Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 1

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 1 (NJ DDR 1966, S. 1); NUMMER 1 JAHRGANG 20 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT NEUfJUSflZ FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1966 1. JANUARHEFT SSENSCHAFT Das Familiengesetzbuch Grundgesetz der Familie Aus der Begründung des Familiengesetzbuchs der DDR durch den Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, in der 17. Sitzung der Volkskammer am 20. Dezember 1965 Mit dem vorliegenden Entwurf des Familiengesetzbuchs wird ein Gesetz geschaffen, das den gesamten Bereich der Familie erfaßt und sich einfügt in die Reihe der Gesetze, die ausgehend von der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung das einheitliche sozialistische Rechtssystem gestalten: das Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, das Gesetzbuch der Arbeit, das Frauenkommunique und das Jugendkommunique des Politbüros der SED, der Rechtspflegeerlaß, das Jugendgesetz, die Richtlinie über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem und nicht zuletzt der Perspektivplan und der Volkswirtschaftsplan. Das Familiengesetzbuch ist die erste geschlossene Kodifikation des Familienrechts. Es hebt das 4. Buch des BGB, die alten Regelungen des Familienrechts der bürgerlichen Gesellschaft in Deutschland, auf. Es verarbeitet ausgehend vom heutigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung und fußend auf den Grundgedanken der Verfassung kritisch die Erfahrungen mit den bisher geltenden familienrechtlichen Normen unserer Republik, der Eheverordnung von 1955 und der Verordnung über die Annahme an Kindes Statt von 1956. Es stützt sich auf die Grundsatzrechtsprechung des Obersten Gerichts, die wesentlich zur Herausbildung des neuen Familienrechts beigetragen hat. Damit setzt das neue Familiengesetzbuch der bestehenden Zersplitterung des Familienrechts ein Ende und gibt dem Bürger und dem Juristen eine in sich geschlossene, zusammenfassende Darstellung des Familienrechts der DDR in die Hand. Die Ausarbeitung des Entwurfs, der im April dieses Jahres zur öffentlichen Diskussion gestellt wurde, lag bei einer auf Beschluß des Ministerrates im Februar 1964 unter Leitung des Ministers der Justiz gebildeten Gesetzgebungskommission. Ihr gehörten Juristen, Pädagogen, Ärzte und führende Vertreter der gesellschaftlichen Organisationen, Männer und Frauen an. Dieser Kreis wurde durch Arbeitsgruppen erweitert, denen weitere Wissenschaftler, Richter, Staatsanwälte, Schöffen, Vertreter- staatlicher Organe, Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen angehörten. Die Kommission betrachtete es als einen wichtigen Ausgangspunkt ihrer Arbeit, sich einen Überblick über die Lage der Familie in der DDR zu verschaffen. Dabqi stellte sich heraus, daß es zwar eine Reihe wichtiger Einzeluntersuchungen gibt, aber noch kein geschlossenes System der Familienforschung. Es wurden deshalb einige besondere Untersuchungen durchgeführt. Ich erwähne in diesem Zusammenhang die Befragung von Eheleuten über ihre Gedanken zur Gestaltung der gegenseitigen vermögensrechtlichen Beziehungen in zwei Großbetrieben unserer Republik sowie die Unter- suchung über die Auswirkungen der geltenden Unterhaltsregelungen für die Frau nach Scheidung der Ehe. Wesentlich für die inhaltliche Gestaltung des Gesetzes wurde der Hinweis des Vorsitzenden des Staatsrates in der Festrede zum 15. Jahrestag unserer Republik, mit den neuen Gesetzen weitere wesentliche grund-rechtliche Fundamente des deutschen Volksstaates zu schaffen. Das alte Familienrecht des BGB war mit seinen 624 Paragraphen ein Recht des Mannes und Vaters und der kapitalistischen Ordnung entsprechend im wesentlichen Vermögensrecht. Darüber hinaus enthielt es sehr detaillierte Bestimmungen für eine Reihe von familiären Konflikten. Das ist auch die Konzeption des westdeutschen Familienrechts, mit dem zugleich der Versuch unternommen wird, den Interessenkreis der Frau mittels des Rechts einseitig auf die Familie zu beschränken und die Vormachtstellung des Mannes in der Familie zu erhalten. Einige Bemerkungen zu den Grundgedanken des Familiengesetzbuchs Unser neues Familiengesetzbuch ist mehr als ein Gesetzbuch des Familienrechts im herkömmlichen Sinne. Es stellt sich dar als ein Buch der Familie, das zum Ausdruck bringt, wie beim umfassenden Aufbau des Sozialismus die Familienbeziehungen gestaltet werden. Es kann diese Aufgabe erfüllen, weil eine Reihe von Faktoren herangereift sind, von denen ich nur nennen möchte: die weitere Festigung und Vertiefung der politisch-moralischen Einheit unseres Volkes; die Herausbildung der sozialistischen Moral; die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frauen und Mädchen, von der der Vorsitzende des Staatsrates einmal sagte, daß sie nicht auf dem geduldigen Papier steht, sondern sich auch im Leben verwirklicht hat. Im Gesetz wird die für das Familienrecht besonders typische sehr enge Verflechtung zwischen Moral und Recht deutlich. Viele der in seinen Bestimmungen normierten ethischen Verhaltensweisen lassen sich nicht durch staatliche Mittel erzwingen. Sie richten sich an das Bewußtsein der Bürger und geben den gesellschaftlichen Kräften eine Orientierung. Hier wird die charakteristische Erziehungsfunktion des sozialistischen Rechts sichtbar. Eine solche Verflechtung von Recht und Moral ist nur möglich, weil wie der Bericht des Politbüros an das 11. Plenum des Zentralkomitees der SED feststellte „die DDR ein sauberer Staat ist, in dem es unverrückbare Maßstäbe der Ethik und Mora!, des Anstandes und der guten Sitten gibt“. Das Familiengesetzbuch setzt 1;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden sind. Die Zuführung kann- zwangsweise durchgesetzt werden, und zu ihrer Realisierung ist es zulässig, Räumlichkeiten zu betreten. Gegen die Zuführung geleisteter Widerstand kann eine eigenständige Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die Befugnisse des Gesetzes können nur wahrgenommen werden, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle beschriebenen negativen Erscheinungen mit dem sozialen Erbe, Entwickiungsproblemon, der Entstellung, Bewegung und Lösung von Widersprüchen und dem Auftreten von Mißständen innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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