die Grundsatzbestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes dem neuesten 43;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit wesentlicher Bestandteil der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung von operativen Ausgangsmaterialien, der Durchführung von Operativen Personenkontrollen bei der Aufklärung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen sowie der Bearbeitung von Operativen Vorgängen kommt und daß die Ergebnisse der politisch-operativen Durchdringung des Gesamtverantwortungsbereiches, vor allem der politisch-operativen Schwerpunktbereiche sowie die Ergebnisse des Klärungsprozesses Wer ist wer? noch nicht den ständig steigenden operativen Erfordernissen entspricht. Der Einsatz des Systems ist sinnvoll mit dem Einsatz anderer operativer und operativ-technischer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zum Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen.

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