Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 45

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 45 (NJ DDR 1966, S. 45); Schutzanordnungen nicht mehr dem neuesten Stand der Technik und den Erfordernissen einer modernen Produktion entsprechen, möglich sei, in Ausnahmesituationen von bestimmten Details der Arbeitsschutzanordnungen abzuweichen. Buchholz hielt dies in außergewöhnlichen Fällen für denkbar, wenn der für die riskante Entscheidung Verantwortliche sich vorher durch Konsultation mit Experten die erforderliche Sachkunde und Klarheit über die Situation verschafft hat, wenn unter den veränderten Bedingungen ein Maximum an Sicherheit gewährleistet wird und wenn die von der möglichen Gefahr betroffenen Werktätigen über die Situation informiert wurden und genaue Anweisungen erhielten, wie sie sich zu verhalten haben. Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war der Erfahrungsaustausch über die Ermittlung von Arbeitsschutzverstößen sowie die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung gerichtlicher Vet fahren in. Arbeitsschutzsachen. Der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Funk hob hervor, daß die Feststellungen im Bericht des Präsidiums und die Regelungen im Entwurf der Richtlinie Nr. 20 des Plenums auch für die Staatsanwaltschaft und die Untersuchungsorgane von großer Bedeutung seien. Er berichtete dann insbesondere darüber, wie die Staatsanwälte bei der Ermittlung von Arbeitsschutzverstößen auf die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte sowie von Sachverständigen hinwirken, um das gerichtliche Verfahren sorgfältig vorzu bereiten4. Auf die Bedeutung der Mitwirkung von Experten und die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane mit der Arbeitsschutzinspektion des FDGB-Bezirksvorstandes, mit den Sicherheitsinspektoren des Bezirkswirtschaftsrates, des Landwirt- 4 Vgl. hierzu auch den Beitrag von Heinig / Kudernatsch in diesem Heft. Schaftsrates und des Bezirksbauamtes sowie mit anderen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständigen Organen wies auch der Direktor des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder), P a s s o n , hin. Dabei berichtete er insbesondere über die Erfahrungen bei der Vorbereitung einer Plenartagung des Bezirksgerichts zu Fragen des Arbeitsschutzes Dr. Keil, Richter am Obersten Gericht, hob hervor, daß die Mitwirkung sachkundiger Schöffen wesentlich zu einer stärkeren gesellschaftlichen Wirksamkeit von Arbeitsschutzverfahren beitragen kann. Er belegte an Beispielen, wie Schöffenkollektive auf eine Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Landwirtschaft hingewirkt haben. So habe z. B. das Schöffenkollektiv von Drachhausen erreicht, daß die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zum Bestandteil der Wettbewerbsbedingungen der LPG ge.-macht wurden. In der Diskussion wurden ferner zahlreiche Anregungen vorgebracht, die sich insbesondere auf die Anwendung geeigneter ökonomischer Hebel zur Durchsetzung des Arbeitsschutzrechts bezogen. Soweit hierzu von der Seite des Arbeitsrechts Stellung genommen werden konnte, geschah dies in dem Diskussionsbeitrag von Oberrichter R u d e 11, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts5. Im übrigen waren die Anregungen nicht an die Adresse des Obersten Gerichts gerichtet. Die Vertreter der zuständigen staatlichen Organe und der Gewerkschaft, die an der Plenartagung teilnahmen, wurden deshalb von Präsident Dr. Toeplitz im Schlußwort ersucht, diese Fragen aufzugreifen und in ihrem Bereich bzw. in Zusammenarbeit mit anderen Organen zu klären. * Das Plenum bestätigte zum Abschluß seiner 8. Tagung den Bericht des Präsidiums und beschloß die Richtlinie Nr. 20. 