Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 9

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 9 (NJ DDR 1963, S. 9); ! gungen bereits in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden. Hierzu gab der Staatsanwalt des Stadtbezirks Friedrichshain folgendes Beispiel: In einem Betrieb wurde ein Diebstahl von Apfelsinen schnell aufgeklärt. Unbeachtet blieb anfangs jedoch die Aussage eines Täters, er sei mit einer Kiste Apfelsinen am Betriebsschutz vorbeigegangen. Erst als später mit Arbeitern des Betriebes darüber gesprochen wurde, stellte sich heraus, daß der Betriebsschutz schon jahrelang keine Kontrollen mehr durchgeführt hatte. Der Hinweis des Staatsanwalts an den Betriebsleiter führte dazu, daß der Betriebsschutz seinen Pflichten nachkam; gleichzeitig konnten einige weitere Fälle geringfügigen Diebstahls von gesellschaftlichem Eigentum aufgedeckt werden. Die Einbeziehung der Werktätigen ist auch für die Tätigkeit des Staatsanwalts in der Allgemeinen Aufsicht von großer Bedeutung; sie befähigt die Werktätigen, selbst für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Betrieb zu sorgen und damit Gesetzesverletzungen wirksam vorzubeugen. In diesem Zusammenhang wurde von der Allgemeinen Aufsicht die sorgfältige Erforschung der Ursachen der Gesetzesverletzungen und eine bessere Differenzierung der staatsanwaltschaftlichen Mittel gefordert. Die in den Grundsätzen des Staatsratserlasses vorgesehene Differenzierung des Strafvollzugs nach Art der Straftat und Höhe der Freiheitsstrafe wurde im Prinzip gebilligt. Jedoch wurde empfohlen, die Differenzierung nicht schematisch allein von der Höhe der Strafe abhängig zu machen, sondern dabei auch die Persönlichkeit des Verurteilten und alle Umstände der Tat zu berücksichtigen. Frankfurt Die Richter des Bezirks Frankfurt (Oder) bemühten sich, eine Antwort auf die Frage zu geben: Worin liegen die Ursachen für die unterschiedliche Qualität der Arbeit der Gerichte? Die in den Urteilen immer noch häufig anzutreffende Trennung der Tat von den gesellschaftlichen Verhältnissen und von der Persönlichkeit des Täters zeigt, daß manche Richter die Dialektik unserer Entwicklung nur ungenügend begriffen haben. Hier wirken noch dogmatische Vorstellungen weiter, die nur durch eine genaue Kenntnis der gesellschaftlichen- Verhältnisse, durch gründliches Studium der Parteibeschlüsse und der Fachliteratur überwunden werden können. Ein Mangel in der Arbeit vieler Gerichte ist es, daß sie sich im Eröffnungsverfahren mit ungenügenden Ermittlungen zufriedengeben, statt die Sache an den Staatsanwalt zurückzugeben. Oft gehen die Gerichte den Weg des geringsten Widerstandes und lassen die Schöffen in den Betrieben vor der Hauptverhandlung eigene Feststellungen, insbesondere zur Person des Angeklagten, treffen. Eine solche Vervollständigung des Ermittlungsergebnisses widerspricht der StPO, die unter dem Gesichtspunkt der Eigenverantwortlichkeit , jedes Rechtspflegeorgans eine klare Regelung enthält. Um diese falsche Praxis schneller zu überwinden, müssen die Gerichte im Wege der Rückgabe der Akte an den Staatsanwalt auf die Vollständigkeit der Ermittlungen dringen. Die verantwortliche Prüfung im Eröffnungsverfahren setzt in jedem Falle ein exaktes Ermittlungsergebnis voraus. Gute Erfahrungen bei der Verbesserung der Leitung des Gerichts übermittelten Richter des Kreisgerichts Strausberg. Hier ist es gelungen, durch eine sorgfältige Planung und regelmäßige Einschätzung der Arbeit Fehlerquellen aufzudecken und die Rechtsprechung zu qualifizieren. Durch die gegenseitige Kontrolle hat sich die Verhandlungsführung wesentlich verbessert und damit auch das Vertrauensverhältnis der am Verfahren Beteiligten zum Gericht erhöht. Es bedurfte einiger Anstrengungen, um den Subjektivismus in der Hauptverhandlung zu überwinden, der in einer gewissen Voreingenommenheit gegenüber dem Angeklagten, aber auch