Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 309

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 309 (NJ DDR 1965, S. 309); wirtschaftlich selbständig anzusehen ist, wird nicht mehr festgehalten (OG, Urteil vom 28. September 1961 - 1 ZzF 37/61 - NJ 1962 S. 228). V Richtsätze für die Festsetzung der Unterhaltsbeträge Abgesehen von Besonderheiten, die sich aus vorstehenden Ausführungen ergeben, ist die Unterhaltsberechnung nach einheitlichen Gesichtspunkten vorzunehmen. 1. Zur Unterstützung einer einheitlichen und richtigen Unterhaitsberechnung sind die nachfolgenden Richtsätze entwickelt worden. Sie sollen den unterhaltsberechtigten wie den unterhaltsverpflichteten Bürgern ermöglichen, sich jederzeit über die Höhe der Ansprüche bzw. Verpflichtungen hinreichend zu informieren. Die Richtsätze stützen sich auf die Erfahrungen der Gerichte und sind durch die Ergebnisse der Untersuchungen bestätigt worden. Sie entsprechen einer nach sozialistischen Anschauungen gestalteten Lebensführung innerhalb der Familie. Eine Lebensführung, wie sie sich nach individueller Auffassung des Einzelfalles gestaltet, kann bei der Unterhaltsbemessung nicht maßgebend sein. Das ist besonders bei außergewöhnlich hohem Einkommen des Verpflichteten zu beachten, weil der Unterhalt die zur Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten angemessenen Bedürfnisse dek-ken, nicht aber der Vermögensbildung dienen soll. Es wurden sowohl Sätze für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr als auch Sätze vom 13. Lebensjahr bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit festgelegt. 2. Bestehen weitere Unterhaltsverpflichtungen für Kinder, die nicht in das Verfahren einbezogen sind, so sind sie unabhängig von vorliegenden Schuldtiteln in der Form zu berücksichtigen, daß der Tabellensatz entsprechend der Gesamtzahl der-zu unterhaltenden Kinder in Anwendung kömmt. Weitere gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehegatten oder volljährigen Verwandten sind, wenn Schuldtitel vorliegen, in Höhe des festgelegten Betrages zu berücksichtigen. Unbeachtet bleiben jedoch kurzfristige Unterhallsverpflichtungen bis zur Dauer von etwa drei Monaten. Liegt kein Schuldtitel vor, sind solche Verpflichtungen ebenfalls nicht außer Betracht zu lassen. Ist zum Beispiel der Vater des Kindes auch seiner nicht berufstätigen Ehefrau unterhaltsverpflichtet, wäre unter Berücksichtigung aller Umstände etwa so zu verfahren, als wenn er noch zwei weiteren Kindern der ersten Altersgruppe Unterhalt zu gewähren hätte. Den Gerichten obliegt es, in verantwortungsvoller Tätigkeit gerechte, den Lebensverhältnissen der Beteiligten entsprechende Unterhaltsfestlegungen zu treffen. Sie dürfen besondere, die Unterhaltsbemessung beeinflussende Umstände des konkreten Falles nicht außer acht lassen. Die Entscheidungen sind ausreichend und verständlich zu begründen. Gegebenenfalls ist auch darzulegen, weshalb von den Richtsätzen wesentlich abgewichen werden mußte. Richtsätze Netto- 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder einkommen des Ver- bis zu über bis zu über bis zu über bis zu über pflichteten 12 Jahren 12 Jahre 12 Jahren 12 Jahre 12 Jahren 12 Jahre 12 Jahren 12 Jahre MDN MDN MDN MDN MDN MDN MDN MDN MDN 200 35 35 25 25 20 20 15 15 250 45 50 35 35 30 30 25 25 300 50 55 45 50 35 35 30 30 350 55 60 50 55 40 40 35 35 400 60 70 55 60 45 50 40 40 450 65 75 60 65 50 55 45 50 500 70 85 65 75 55 65 50 55 600 80 95 75 85 65 75 60 70 700 90 105 85 100 75 85 65 75 800 100 120 95 110 85 95 75 85 900 110 130 105 125 95 110 85 100 1000 120 145 115 135 105 125 90 105 1200 130 155 125 150 115 135 100 120 1500 145 175 140 165 130 155 115 135 1800 160 190 155 185 145 175 130 155 2000 170 205 165 195 155 185 140 165 Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen Beschluß vom 15. April 1965 I PI. B 1/65 Die Familie ist eine wichtige Grundlage des Gemeinschaftslebens in der sozialistischen Gesellschaft. Die weitere Festigung unserer gesellschaftlichen Verhältnisse sowie das gewachsene Bewußtsein unserer Bürger sind die Voraussetzungen für die Gestaltung glücklicher und dauerhafter Familienbeziehungen. Ehe und Familie werden von unserem Staat allseitig geschützt und gefördert, da diese Gemeinschaft für jeden einzelnen sowie für die Gesellschaft von großer Bedeutung ist. Die sozialistische Gesellschaft erwartet deshalb von allen Bürgern ein verantwortungsvolles Verhalten bei Gründung der Ehe sowie bei der Gestaltung der Ehe-und Familienbeziehungen. Die Entwicklung der Ehescheidungen in den letzten Jahren zeigt, daß sich noch nicht alle Bürger ihrer Verantwortung bewußt sind und daß es bei der Überwindung der alten Lebens- und Denkgewohnheiten im Bereich der Familie noch viele Schwierigkeiten gibt, die 309;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und der führenden Mitarbeiter für die Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung hingewiesen, habe ihr konspiratives Verhalten als maßstabbildend für die charakterisiert.

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