5 vgl. hierzu den Beiirag von Rudelt in diesem Heft sowie die auf die Anwendung ökonomischer Hebel in der Landwirtschaft bezüglichen Bemerkungen von Duft, ebenfalls in diesem Heft. Dr. JOACHIM MEINEL, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrecht der Karl-Marx-Untversitat Leipzig über die Ursachenforschung bei Arbeitsschutzverstößen Für die Bekämpfung von Gesetzesverletzungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes ist die Erforschung und Überwindung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen eine wesentliche Voraussetzung. Die bisherigen Veröffentlichungen über die Ursachen dieser Rechtsverletzungen bringen in der Regel bereits verallgemeinerte Erkenntnisse zum Ausdruck*. Es fehlt jedoch die Auswertung der bisherigen theoretischen Erkenntnisse2. Hinzu kommt, daß Gegenstand der Ursachenforschung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes Fahrlässigkeitsstraftaten sind, die sich ihrem Wesen nach von den vorsätzlichen Delikten unterscheiden und Besonderheiten aufweisen, die zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich liegen der Kriminalitätsforschung zwei wesentliche Kausalbeziehungen zugrunde: Erstens sind vom nachgewiesenen und strafrechtlich relevanten Schaden ausgehend die bei dem Täter 1 Vgl. Meinel, Zum Wesen der strafbaren Verstöße gegen die Bestimmungen des Arbeitsschutzes in der Deutschen Demokratischen Republik und zu einigen Fragen ihrer Bekämpfung, Berlin 1964, s. 19 ff.; Simon, „Zur Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Arbeitsschutzverletzungen“, NJ 1965 S. 141 ff.; Etzold / Wittenbeck, „Strafrechtliche Probleme des Gesundheits- und Arbeitsschutzes“, NJ 1965 S. 133 ff. 2 vgl. insb. Stiller, „Ursachen und begünstigende Bedingungen der Straftaten in der DDR und ihre Bekämpfung“, NI 1964 S. 298 ff.; Hartmann / Lekschas, Zur Theorie der Ursachen. Bedingungen und Anlässe der Kriminalität in der DDR, Lehrmaterial des Fernstudiums, Berlin 1964. existierenden unmittelbaren Ursachen der Straftat aufzudecken und ist ihre bestimmende und ursächliche Wirkung allseitig nachzuweisen (individuellbewußtseinsmäßige Ursachen). Zweitens müssen alle außerhalb des Täters existierenden materiellen und ideellen Faktoren erfaßt werden, die diese individuell-bewußtseinsmäßige Ursache hervorgebracht haben3. Bei all diesen als Ursachenkomplex zu erfassenden Umständen, Faktoren, Beziehungen usw. sind ferner jene Momente zu fixieren, welche die Entstehung, die Entwicklung, die Auslösung und den Verlauf der Kausalbeziehungen begünstigt haben. Die individuell-bewußtseinsmäßigen Erscheinungen bei Fahrlässigkeitsdelikten Bei den individuell-bewußtseinsmäßigen Erscheinungen, die im Einzelfall das strafbare Handeln eines Menschen bedingen, handelt es sich um Erscheinungen eines zurückgebliebenen Bewußtseins. Es wird charakterisiert durch alte Denk- und Lebensgewohnheiten, Traditionen usw., die je nach der Struktur des individuellen Bewußtseins unterschiedlich in ihrer Art und Wirkung sein können. Im Gegensatz zu den vorsätzlichen Straftaten, wo der 3 vgl. Stiller, a. a. O., S. 30f. 45;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 45 (NJ DDR 1966, S. 45) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 45 (NJ DDR 1966, S. 45)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Spezialeinheiten imperialistischer Armeen in der BRD. Es kommt dabei besonders auf die Aufklärung und Verhinderung der subversiven, gegen die und andere sozialistische Länder gerichteten Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden. Die Kräfte der Außensicherung der Untersuchungs haftanstalt sind auf der Grundlage der Dienstanweisung des Genossen Ministers ausführlich darauf hingewiesen undeingegangen wird, was grundsätzlich auch durch die Linie beachtet und realisiert werden sollte. Probleme der Eignung von Strafgefangenen für eine konspirative Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Krause, Die Aufgaben des Untersuchungsführers der Linie Staatssicherheit in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Untersuchungsführer bei der Erarbeitung von Wer-isWer-Informationen zu verstärken. Ungeachtet immer wieder auftretender Schwierigkeiten sind die zuständigen operativen Diensteinheiten zu veranlassen, entsprechend enqualifiziertenlnformationsbedarf vorzugeben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X