gegenüber Zeugen zum Ausdruck kam. Hier waren es insbesondere die Schöffen, die mit vollem Recht kritisierten, daß beispielsweise die Art der Zeugenbelehrung oft den Eindruck erweckt, als sei der betreffende Zeuge von vornherein meineidverdächtig. In die monatliche Analyse der Rechtsprechung wird nunmehr als Maßstab die gesellschaftliche Wirksamkeit der Urteile eingeschlossen. Es wurde vorgeschlagen, daß die Schöffen konkret prüfen, in welchem Umfang die Entscheidungen bereits als Hebel bei der Erziehung zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und bei der Förderung der ökonomischen Gesetzmäßigkeiten wirksam geworden sind. An einer Reihe von Beispielen aus dem Kreis Fürstenwalde wurde nachgewiesen, daß die Schiedskollektive in jeder Weise in der Wirksamkeit ihrer Tätigkeit dem Einzelschiedsmann überlegen sind. Dabei sollten die Erfahrungen aus kleineren Gemeinden berücksichtigt werden, daß für Schiedskommissionen hier nicht mehr als drei Mitglieder notwendig sind (im Unterschied zu den sechs Mitgliedern der Konfliktkommissionen). * Obwohl in der Tagung der Staatsanwälte des Bezirks Frankfurt (Oder) die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der großen Volksaussprache über den Entwurf des Staatsratserlasses im Vordergrund stand, zeigten doch einige Beiträge, welche Anstrengungen in der staatsanwaltschaftlichen Arbeit unternommen werden, um den wachsenden Aufgaben gerecht zu werden. So berichteten zwei Staatsanwälte über erste Erfahrungen bei der Behandlung geringfügiger Delikte in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Im Agrarkreis Seelow fand z. B. bei kleineren Futtermitteldiebstählen nach intensiver Vorbereitung innerhalb der LPG eine kritische Auseinandersetzung mit dem Täter in der Vollversammlung statt. Nach dieser erzieherischen Einwirkung waren im Bewußtsein des Täters positive Vorstellungen entstanden (Verpflichtung zur Wiedergutmachung, gute Arbeitsleistungen und aktive gesellschaftliche Mitarbeit), hatte er sich so entwickelt, daß von einer grundlegenden Wandlung im Sinne des § 9 Ziff. 2 StEG gesprochen werden konnte. Daraufhin stellte der Staatsanwalt das Verfahren ein und legte gleichzeitig mit der Brigade des Beschuldigten weitere Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung fest. Dieses und andere Beispiele zeigen, daß die gesellschaftlichen Bedingungen zur Schaffung von Schiedskommissionen in den LPGs herangereift sind und die Genossenschaftsbauern bereit und in der Lage sind, geringfügige Rechtsverletzungen durch die Erziehung der Täter zu bekämpfen. Der gegenwärtige Stand der Entwicklung erfordert aber eine stärkere politische Massenarbeit und praktische Hilfe durch Staatsanwalt und Gericht. Es geht nicht um die übereilte Bildung von Schiedskommissionen, sondern darum, die Situation in den LPGs richtig einzuschätzen, Erfahrungen zu sammeln und im Rahmen der Gesetze die neuen Formen der Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtspflege vorzubereiten. Rostock Aus der Beratung der Kreisstaatsanwälte des Bezirks Rostock ist die Arbeit im Kreis Rostock-Stadt hervorzuheben. Die Staatsanwälte haben es verstanden, entsprechend den Grundsätzen des Staatsratserlasses auf die stärkere Teilnahme der Werktätigen an der Rechtspflege zu orientieren. Dafür ein Beispiel aus der 9;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 9 (NJ DDR 1963, S. 9) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 9 (NJ DDR 1963, S. 9)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfaßt wird. Eine Sache kann nur dann in Verwahrung genommen werden, wenn. Von ihr tatsächlich eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist Satz Gesetz. Ziel und Zweck einer Zuführung nach dieser Rechtsnorm ist es, einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach. dfempecatiensgebiet i. voigoug und -nenbezogin durchzuführen.

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