Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 17

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 17 (NJ DDR 1964, S. 17); Sachen der Straftaten nach und stieß dabei häufig auf erhebliche Mängel in der Leitungstätigkeit. Trotzdem wurde von der Gerichtskritik sehr selten Gebrauch gemacht. Dabei fordern erhebliche Mängel in der Leitungstätigkeit eine Gerichtskritik geradezu heraus. Es wird auch in solchen Fällen richtig sein, wenn das Gericht dem geschädigten Betrieb bzw. dem übergeordneten Organ empfiehlt, die leitenden Mitarbeiter, die durch Vernachlässigung ihrer Arbeitspflichten begünstigende Bedingungen für die Straftat geschaffen haben, materiell zur Verantwortung zu ziehen. Die Gerichte müssen durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, daß sich solche Straftaten nicht wiederholen. Deshalb ge- nügt es nicht, den Angeklagten zu verurteilen und den von ihm zu leistenden Schadensersatz festzusetzen. Damit wird nur ein Teil des gesellschaftlichen Auftrags des Gerichts erledigt, nämlich hinsichtlich des Angeklagten die zu seiner Erziehung und zum Schutze des sozialistischen Eigentums erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Der Auftrag des Gerichts geht aber noch weiter. Er besteht auch darin, die erforderlichen Schlußfolgerungen für eine Überwindung der erkannten Mängel zu ziehen und mit den dem Gericht gegebenen Mitteln, wie Gerichtskritik, Hinweise und Empfehlungen, öffentliche Auswertung usw., die notwendigen Veränderungen durchzusetzen. Trucfau. der Qasztzcjabu.u.C) Prof. Dr. HEINZ SUCH, Direktor des Instituts für Zivilrecht der Juristenfakultät der Karl-Marx-Universität Leipzig Zur vertraglichen materiellen Verantwortlichkeit in der Zivilgesetzgebung Während eine weitgehende Übereinstimmung über die Regelung der vertraglichen materiellen Verantwortlichkeit, über ihre Rolle als Mittel zur Bekämpfung der Vertragsverletzungen, über ihre Voraussetzungen, über die Rechtsfolgen der Vertragsverletzung und ihre Gestaltung im einzelnen besteht, ist noch keine einheitliche Konzeption für die vorgeschlagenen Regelungen erreicht. Die Einigung im Konkreten läßt erwarten, daß auch eine Einigung über die- Konzeption erreicht wird. Insbesondere ist zu klären, wie in der vertraglichen materiellen Verantwortlichkeit die objektiven gesellschaftlichen Erfordernisse mit der materiellen Inter-essierung zu verbinden sind. Um in der Lösung dieser offenen Frage voranzukommen, empfiehlt es sich, von dem engen Zusammenhang zwischen dem neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und dem sozialistischen zivilrechtlichen Vertrag auszugehen und sich davon leiten zu lassen, daß im sozialistischen zivilrechtlichen Vertrag alle Arten der zivilrechtlichen Verträge ihre einheitliche Zusammenfassung finden, sowohl die Wirtschaftsverträge, bei denen diese Beziehungen offenkundig sind, als auch die Verträge des täglichen Lebens der Bürger. Das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ist darauf gerichtet, die wichtigste Triebkraft der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung, die vollständige Übereinstimmung zwischen den gesellschaftlichen Erfordernissen und den materiellen Interessen der Individuen und Kollektive, im täglichen Leben voll zur Wirkung zu bringen. Es gibt uns damit inhaltlich die Grundlinie auch für die Gestaltung und erneute Überprüfung der Hauptfragen des neuen, sozialistischen ZGB, zu denen auch die Regelung der vertraglichen materiellen Verantwortlichkeit gehört. Dabei geht es nicht um die Erweiterung des Gegenstandes der vom Zivilrecht zu gestaltenden gesellschaftlichen Verhältnisse, sondern um eine durchdachte Auswertung der inhaltlichen Zielsetzungen des neuen ökonomischen Systems für die zivilrechtlichen Regelungen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Das neue ökonomische System verbindet organisch die wissenschaftlich fundierte Führung der Wirtschaft und die auf die Perspektive orientierte staatliche Planung mit der umfassenden Ausnutzung der materiellen Interessiertheit in Gestalt des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel. In Zusammenhang hiermit wird in Abschn. IV Abs. 5 der Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 11. Juli 1963 (GBl. II S. 453) ausgeführt: „Ökonomische Hebel sind gesetzmäßige Beziehungen zwischen den objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen und den materiellen Interessen der Menschen, die direkt oder indirekt wirken und durch ihre jeweilige Gestaltung die'Werktätigen zu einem bestimmten wirtschaftlichen Verhalten anregen.“ Damit sind wir mitten in den Problemen der Zivilgesetzgebung und Zivilrechtsanwendung, in der Theorie und Praxis auch des Zivilrechts. Denn es ist eine wesentliche Aufgabe des sozialistischen Rechts, die konkreten objektiven gesellschaftlichen Erfordernisse in bestimmten Lebensbereichen, in bestimmten Richtungen mit den kollektiven und individuellen materiellen Interessen in eine solche organische Verbindung zu bringen, die die Werktätigen und ihre Kollektive zur bewußten Beherrschung der objektiven Gesetzmäßigkeit hinführt. Dieser Hinweis zeigt bereits, daß das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft für unsere Rechtswissenschaft und Rechtspraxis von fundamentaler Bedeutung ist. Wir müssen gründlich in sein Wesen eindringen, die vielfältigen konkreten Erfordernisse der objektiven Gesetzmäßigkeiten in ihrer Verbindung mit den konkreten Formen der materiellen Interessiertheit bewußt herausarbeiten und sie durchsetzen. Für alle wichtigen Institute wie auch für das ZGB und seine Gestaltung im ganzen gilt es zu prüfen, welchen konkreten gesellschaftlichen objektiven Erfordernissen im jeweiligen Entwicklungsstand sie dienen, ob diese mit der materiellen Interessiertheit tatsächlich verbunden sind, wie diese Verbindung effektiver zu gestalten ist. Es kann nicht nachdrücklich genug darauf hingewiesen werden, daß für die Charakterisierung des neuen ökonomischen Systems im ganzen wie für die Bestimmung der einzelnen ökonomischen Hebel diese Verbindung zwischen den objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen und den materiellen Interessen entscheidend ist. Das Bewußtmachen und Durchsetzen des objektiv Notwendigen erfordert in der gesamten Periode des Sozialismus diese Verbindung mit der materiellen Interessiertheit. Die Isolierung, Lockerung und Lösung der materiellen Interessen von den objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen ist schädlich und steht im Widerspruch zum Wesen des sozialistischen Rechts. Zum Wesen und zur Bedeutung des zivilrechtlichen Vertrages Wir stehen noch am Anfang dieses Weges der inhaltlichen Durchdringung des gesamten Zivilrechts. Es gibt;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 17 (NJ DDR 1964, S. 17) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 17 (NJ DDR 1964, S. 17)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten Inhaftierter; - Einleitung von wirkungsvollen politisch-operativen Maßnahmen gegen Inhaftierte, die sich Bntweichungsabsichten beschäftigen, zur offensiven Verhinderung der Realisierung solcher Vorhaben; - ständige Überprüfung des Standes der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse sachkundige Hilfe und Unterstützung zu geben, die bis zur gemeinsamen Erarbeitung von Gesprächskonzeptionen und dgl. reichen kann. Bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, vor allem dem sowie Rechtspflegeorganen, wie der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, zur ollseitigen Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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